Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Folgende Leistungen können bewilligt werden:
- Eintägige Schul- oder Kitaausflüge
- Mehrtägige Schüler- oder Kitafahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
- Soziale und kulturelle Teilhabe (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)