Berechtigungsnachweis für Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Dom im Hintergrund

Berechtigungsnachweis und Berlin-Ticket S

Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, erhalten daher vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Um diese Vergünstigung zu erhalten, brauchen Sie ab dem 1. Januar 2023 den neuen Berechtigungsnachweis. Dieser Nachweis ersetzt den alten berlinpass und wird in der Regel von den Leistungsstellen automatisch verschickt.

Mit dem Berechtigungsnachweis können Sie das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen. Das Sozialticket ist eine preisreduzierte Monatskarte und erlaubt die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin (Tarifbereich AB). Am 1. Januar 2023 wurde der Preis für das Sozialticket von 27,50 Euro auf 9,00 Euro gesenkt. Der niedrige Preis soll dabei helfen, die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten für den Empfängerkreis abzufedern. Der Preis gilt zunächst bis Ende April 2023.

Das Berlin-Ticket S ist nur gültig in Verbindung mit einer VBB-Kundenkarte Berlin S. Diese muss bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgezeigt werden. Die VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie im Online-Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe beantragen.

Übergangsregelung

Aufgrund der starken Beanspruchung der Leistungsstellen und des großen Andrangs beim Online-Antrags-Portal der BVG erhalten nicht alle berechtigten Personen rechtzeitig den neuen Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte. Daher gilt bis vorerst 30. April 2023 folgende Übergangsregelung:

Aktuell gültige berlinpässe werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bitte tragen Sie auf Ihrem Berlin-Ticket S die berlinpass-Nummer ein.

Ein gültiger Leistungsbescheid (Kopie reicht aus) wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Der Leistungsbescheid kann auch geschwärzt werden. Es müssen aber folgende Angaben im Leistungsbescheid lesbar bleiben:
  • Kopfbogen,
  • Überschrift/Betreff,
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet,
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum.

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

Bitte tragen Sie auf Ihrem Berlin-Ticket S das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument vorgezeigt werden.

Grafik mit Fragezeichen und einem Ausrufezeichen

Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Sie wollen das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen

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Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf den Berechtigungsnachweis? Wie bekommt man ihn? Wie kann die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragt, wie das Sozialticket genutzt werden? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

Ermäßigte Angebote

Der Berechtigungsnachweis soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch in anderen Bereichen erleichtern. Wie schon der berlinpass bietet er vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten – z. B. ermäßigten Eintritt im Tierpark, in den Berliner Schwimmbädern, bei Alba Berlin oder im Friedrichstadtpalast.