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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Folgende Leistungen können bewilligt werden:
- Eintägige Schul- oder Kitaausflüge
- Mehrtägige Schüler- oder Kitafahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
- Soziale und kulturelle Teilhabe (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Weitere Informationen
Mehr zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfahren Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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