Die Zielvereinbarung zwischen allen Berliner Bezirken, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege sowie der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung stärkt die Leistungsfähigkeit und die Qualitätsentwicklung im Politikfeld Soziales.
Sie legt den Fokus auf fachliche Steuerungsschwerpunkte in den sozialen Leistungsbereichen
- Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Pflege und
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
und beschreibt Ziele und Maßnahmen zu den zentralen Themen
- Arbeitgeberrolle und
- Digitalisierung
in den bezirklichen Ämtern für Soziales.
Zentraler Bestandteil der Zielvereinbarung ist die Verbesserung der Personalsituation in den bezirklichen Ämtern für Soziales.
Die Zielvereinbarung wurde im Juni 2026 abgeschlossen und hat eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2027.
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