Viele Menschen mit Behinderung haben den Wunsch, wie ihre nicht behinderten Mitmenschen in einer eigenen Wohnung zu leben. Weil Behinderung jedoch oft gleichbedeutend mit Einschränkungen des Bewegungs- und Handlungsspielraums ist, müssen technische und personelle Hilfen zur Bewältigung des Alltags zur Verfügung gestellt werden. Diese Hilfen müssen so angelegt werden, dass Menschen mit Behinderung dort Unterstützung bekommen, wo sie unumgänglich ist, andererseits aber ihre Lern- und Entwicklungsfähigkeit nicht eingeschränkt wird. Je nach Art und Schwere der Behinderung müssen gegebenenfalls besondere bauliche Anpassungen im Wohnbereich vorgenommen und darüber hinaus eventuell auch Betreuungsleistungen angeboten werden.
Wohnen
Bild: iStock.com/aldegonde
-
Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Integrierten Sozialprogramms
-
Rahmenfördervertrag des Landes Berlin mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege
Förederrichtlinien
-
Amtsblatt 25/2020
Kontakt
Grundsatzangelegenheiten im Bereich Wohnen von Menschen mit Behinderung
Frau Raehs
- Tel.: (030) 9028-2763
- Fax: (030) 9028-2763
- E-Mail Katja.Raehs@senias.berlin.de
Frau Bernicke
- Tel.: (030) 9028-1187
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail Birgit.Bernicke@senias.berlin.de
Zuwendungen im Integrierten Sozialprogramm (Behindertenhilfe)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Herr Deuckert