
Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S
Sie wollen das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen
Bild: Marco2811 - Fotolia.com
Aufgrund der starken Beanspruchung der Leistungsstellen und des großen Andrangs beim Online-Antrags-Portal der BVG erhalten nicht alle berechtigten Personen rechtzeitig den neuen Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte. Daher gilt bis vorerst 30. April 2023 folgende Übergangsregelung:
Aktuell gültige berlinpässe werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bitte tragen Sie auf Ihrem Berlin-Ticket S die berlinpass-Nummer ein.
Ein gültiger Leistungsbescheid (Kopie reicht aus) wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Der Leistungsbescheid kann auch geschwärzt werden. Es müssen aber folgende Angaben im Leistungsbescheid lesbar bleiben:Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.
Bitte tragen Sie auf Ihrem Berlin-Ticket S das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument vorgezeigt werden.
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales