Mobilität

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Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Der Sonderfahrdienst stellt eine auf Grundlage des § 12 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (LGBG) barrierefreie Mobilitätsalternative für nutzungsberechtigte Personen dar. Diese können auf Grund besonderer Umstände das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen. Das in der Bundesrepublik Deutschland in der Form einzigartig und durch das Land Berlin auf freiwilliger Basis vorgehaltene, alternative Mobilitätsangebot für Freizeitfahrten richtet sich in seiner Ausgestaltung hierbei nach den Maßgaben des Haushaltsgesetzes.

Um den Sonderfahrdienst nutzen zu können, benötigen die Nutzungsberechtigten eine Berechtigungsnummer, die beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso) beantragt werden muss. Damit kann beim derzeitigen Betreiber des Fahrdienstes, der Via Van GmbH, eine Fahrt mit den Fahrzeugen des Sonderfahrdienstes angemeldet werden. Die Nutzung des Sonderfahrdienstes ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Einen Teil der Kosten müssen die Nutzungsberechtigten selbst übernehmen. Nähere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin. Bei der Behördenrufnummer 115 können Sie Auskünfte zum Sonderfahrdienst erhalten.

Neben dem alternativen Mobilitätsangebot des Sonderfahrdienstes für Nutzungsberechtigte stehen allen Berlinern die weiteren, barrierefreien Mobilitätsangebote zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), wie zum Beispiel der VBB-Begleitservice und der BVG-BAV zur Verfügung. Informationen zu diesen Angeboten erhalten Sie hier:

Neuerungen zum 01.07.2026

Im Rahmen des für den Zeitraum 01.07.2026 – 30.06.2029 geschlossenen Vertrages mit dem Beförderungsdienstleister können jährlich ca. 97.000 Fahrten realisiert werden.

Im Rahmen des neuen Vertragszeitraumes werden einige Fahrzeuge zusätzlich mit einem elektrischen Treppensteiger ausgerüstet. Dies erweitert sukzessive die Verfügbarkeit von (Fahrten mit) Treppensteigehilfen.

Es können täglich bis zu 100 Spontanfahrten gebucht werden – das erhöht die Möglichkeit für kurzfristige Planung und Realisierung von Freizeitaktivitäten.

Die Vermittlung von Taxen durch den Betreiber des Sonderfahrdienstes entfällt. Dennoch können Sie sich für die eigenständige Buchung eines Taxis entscheiden und hierfür das Angebot des Taxikontos nutzen, das über das LAGeSo abgerechnet wird.

Weiterhin möglich sind Umlandfahrten ausschließlich für die Fahrt zum Flughafen Berlin-Brandenburg, dies gilt auch für die Nutzung des Taxikontos. Andere Fahrziele außerhalb des Landes Berlin sind nicht möglich.
Dauerbuchungsaufträge für wiederkehrende Fahrtwünsche können nicht ermöglicht werden.

Das Angebot des Sonderfahrdienstes soll für alle Nutzungsberechtigten im gleichen Maße nutzbar sein.

Rechtliche Grundlagen

Mobidat-Datenbank – barrierefrei leben in Berlin

Die kostenlose Mobidat-Datenbank enthält Informationen zur Zugänglichkeit von zahlreichen Einrichtungen – von öffentlichen Gebäuden bis zu Restaurants. Sie bietet Angaben zu Türbreiten, Bewegungsflächen in Aufzügen und Sanitärräumen, zu allen Details, die für einen barrierefreien Zugang einer Einrichtung wichtig sind, sowie zu Anfahrtsmöglichkeiten.

Kontakt

Grundsatzangelegenheiten Sonderfahrdienst

Patrick Schwarz

Behördentelefon