Freiwilligendienste

Freiwilligendienste

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Wer ein FSJ oder FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben, unter 27 Jahre alt sein und in der Regel zwölf Monate (mindestens sechs, höchstens 18 und in Ausnahmefällen 24 Monate) seiner Zeit zur Verfügung stellen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet weitere Informationen zu FSJ und FÖJ sowie Veröffentlichungen und einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen an. Informationen über Träger des FSJ bzw. des FÖJ in Berlin gibt es auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst bietet allen Generationen die Möglichkeit, sich nach Erfüllung der Pflichtschulzeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu engagieren. Die Regeldauer für den Bundesfreiwilligendienst beträgt zwölf Monate. Eine Verkürzung auf sechs Monate oder eine Verlängerung auf längstens 18 Monate ist möglich. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Detaillierte Informationen zum Bundesfreiwilligendienst bietet die Website Bundesfreiwilligendienst.de des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.