Das Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Dom im Hintergrund

Hinweis:

Bis zum 1. Mai 2027 wird als Berechtigungsnachweis entweder ein Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde oder – falls kein Berliner Bescheid vorliegt – ein gültiger Leistungsnachweis. Darüber hinaus bleiben VBB-Kundenkarten Berlin S, die über den 31. Januar 2026 hinaus gültig sind, bis zum Ende ihrer Laufzeit, höchstens jedoch bis zum 1. Mai 2027, weiterhin als Nachweis gültig.

Das Berlin-Ticket S

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. In Berlin haben diese Personen daher Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr.

Nachweis der Anspruchsberechtigung – Übergangsregelung
Das Berlin-Ticket S ist aktuell in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin als Nachweis ihrer Berechtigung nutzen. Es handelt sich dabei um eine bis zum 1. Mai 2027 gültige Übergangsregelung.

Neue digitale Antragsplattform
Die Sozialverwaltung arbeitet derzeit an einer neuen digitalen Plattform. Über diese sollen anspruchsberechtigte Berlinerinnen und Berliner künftig ihren Berechtigungsnachweis beantragen können. Die neue Lösung soll einen einheitlichen, fälschungssicheren und barrierefreien Nachweis ermöglichen. Vorgesehen ist unter anderem ein QR-Code, mit dem die Berechtigung digital geprüft werden kann. Damit kann dann das Berlin-Ticket S sowie auch die weiteren Vergünstigungen genutzt werden. Perspektivisch soll die Plattform neben dem Berlin-Ticket S auch für weitere Vergünstigungen des Landes Berlin genutzt werden können.

Die neue Plattform soll spätestens zum 1. Februar 2027 starten. Die bestehende Übergangsregelung wurde daher gerade letztmalig bis zum 1. Mai 2027 verlängert. Bis dahin können Anspruchsberechtigte das Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen weiterhin mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis nutzen. Die Übergangsfrist ermöglicht einen schrittweisen Wechsel auf die neue digitale Lösung. Ziel ist, dass bis zum Ende der Übergangsphase alle Anspruchsberechtigten über einen gültigen digitalen Nachweis verfügen können.

Bei Fragen zum Nachweis der Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft. Falls Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, steht Ihnen alternativ unsere E-Mail zur Verfügung.

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Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen

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Fragen und Antworten zum Berlin-Ticket S

Wer hat Anspruch auf das Berlin-Ticket S? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Kann man weiterhin die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen, um das Berlin-Ticket S zu nutzen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

Ermäßigte Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote

Neben dem Berlin-Ticket S bietet das Land Berlin noch viele weitere Vergünstigungen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen. Über 400 preisreduzierte oder kostenfreie Angebote in Kultur, Sport, Bildung sowie Freizeit sind online im Portal Fairgnügen.

Berlin vergünstigt erleben

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Fragen und Antworten zu den ermäßigten Angeboten

Wer hat Anspruch auf die ermäßigten Angebote? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

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Angebotssuche

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Abteilung Soziales

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