Der Sonderfahrdienst stellt eine auf Grundlage des § 12 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (LGBG) barrierefreie Mobilitätsalternative für nutzungsberechtigte Personen dar. Diese können auf Grund besonderer Umstände das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen. Das in der Bundesrepublik Deutschland in der Form einzigartig und durch das Land Berlin auf freiwilliger Basis vorgehaltene, alternative Mobilitätsangebot für Freizeitfahrten richtet sich in seiner Ausgestaltung hierbei nach den Maßgaben des Haushaltsgesetzes.
Um den Sonderfahrdienst nutzen zu können, benötigen die Nutzungsberechtigten eine Berechtigungsnummer, die beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso) beantragt werden muss. Damit kann beim derzeitigen Betreiber des Fahrdienstes, der Via Van GmbH, eine Fahrt mit den Fahrzeugen des Sonderfahrdienstes angemeldet werden. Die Nutzung des Sonderfahrdienstes ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Einen Teil der Kosten müssen die Nutzungsberechtigten selbst übernehmen. Nähere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin. Bei der Behördenrufnummer 115 können Sie Auskünfte zum Sonderfahrdienst erhalten.
- Umfassende Informationen zum Sonderfahrdienst beim Landesamt für Gesundeit und Soziales Berlin
- WirMobil – Betreiber des Sonderfahrdienstes
Neben dem alternativen Mobilitätsangebot des Sonderfahrdienstes für Nutzungsberechtigte stehen allen Berlinern die weiteren, barrierefreien Mobilitätsangebote zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), wie zum Beispiel der VBB-Begleitservice und der BVG-BAV zur Verfügung. Informationen zu diesen Angeboten erhalten Sie hier: