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Unterhaltssicherung bei Freiwilligem Wehrdienst

Wer den Freiwilligen Wehrdienst oder eine Wehrübung ableistet, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Hierdurch sollen bestimmte Zahlungsverpflichtungen der Wehrdienstleistenden abgesichert werden, die nicht durch den Wehrsold abgedeckt sind.
Für die Unterhaltssicherung zuständige Ämter in Berlin
Berlinerinnen und Berliner können die Leistungen bei der zuständigen Berliner USG-Behörde beantragen. Welche der drei USG-Behörden im Einzelfall zuständig ist, richtet sich danach, in welchem Bezirk der oder die Wehrdienstleistende am Tag vor der Einberufung gemeldet war (siehe Tabelle). War der oder die Wehrdienstleistende am Tag vor der Einberufung nicht in Berlin gemeldet, müssen die Leistungen nach dem USG bei der heimatlichen Behörde beantragt werden.
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Am Tag vor der Einberufung gemeldet im Bezirk:
Zuständige USG-Behörde mit Anschrift und Sprechzeiten
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Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Neukölln
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-SchönebergBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100
10617 Berlin
Tel.: (030) 9029-13476Di 09:00–13:00 Uhr
Do 14:00–18:00 Uhr -
Mitte (Tiergarten, Wedding)
Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee)
ReinickendorfBezirksamt Pankow
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Tel.: (030) 90295-5626/-5627Di 09:00–12:00 Uhr
Do 14:00–18:00 Uhr -
Lichtenberg (Hohenschönhausen)
Marzahn-Hellersdorf
Treptow-KöpenickBezirksamt Lichtenberg
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: (030) 90296-8627/-8628Di 09:00–13:00 Uhr
Do 14:00–18:00 Uhr
Antragsformulare für die Unterhaltssicherung
- Antrag auf Mietbeihilfe oder Wirtschaftsbeihilfe (§§ 7a, 7b USG)
- Anlage zum Antrag auf Mietbehilfe (Bescheinigung des Vermieters)
- Antrag auf Sonderleistungen (Versicherungen) nach § 7 USG
- Antrag auf allgemeine Leistungen nach § 5 USG
- Antrag auf Einzelleistungen (zum Beispiel Kind ohne Sorgerecht) nach § 6 USG
- Erklärung der Familienangehörigen zum Antrag auf allgemeine Leistungen nach § 6 USG
- Antrag auf Kreditbeihilfe nach § 23 USG
- Antrag auf Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere nach § 12a USG
Rechtliche Grundlagen
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-2063