Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen Bildung und Teilhabe

Inhaltsverzeichnis

Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Folgende Leistungen können bewilligt werden:

  • Eintägige Schul- oder Kitaausflüge
  • Mehrtägige Schüler- oder Kitafahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Aufwendungen für die Schülerbeförderung
  • Ergänzende angemessene Lernförderung
  • Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
  • Soziale und kulturelle Teilhabe (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

Weitere Informationen

Mehr zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfahren Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.