Vergütung für die Leistungen

Vergütung für die Leistungstypen gemäß SGB XII

Der Sozialhilfeträger ist nach § 76 SGB XII zur Übernahme der Vergütung für die von einer Einrichtung / Dienst zu erbringende Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung / Dienst oder seinem Verband eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung besteht.

Die Vergütungen werden prospektiv, das heißt vor Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode für einen zukünftigen Zeitrau – ohne nachträgliche Ausgleiche von Gewinnen und Verlusten – vereinbart. Sie müssen leistungsgerecht sein und bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung eine bedarfsgerechte Hilfe ermöglichen.

Die Vergütungen bestehen mindestens aus
  • einer Maßnahmepauschale (MP) – Entgelt für eine vereinbarte Leistung
  • einer Grundpauschale (GP) – Entgelt für vereinbarte Leistungen der Unterkunft und ggf. Verpflegung für Leistungsberechtigte und
  • einem Investitionsbetrag (IB) – Kosten für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich Ausstattung
Der Investitionsbetrag ermittelt sich aus den für die vereinbarten Leistungen notwendigen Aufwendungen für
  • Abnutzung von Gebäuden, Außenanlagen, haustechnischen Anlagen und Maschinen, die nicht oder nur anteilig durch öffentliche Mittel gefördert wurden,
  • Abnutzung von sonstigen Anlagegütern,
  • Fremdkapitalkosten,
  • Instandhaltungs-, Wartungs- und Instandsetzungskosten,
  • Miete, Pacht, Nutzungsaufwendungen für Grundstücke, Gebäude oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter.

Die Berliner Vertragskommission Soziales hat im Beschluss Nr. 6/2015 mit Anlage 1 und Anlage 2 vom Oktober 2015 und Beschluss Nr. 3/2018 mit Anlage 8a zum BRV Regelungen zum Investitionsbetrag gefasst.

Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung

Für den Abschluss einer Vereinbarung ist es notwendig, beim Sozialhilfeträger einen formlosen Antrag zu stellen, der neben der Gesamtkonzeption, der zu vereinbarenden Vergütung (MP, GP, IB) und der Anzahl der zu vereinbarenden Plätze auch die Unterlagen zur Ermittlung und Vereinbarung eines einrichtungsindividuellen Investitionsbetrages enthalten muss.

Für die Beantragung des Investitionsbetrages ist entsprechend Beschluss Nr. 6/2015 ein Formblatt zu verwenden, dem die notwendigen Nachweise beizufügen sind (link zum Download des Formblattes wird auf Anforderung übersandt).

Übersicht über vereinbarte Vergütungen

Alle aktuell vereinbarten Vergütungen (Preise) der einzelnen Leistungstypen finden Sie hier.