Das Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Dom im Hintergrund

Hinweis:

Bis zum 1. Oktober 2026 wird als Berechtigungsnachweis entweder ein Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde oder – falls kein Berliner Bescheid vorliegt – ein gültiger Leistungsnachweis. Darüber hinaus bleiben VBB-Kundenkarten Berlin S, die über den 31. Januar 2026 hinaus gültig sind, bis zum Ende ihrer Laufzeit, höchstens jedoch bis zum 1. Oktober 2026, weiterhin als Nachweis gültig.

Das Berlin-Ticket S

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. In Berlin haben diese Personen daher Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr.

Das Berlin-Ticket S ist eine preisreduzierte Monatskarte für den Tarifbereich AB und ermöglicht die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin. Noch bis zum 31. Dezember 2025 galt ein reduzierter Ticketpreis. Ab dem 1. Januar 2026 gilt wieder der ursprüngliche Preis von 27,50 Euro pro Monat. Damit ist es dem Senat von Berlin trotz der notwendigen Haushaltseinsparungen gelungen, das Angebot des Berlin-Tickets S für die Zukunft aufrechtzuerhalten und Menschen in Berlin ein im bundesweiten Vergleich noch immer günstiges Verkehrsangebot zu machen.

Nachweis der Anspruchsberechtigung
Zum 1. Januar 2025 endete das seit 2023 bestehende Interimsverfahren zur Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis des sogenannten “Berechtigungsnachweises”. Ab diesem Zeitpunkt sind weder der Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich, um das Berlin-Ticket S zu nutzen. Das Berlin-Ticket S ist dann in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin als Nachweis ihrer Berechtigung nutzen.
Diese Regelung ist befristet bis zum 1. Oktober 2026.

Bei Fragen zum Nachweis der Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S können Sie die zentrale Hotline des Landes Berlin unter der Nummer 115 kontaktieren. Sie werden mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden, der oder die Ihnen weiterhilft. Falls Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, steht Ihnen alternativ unsere E-Mail zur Verfügung.

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Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen

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Fragen und Antworten zum Berlin-Ticket S

Wer hat Anspruch auf das Berlin-Ticket S? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Kann man weiterhin die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen, um das Berlin-Ticket S zu nutzen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

Ermäßigte Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote

Neben dem Berlin-Ticket S bietet das Land Berlin noch viele weitere Vergünstigungen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen. Über 400 preisreduzierte oder kostenfreie Angebote in Kultur, Sport, Bildung sowie Freizeit sind online im Portal Fairgnügen.

Berlin vergünstigt erleben

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Fragen und Antworten zu den ermäßigten Angeboten

Wer hat Anspruch auf die ermäßigten Angebote? Welcher Nachweis ist dafür erforderlich? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Weitere Informationen

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Abteilung Soziales

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