Für die Umsetzung dieser Ziele sind regionale Anlauf- und Beratungsstellen in allen Bundesländern eingerichtet worden.
Diese Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen durch:
- eine individuelle Anerkennung im Rahmen persönlicher Gespräche,
- die Begleitung der Betroffenen bei der persönlichen Aufarbeitung ihrer Biografie,
- die Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen Leistungen der Stiftung sowie
- die Beratung zu weiterführenden Hilfen.
Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bislang erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben sich nun gemeinsam dazu entschlossen, den Auswirkungen der Corona- Pandämie Rechnung zu tragen und haben die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30.06.2021 verlängert.
Betroffene im Bundesland Berlin, deren Angehörige oder Betreuer können sich jetzt bis zum 30.06.2021 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax an die Berliner Anlauf- und Beratungsstellen wenden.
Achtung: Erneute Verlängerung Anmeldungen bis zum 30.06.2021 möglich!
Die Berliner Anlauf- und Beratungsstellen sind zuständig für Betroffene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Land Berlin – unabhängig vom Standort der Einrichtung, in der sie untergebracht waren.