Behindertenpolitik

Behindertenpolitik

Der Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierungen ist seit der im November 1994 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Grundgesetzerweiterung des Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 GG als Verfassungsrecht anerkannt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Ein Jahr später wurde das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung auch in die Verfassung von Berlin (VvB) aufgenommen. Gleichzeitig wurde sie um die Verpflichtung des Landes Berlin ergänzt, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen. Darüber hinaus ist im Artikel 22 VvB die soziale Sicherungspflicht verankert.

Die Verabschiedung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) im Jahr 1999, der Erlass des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene (BGG) und die Novellierungen des LGBG bilden ein solides gesetzliches Fundament, um behindertenpolitisch wichtige Ziele so umzusetzen, dass Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung gleichberechtigt an allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Es ist auch weiterhin ein Hauptanliegen der Sozialpolitik in Berlin, die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen und ihre inklusive Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die Gestaltung Berlins zu einer barrierefreien Stadt voranzutreiben.

Partner der Behindertenpolitik

Unverzichtbare Partner für die Behindertenpolitik des Berliner Senats sind die vielen Projekte und Trägerorganisationen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Sie bündeln die Erfahrungen und Kompetenzen von Menschen mit Behinderung und geben so Anstöße für die Weiterentwicklung der Behindertenpolitik des Senats. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt rund 40 der Projekte und Organisationen mit Mitteln des Integrierten Sozialprogramms (ISP), das Bestandteil des seit 2011 geltenden und 2016 erneuerten Rahmenförderplans mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ist.

Landesgleichberechtigungsgesetz

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), den Gesetzestext als Download-PDF – auch in Leichter Sprache – sowie Veröffentlichungen und Kontaktdaten der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und weiterer Akteure. Landesgleichberechtigungsgesetz

Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung

Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an relevanten Planungs- und Arbeitsprozessen hat die für Soziales zuständige Senatsverwaltung die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung (AG MmB) eingerichtet. Hier finden Sie Aufgaben, Teilnehmende und Sitzungsprotokolle. Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung

Rechtliche Grundlagen