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Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche, bedarfsorientierte Sozialleistung, deren Aufgabe es ist, „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde der Menschen entspricht“ (§ 1 SGB XII). Ziel der Sozialhilfe ist es dabei, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Leistungsberechtigten so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Der Anspruch auf die verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe besteht unabhängig davon, ob die Notlage selbst verschuldet ist oder nicht. Ihre Gewährung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Bereiche der Sozialhilfe im Überblick
Folgende Leistungen werden durch die Regelungen zum Einsatz des Einkommens und Vermögens und zur Verpflichtung und Heranziehung anderer, zum Beispiel von unterhaltsverpflichteten Eltern oder Kindern, ergänzt und konkretisiert.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, zum Beispiel Wohnungslosigkeit
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Ausnahmen von den Sozialhilfeleistungen
Ausgenommen von allen Sozialhilfeleistungen sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von Sozialhilfeleistungen, die den Lebensunterhalt sicherstellen, sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren ausgenommen. Sie haben zusammen mit ihren Familienangehörigen seit dem 1. Januar 2005 einen (einkommensabhängigen) Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV).
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Sozialhilfe erhalten Sie in der Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-2063