Die für das Politikfeld Soziales zuständige Senatsverwaltung verantwortet das strategische Qualitäts- und Geschäftsprozessmanagement für eine gute Leistungserbringung in den bezirklichen Ämtern für Soziales. Die Zielvereinbarung Soziales ist hierzu ein wirksames Instrument gesamtstädtischer kooperativer Verwaltungssteuerung. Sie enthält konkrete fachmodulbezogene Steuerungsschwerpunkte sowie fachmodulübergreifende Ziele und Maßnahmen, um Fachstandards der Leistungserbringung zu gewährleisten und eine kooperative Transferkostensteuerung zu erreichen.
Mit der gemeinsamen Festlegung von Zielaktenraten wird eine fundierte Orientierung für eine bessere Personalausstattung in den bezirklichen Ämtern für Soziales benannt.
Beides – eine bessere Personalausstattung und fachliche Steuerungsschwerpunkte – haben zum Ziel, dass die Bearbeitungen für Antragstellende und Leistungsempfangende zeitnah und rechtssicher erfolgen können, Mitarbeitende entlastet und motiviert sind und ein fachliches und wirtschaftliches Transferkostenmanagement umgesetzt wird.