Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen richtet die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für den gesamten Geschäftsbereich eine Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung ein. Die Arbeitsgruppe in der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung wurde bereits im Jahr 2000 ohne Rechtsgrundlage gegründet, um dem Dialog zwischen Menschen mit Behinderungen und Verwaltung eine feste Plattform zu geben. Seit 2021 ist der gesetzliche Auftrag zur Einrichtung von Arbeitsgruppen in den Senatsverwaltungen im Landesgleichberechtigungsgesetz festgelegt.
Die Arbeitsgruppe hat den Zweck, durch die Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen und Menschen mit Behinderungen das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Senatsverwaltungen zu fördern und die möglichst frühzeitige Einbeziehung ihrer Interessen in relevante Planungs- und Arbeitsprozesse sicherzustellen.
Der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen gehören folgende Mitglieder an:
- Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen
- Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung
- Die/der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Mindestens zweimal jährlich findet die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen unter Beteiligung der Hausleitung statt. Eine Geschäftsordnung regelt die partizipative Arbeitsweise.