Rechtliche Betreuung

Frau berät jungen Mann

Rechtliche Betreuung

Jeder kann durch Erkrankung, Unfall oder Behinderung schnell in die Lage gekommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln zu können. Angehörige eines hilfsbedürftigen Erwachsenen können zwar in vieler Hinsicht unterstützen, sind jedoch nicht befugt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen (zum Beispiel die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung). Dazu bedarf es einer rechtlichen Betreuung.

Für volljährige Personen bestellt das Betreuungsgericht daher eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer, die/der dann als gesetzlicher Vertreter für genau beschriebene sogenannte Aufgabenkreise handelt. Die hilfsbedürftige Person erhält damit die Unterstützung in den Bereichen, in denen sie die Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig besorgen kann und für die keine anderweitigen Hilfen oder Unterstützungen zur Verfügung stehen.

Die Betreuung erfolgt vorrangig durch Ehrenamtliche (das können Familienangehörige oder Bekannte oder auch sozial engagierte Menschen sein). Für den Fall, dass keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht, kann die Betreuung durch Berufsbetreuerinnen und -betreuer geführt werden. Betreuerinnen und Betreuer werden durch das Gericht kontrolliert. Bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin hat das Gericht Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.

Informationen rund um das Betreuungsrecht (auch zu Vollmachten und Patienten­verfügungen) können der Broschüre des für Justiz zuständigen Bundesministeriums entnommen werden:

Vorsorgende Verfügungen

Vorsorgevollmacht

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird dann nicht bestellt, wenn eine gültige (Vorsorge-)Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person aktuell bereit und in der Lage ist, als Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers aufzutreten. In der Vollmacht beauftragt die/der Vollmachtgebende eine von ihr/ihm bestimmte Vertrauensperson, für sie/ihn in konkret zu bestimmenden Aufgabenkreisen zu handeln. Es gibt unterschiedliche Mustervollmachten – am Absatzende finden Sie das „Formular Vorsorgevollmacht” des für Justiz und Verbraucherschutz zuständigen Bundesministeriums.

Es wird empfohlen, die Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, zum Beispiel durch die örtliche Betreuungsbehörde oder auch durch einen Notar. Dabei werden Gebühren fällig. Bei der Betreuungsbehörde beträgt die Gebühr für die Beglaubigung 10,00 Euro, beim Notar sind die Gebühren anzufragen.

Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass Sie über keine Vertrauensperson verfügen, der sie eine Vollmacht erteilen möchten oder dass aus anderen Gründen trotz Vollmacht eine rechtliche Betreuung erforderlich wird (zum Beispiel Wegfall der/des Bevollmächtigten, ungenügende Reichweite oder Mängel der Vollmacht), ist es sinnvoll, trotz der erteilten Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Sie haben darin die Möglichkeit, bestimmte Personen als Betreuerinnen /Betreuer vorzuschlagen oder auszuschließen. Außerdem können Sie in der Betreuungsverfügung Ihre inhaltlichen Vorstellungen zur Art und Weise der Betreuungsführung beschreiben. Insbesondere, wenn gegebenfalls eine Ihnen fremde Person als Betreuer bestellt wird, ist es sehr hilfreich, wenn die betreuende Person Ihre Vorstellungen erfährt, die Sie ihr aufgrund Ihres Gesundheitszustandes dann gegebenfalls nicht mehr ausreichend persönlich deutlich machen können. Am Absatzende finden Sie das „Formular Betreuungsverfügung“ des für Justiz zuständigen Bundesministeriums.

Patientenverfügung

Damit können Sie im Fall einer künftigen Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden möchten. Eine Patientenverfügung muss aber grundsätzlich jeder nach seinen Wertvorstellungen und Behandlungswünschen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit für sich selbst erstellen. Es wird empfohlen, sich durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person oder Organisation beraten zu lassen, um sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Widersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden.

Es gibt unterschiedliche Mustervollmachten – am Absatzende finden Sie Informationen und Textbausteine zum Thema „Patientenverfügung“ des für Justiz und Verbraucherschutz zuständigen Bundesministeriums.

Über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten informieren Sie die örtlich zuständigen Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde in Ihrem Bezirk. Diese beraten Vorsorgebevollmächtigte und ehrenamtlich Betreuende bei Bedarf auch bei der Ausübung ihrer Aufgaben.

Zuständigkeiten/Aufgaben für Betreuungsangelegenheiten

Betreuungsverein

Brauchen Sie Unterstützung, weil die Betreuung eines Familienangehörigen ansteht oder möchten Sie selber gerne als Betreuerin oder Betreuer ehrenamtlich tätig werden, dann stehen Ihnen anerkannte Betreuungsvereine bei Fragen rund um die Themen Betreuung, Vorsorgevollmachen, Betreuungs- und Patientenverfügungen zur Verfügung. In Berlin gibt es in jedem Bezirk mindestens einen anerkannten Betreuungsverein.

Das umfangreiche Beratungs- und Fortbildungsangebot der Vereine für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können Sie hier einsehen:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Für Fragen zur Anerkennung und finanziellen Förderung von Betreuungsvereinen.

Betreuungsbehörden (bezirklich)

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.
  • Beratungs- und Unterstützungsangebot für Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts (insbesondere Fertigung des Sozialberichts vor Anordnung einer Betreuung)

Für Soziales zuständige Senatsverwaltung

Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung als überörtliche Betreuungsbehörde ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten des Betreuungsrechts, hierzu gehören unter anderem
  • die Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben,
  • die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten einschl. der Entwicklung fachpolitischer Zielsetzungen und Standards,
  • die Koordinierung, Steuerung und Evaluation der Angebotssysteme sowie
  • die Unterstützung der örtlichen Betreuungsbehörden.

Flyer zur rechtlichen Betreuung in Berlin

  • Rechtliche Betreuung in Berlin - Beratung und Unterstützung durch die Berliner Betreuungsvereine von Dezember 2021

    Faltblatt/Flyer

    PDF-Dokument (647.4 kB)

Rechtliche Grundlagen