Sozialhilfe

Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche, bedarfsorientierte Sozialleistung, deren Aufgabe es ist, „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde der Menschen entspricht“ (§ 1 SGB XII). Ziel der Sozialhilfe ist es dabei, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Leistungsberechtigten so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Der Anspruch auf die verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe besteht unabhängig davon, ob die Notlage selbst verschuldet ist oder nicht. Ihre Gewährung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt benötigt, findet hier Informationen zu Voraussetzungen und Leistungen (laufende und einmalige Leistungen, Mehrbedarfszuschläge, Leistungen für Bildung und Teilhabe) sowie zu den Berliner Antragstellen. Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfen zur Gesundheit

Hilfen zur Gesundheit

Bei nur kurzfristigem Sozialhilfebezug und fehlendem Versicherungsschutz können Hilfen zur Gesundheit gewährt werden. Dazu gehören die vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei Krankheit und Sterilisation. Hilfen zur Gesundheit

Pflegerin kümmert sich um eine ältere Dame

Hilfen zur Pflege

Hilfen zur Pflege können beim zuständigen Sozialamt beantragt werden, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung Pflegebedürftigkeit besteht und der Hilfebedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Hilfen zur Pflege

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer seinen Lebensunterhalt im Alter nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann oder wer nach Erreichen der Volljährigkeit voll erwerbsgemindert ist, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung (laufende und einmalige Leistungen, Mehrbedarfszuschläge). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung