Stiftung Anerkennung und Hilfe

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Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Stiftungsträger sind Bund, Länder und Kirchen. Durch die Arbeit der Stiftung sollen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, Unterstützung und Hilfen erhalten. Betroffen hiervon sind Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und in den Jahren 1949 bis 1990 in der DDR in diesen Einrichtungen untergebracht waren und noch heute unter den Folgen leiden.

Ziel der Stiftung ist die Anerkennung der leidvollen Erfahrungen durch
  • die Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen,
  • eine wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen stationären Unterbringung in Psychiatrie und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie
  • die Aufklärung der Öffentlichkeit.

Aufgaben der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen

Für die Umsetzung dieser Ziele sind regionale Anlauf- und Beratungsstellen in allen Bundesländern eingerichtet worden.

Diese Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen durch:
  • eine individuelle Anerkennung im Rahmen persönlicher Gespräche,
  • die Begleitung der Betroffenen bei der persönlichen Aufarbeitung ihrer Biografie,
  • die Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Leistungen der Stiftung sowie
  • die Beratung zu weiterführenden Hilfen.

Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bislang erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben sich nun gemeinsam dazu entschlossen, den Auswirkungen der Corona- Pandämie Rechnung zu tragen und haben die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30.06.2021 verlängert.

Betroffene im Bundesland Berlin, deren Angehörige oder Betreuer können sich jetzt bis zum 30.06.2021 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax an die Berliner Anlauf- und Beratungsstellen wenden.

Achtung: Erneute Verlängerung Anmeldungen bis zum 30.06.2021 möglich!

Die Berliner Anlauf- und Beratungsstellen sind zuständig für Betroffene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Land Berlin – unabhängig vom Standort der Einrichtung, in der sie untergebracht waren.

Berliner Anlauf- und Beratungsstellen für die Antragstellung

Zuständig für Familiennamen die mit A bis K beginnen:

Anlauf- und Beratungsstelle des EJF
Darßer Straße 103, Aufgang A, 2. Etage
13051 Berlin-Hohenschönhausen
Tel.: (030) 929034-54/-53
Fax: (030) 929034-28

Zuständig für Familiennamen die mit L bis Z beginnen:

Anlauf- und Beratungsstelle der Lebenshilfe
Helene-Weigel-Platz 13
12681 Berlin-Marzahn
Tel.: (030) 7554912-71/-72
Fax: (030) 7554912-75

Sprechzeiten für die persönliche Vorsprache:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstelle sind ganztägig telefonisch erreichbar. Während der Beratungsgespräche sind Anrufbeantworter geschaltet. Besuche bitte nur nach vorheriger Anmeldung.

Zeitzeugenportal

Im Zeitzeugenportal können sich Zeitzeugen mit eigenen Beiträgen zur Unterbringungssituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie sowohl in der ehemaligen DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland zu Wort melden.