Hinweis: Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
Verträge
Die Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen (in der Eingliederungshilfe: besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste im Bereich Eingliederungshilfe und Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 123 ff SGB IX, §§ 76 ff SGB XII geschlossen.
Im Bereich des SGB IX und SGB XII werden Verträge für folgende Leistungsangebote abgeschlossen:- gemäß § 111 SGB IX für Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 58 ff SGB IX und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach §§ 60 ff SGB IX
- gemäß § 113 SGB IX für Leistungen der Sozialen Teilhabe
- für den Personenkreis nach § 67 / 68 SGB XII
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an die Abteilung Soziales