Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S
Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen
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Bis zum 1. Oktober 2026 wird als Berechtigungsnachweis entweder ein Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde oder – falls kein Berliner Bescheid vorliegt – ein gültiger Leistungsnachweis. Darüber hinaus bleiben VBB-Kundenkarten Berlin S, die über den 31. Januar 2026 hinaus gültig sind, bis zum Ende ihrer Laufzeit, höchstens jedoch bis zum 1. Oktober 2026, weiterhin als Nachweis gültig.
Bei Fragen zum Nachweis der Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft. Falls Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, steht Ihnen alternativ unsere E-Mail zur Verfügung.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung