Unterhaltssicherung bei Freiwilligem Wehrdienst

Unterhaltssicherung

Wer den Freiwilligen Wehrdienst oder eine Wehrübung ableistet, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Hierdurch sollen bestimmte Zahlungsverpflichtungen der Wehrdienstleistenden abgesichert werden, die nicht durch den Wehrsold abgedeckt sind.

Für die Unterhaltssicherung zuständige Ämter in Berlin

Berlinerinnen und Berliner können die Leistungen bei der zuständigen Berliner USG-Behörde beantragen. Welche der drei USG-Behörden im Einzelfall zuständig ist, richtet sich danach, in welchem Bezirk der oder die Wehrdienstleistende am Tag vor der Einberufung gemeldet war (siehe Tabelle). War der oder die Wehrdienstleistende am Tag vor der Einberufung nicht in Berlin gemeldet, müssen die Leistungen nach dem USG bei der heimatlichen Behörde beantragt werden.

  • Am Tag vor der Einberufung gemeldet im Bezirk:

    Zuständige USG-Behörde mit Anschrift und Sprechzeiten

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
    Friedrichshain-Kreuzberg
    Neukölln
    Spandau
    Steglitz-Zehlendorf
    Tempelhof-Schöneberg

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Otto-Suhr-Allee 100
    10617 Berlin
    Tel.: (030) 9029-13476

    Di 09:00–13:00 Uhr
    Do 14:00–18:00 Uhr

  • Mitte (Tiergarten, Wedding)
    Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee)
    Reinickendorf

    Bezirksamt Pankow
    Fröbelstraße 17
    10405 Berlin
    Tel.: (030) 90295-5626/-5627

    Di 09:00–12:00 Uhr
    Do 14:00–18:00 Uhr

  • Lichtenberg (Hohenschönhausen)
    Marzahn-Hellersdorf
    Treptow-Köpenick

    Bezirksamt Lichtenberg
    Alt-Friedrichsfelde 60
    10315 Berlin
    Tel.: (030) 90296-8627/-8628

    Di 09:00–13:00 Uhr
    Do 14:00–18:00 Uhr

Antragsformulare für die Unterhaltssicherung

Folgende Formulare und Dokumente zur Unterhaltssicherung können im Service-Bereich heruntergeladen werden:
  • Antrag auf Mietbeihilfe oder Wirtschaftsbeihilfe (§§ 7a, 7b USG)
  • Anlage zum Antrag auf Mietbehilfe (Bescheinigung des Vermieters)
  • Antrag auf Sonderleistungen (Versicherungen) nach § 7 USG
  • Antrag auf allgemeine Leistungen nach § 5 USG
  • Antrag auf Einzelleistungen (zum Beispiel Kind ohne Sorgerecht) nach § 6 USG
  • Erklärung der Familienangehörigen zum Antrag auf allgemeine Leistungen nach § 6 USG
  • Antrag auf Kreditbeihilfe nach § 23 USG
  • Antrag auf Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere nach § 12a USG

Rechtliche Grundlagen