Das Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Dom im Hintergrund

Das Berlin-Ticket S

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. In Berlin haben diese Personen daher Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr.

Das Berlin-Ticket S ist eine preisreduzierte Monatskarte für den Tarifbereich AB und ermöglicht die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Bis zum 31. März 2025 ist es noch für 9 Euro monatlich erhältlich, ab 1. April 2025 steigt der Preis auf 19 Euro monatlich. Damit ist es dem Senat von Berlin trotz der notwendigen Haushaltseinsparungen gelungen, das Angebot des Berlin-Tickets S für die Zukunft aufrechtzuerhalten und Menschen in Berlin ein im bundesweiten Vergleich noch immer günstiges Verkehrsangebot zu machen. Weitere Tarifänderungen sind vorerst nicht vorgesehen.

Nachweis der Anspruchsberechtigung
Zum 1. Januar 2025 endet das seit 2023 bestehende Interimsverfahren zur Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis des sogenannten “Berechtigungsnachweises”. Ab diesem Zeitpunkt sind weder der Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich, um das Berlin-Ticket S zu nutzen. Das Berlin-Ticket S ist dann in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin als Nachweis ihrer Berechtigung nutzen.

Hinweis:

Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen ab sofort der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder – falls vorhanden – die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Bei Fragen zu den Änderungen des Berlin-Tickets S oder allgemeinen Anliegen zum Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft. Falls Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, steht Ihnen alternativ unsere E-Mail zur Verfügung.

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Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen

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Fragen und Antworten zum Berlin-Ticket S

Wer hat Anspruch auf das Berlin-Ticket S? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Kann man weiterhin die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen, um das Berlin-Ticket S zu nutzen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

Ermäßigte Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote

Neben dem Berlin-Ticket S bietet das Land Berlin noch viele weitere Vergünstigungen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen. Über 400 preisreduzierte oder kostenfreie Angebote in Kultur, Sport, Bildung sowie Freizeit sind online im Portal Fairgnügen.

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Fragen und Antworten zu den ermäßigten Angeboten

Wer hat Anspruch auf die ermäßigten Angebote? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

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