Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Wer ein FSJ oder FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben, unter 27 Jahre alt sein und in der Regel zwölf Monate (mindestens sechs, höchstens 18 und in Ausnahmefällen 24 Monate) seiner Zeit zur Verfügung stellen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet weitere Informationen zu FSJ und FÖJ sowie Veröffentlichungen und einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen an. Informationen über Träger des FSJ bzw. des FÖJ in Berlin gibt es auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
- Übersicht über Freiwilligendienste mit FSJ und FÖJ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Weiterführende Informationen zum FSJ im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Kultur
- Weiterführende Informationen zum FÖJ im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz