Berliner Maßnahmenplan

Coverbild Berliner Maßnahmenplan

Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er zeigt erstmals gebündelt auf, welche Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen im Land Berlin ergriffen werden, um die Anforderungen der UN-Konvention umzusetzen. Der Bericht enthält Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen Kultur, Freizeit, Verkehr, Wirtschaft, Sport und Wissenschaft. Damit will das Land Berlin dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft näherkommen. Jeder Mensch mit oder ohne Behinderung soll die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe haben.

Erarbeitung und Beteiligungsprozess

Die Belange der Menschen mit Behinderungen waren dem Land Berlin schon immer ein wichtiges Anliegen. Der Auftrag für den Berliner Maßnahmenplan ergab sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021. Ziel war die Erarbeitung eines auf mehrere Jahre angelegten Aktionsplan, der alle Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin darstellt. Der Berliner Maßnahmenplan löst die seit 2011 bestehenden 10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin ab.

Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit allen Berliner Senatsverwaltungen und der Zivilgesellschaft. Jede Senatsverwaltung brachte in eigener Verantwortung ressortspezifisch Maßnahmen für die Umsetzung der UN-BRK ein. Der „Focal Point“ im Bereich Behindertenpolitik der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung übernahm die Koordinierung des Projektes. Die Einbeziehung der Interessen von Menschen mit Behinderungen erfolgte durch die Mitglieder der Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen. Neben den Vertretungen aus der Verwaltung setzen sich diese Arbeitsgruppen aus Mitgliedern des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung sowie der oder dem Landesbeauftragten und einer Vertretung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen.

Der Berliner Maßnahmenplan ist das Ergebnis eines zwei Jahre währenden Diskussionsprozesses zwischen der Verwaltung, den Beauftragten und den Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen.

Begleitet und überwacht wurde die Erstellung des Plans durch die Monitoring-Stelle Berlin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie warf als unabhängige Institution einen kritischen Blick auf den Umsetzungsprozess.

Am 20. Januar 2021 wurde der Berliner Maßnahmenplan vom Senat beschlossen.

Begleitung der Umsetzung

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt federführend durch die jeweiligen Fachressorts der Senatsverwaltungen in Berlin. Eine Begleitung und Bewertung des Umsetzungsprozesses durch die Vertretungen der Menschen mit Behinderungen wird in den Arbeitsgruppen der Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Überwacht wird der Umsetzungsprozesses zusätzlich durch die Monitoring-Stelle Berlin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Der Berliner Maßnahmenplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach etwa der Hälfte der Laufzeit soll ein Zwischenbericht angefertigt werden. Dieser wird auch dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Neben einer Bewertung des Umsetzungsstandes werden in den Zwischenbericht auch neu entwickelte Maßnahmen aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass sich der Maßnahmenplan immer an die aktuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen anpasst.

  • Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025

    „Berlin inklusiv – Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“

    PDF-Dokument (999.2 kB)

  • Leichte Sprache: Berliner Maßnahmenkatalog

    Berlin inklusiv – Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache

    PDF-Dokument (6.1 MB)

  • Zwischenbericht zum Berliner Maßnahmenplan

    PDF-Dokument (1.6 MB) - Stand: 19.12.2023