Soziale Sicherung

Soziale Sicherung

Viele staatliche Leistungen gewährleisten auch Berlinerinnen und Berlinern eine soziale Absicherung und wirken so Ausgrenzung und Armut entgegen. Menschen brauchen materielle Unterstützung, wenn sie arbeitssuchend sind, wenn sie nicht voll erwerbstätig sein können, wenn sie gesundheitlich eingeschränkt sind, Hilfen zur Pflege oder auch eine Grundsicherung aus Altersgründen benötigen. Viele einkommensschwache Haushalte in Berlin erhalten Zuschüsse zu ihren Mieten, damit sie in ihren Wohnungen bleiben können. Kinder und Jugendliche haben oft Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die soziale Sicherung mildert soziale Benachteiligungen ab, unterstützt bei Notlagen, ermöglicht Teilhabe und hält die Solidargemeinschaft zusammen.

Härtefallfonds Energieschulden

Härtefallfonds Energieschulden

Der Härtefallfonds Energieschulden hilft Haushalten, die wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten, Energiesperren zu vermeiden oder bereits umgesetzte Energiesperren aufheben zu lassen. Weitere Informationen

Sozialhilfe

Sozialhilfe

Der Bereich gibt einen Überblick über Voraussetzungen und Leistungen der Sozialhilfe (wie Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit, zur Pflege sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), beantwortet häufig gestellte Fragen und nennt die in Berlin zuständigen Ämter. Weitere Informationen

Collage: Geld, Steckdose, Wasserhahn

Kosten der Unterkunft - AV-Wohnen

Die AV-Wohnen regelt, welche Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als angemessen gelten und übernommen werden. Weitere Informationen

Soziale Entschädigung

Soziale Entschädigung

Anspruchsberechtigte auf finanzielle Entschädigung von Opfern nach dem Sozialen Entschädigungsrecht finden hier Informationen zu den geltenden Gesetzen und Verordnungen, zu Voraussetzungen und Antragsweg sowie zum zuständigen Amt in Berlin. Weitere Informationen

Stempel mit Aufschrift Sozialversicherung liegt auf Gehaltsabrechnung

Sozialversicherung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Aufgaben, Leistungen und Verfahren der Sozialversicherung (gesetzliche Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung), zu Versicherten­gruppen, Trägern, Finanzierung, Beiträgen und Anzeigepflichten sowie Informationen zu den zuständigen Stellen. Weitere Informationen

Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherung bei freiwilligem Wehrdienst

Während der Ableistung von freiwilligem Wehrdienst besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz als Ergänzung zum Wehrsold. Die zuständigen Ämter in Berlin sowie die Antragsformulare finden Sie hier. Weitere Informationen

Leistungen ausländische Staatsbürger

Leistungen für ausländische StaatsbürgerInnen

Zu den Leistungsansprüchen ausländischer Staatsangehöriger (Asylbewerberinnen und Asylbewerber, De-facto-Geflüchtete, Menschen ohne verfestigten Aufenthaltsstatus und ohne deutsche Staatsangehörigkeit) finden Sie hier Informationen über Rechtsgrundlagen, Antragsverfahren und zuständige Sozialämter. Weitere Informationen

Leistungen Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungs­vergütung erhalten. Weitere Informationen

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Dom im Hintergrund

Berechtigungs­nachweis Berlin-Ticket S

Ab 1. Januar 2023 wird der berlinpass durch einen neuen Nachweis ersetzt, den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S. Mit diesem Nachweis können Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S erhalten, um damit das Sozialticket (Berlin-Ticket S) zu nutzen. Neben dem Berlin-Ticket S bietet er auch vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin. Weitere Informationen

Landespflegegeldgesetz

Landespflegegeldgesetz

Über das Landespflegegeldgesetz können Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose Pflegegeld zum pauschalen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen erhalten. Informationen zum Antragsverfahren, zu den zuständigen Stellen sowie zu den Leistungen erhalten Sie hier. Weitere Informationen