Berliner Teilhabebericht

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  • Bericht über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Berlin

    PDF-Dokument (3.6 MB)

Informationen in Einfacher Sprache

Der Bericht zeigt:
So leben Menschen mit Behinderungen in Berlin.

Er vergleicht viele Zahlen über Menschen mit Behinderungen in Berlin.
Es wurden auch Menschen aus Berlin befragt.
Sie haben von ihrem Alltag in Berlin erzählt.

Wichtige Bereiche sind zum Beispiel:

  • Wohnen
  • Lernen und Arbeiten
  • Gesundheit und Pflege
  • Bus und Bahn
  • Freizeit
  • Mitreden und Mitentscheiden

Ein Ergebnis:
In Berlin gibt es immer noch Barrieren für Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:
  • Viele Menschen mit Beeinträchtigungen fühlen sich in Berlin oft einsam.
  • Viele Menschen mit Beeinträchtigungen sagen:
    Sie fühlten sich schon einmal benachteiligt oder schlecht behandelt.

Berlin will weitere Barrieren abbauen.
Zum Beispiel durch die Landes-Fachstelle für Barrierefreiheit

Die Ergebnisse aus dem Bericht helfen
auch bei einem neuen Plan.

Der Plan heißt: Berlin inklusiv.
Inklusiv heißt: Alle sollen dabei sein.
Menschen mit Behinderungen
sollen mitmachen.
Ihre Erfahrungen sind wichtig für den Plan.

Weitere Informationen gibt es später hier.

Weitere Informationen in Leichter Sprache und Zusammenfassungen in Deutscher Gebärdensprache werden in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

Was ist der Berliner Teilhabebericht? (Schwere Sprache)

Der Berliner Teilhabebericht ist der regelmäßige Bericht des Senats über die Lebenslagen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Grundlage ist das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), das den Senat verpflichtet, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre über die Lage der Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung der Teilhabe zu berichten. Der Bericht orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und folgt einem lebenslagenorientierten, indikatorengestützten Ansatz. Er betrachtet Behinderung nicht als individuelles Defizit, sondern als Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Umwelt.

Informationen zum Berliner Teilhabebericht

  • Warum gibt es den Bericht?

    Der Teilhabebericht dient als datenbasierte Grundlage, um die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in Berlin systematisch zu erfassen und darauf aufbauend die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie politische Maßnahmen zielgerichtet weiterzuentwickeln.

  • Welche Daten nutzt der Teilhabebericht?
    • Amtliche Daten und Statistiken (Schwerbehindertenstatistik, Sozialleistungen, Bildungsstatistiken etc.)
    • Mikrozensusdaten
    • Befragung “Leben in Berlin”
  • Ist die Befragung repräsentativ?

    Die Befragung liefert wichtige Erkenntnisse, ist jedoch nicht in allen Teilgruppen vollständig repräsentativ. Insbesondere Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oder eingeschränktem Zugang zu digitalen Angeboten können unterrepräsentiert sein. Diese Einschränkungen werden im Bericht transparent gemacht.

  • Welche Lebensbereiche werden betrachtet?
    • Familie und soziales Netz
    • Wohnen und öffentlicher Raum
    • Arbeit und materielle Lebenslage
    • Gesundheit und Pflege
    • Selbstbestimmung und Schutz
    • Freizeit, Kultur und Sport
    • Politische und zivilgesellschaftliche Partizipation
  • Welche zentralen Ergebnisse zeigt der Bericht?

    Der Bericht zeigt Unterschiede zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen ohne Beeinträchtigungen in zentralen Lebensbereichen. Dazu gehören insbesondere eine erhöhte Einsamkeit, Barrieren im Alltag sowie häufigere Diskriminierungserfahrungen und ein erhöhtes Armutsrisiko.

  • Was ist der Unterschied zwischen Beeinträchtigung, Behinderung und selbsteingeschätzter Behinderung?

    Beeinträchtigung bezeichnet zunächst eine gesundheitliche Einschränkung auf Ebene von Körperfunktionen oder -strukturen, zum Beispiel eine Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkung. Der Begriff beschreibt eine individuelle Ausgangslage.

    Behinderung entsteht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des bio-psycho-sozialen Modells der ICF erst in der Wechselwirkung zwischen einer Beeinträchtigung und bestehenden Barrieren. Dazu zählen etwa bauliche, kommunikative oder soziale Barrieren. Behinderung ist damit kein rein medizinischer Zustand, sondern ein gesellschaftlich mitbedingtes Phänomen.

    Selbsteingeschätzte Behinderung erfasst, ob Menschen selbst angeben, in ihrem Alltag durch eine Beeinträchtigung und bestehende Barrieren eingeschränkt zu sein. Diese subjektive Perspektive erweitert die amtliche Sicht, da sie auch Personen einschließt, die keine formale Anerkennung (z. B. Grad der Behinderung) haben, aber dennoch relevante Teilhabeeinschränkungen erleben.

  • Wie werden die Ergebnisse des Berichts genutzt?

    Die Ergebnisse fließen in die Fortschreibung des Berliner Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Sie dienen der Prioritätensetzung und der Entwicklung von Maßnahmen.

Vorgängerberichte

  • Berliner Teilhabebericht 2019

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Teilhabebericht 2019 - Anlage 1 (Auszug UN-BRK)

    PDF-Dokument (326.0 kB)

  • Teilhabebericht 2019 - Anlage 2 (Auswahl grundsätzlicher Fragestellungen und Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen)

    PDF-Dokument (295.3 kB)

  • Teilhabebericht 2019 - Anlage 3 (Zusammenfassende Übersicht der Daten-Tabellen)

    PDF-Dokument (367.5 kB)

  • Teilhabebericht 2019 - Anlage 4 (Zusammenfassende Übersicht Abbildungen/Grafiken)

    PDF-Dokument (495.1 kB)

  • Teilhabebericht 2019 - Anlage 5 (Quellennachweise)

    PDF-Dokument (337.3 kB)

  • Teilhabebericht 2019 - Anlage 6 (Abkürzungsverzeichnis)

    PDF-Dokument (315.9 kB)

  • Teilhabebericht 2019 – Kurzfassung

    PDF-Dokument (221.6 kB)

  • Behindertenbericht 2015

    PDF-Dokument (330.3 kB)

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Kontakt

Philipp Fleischer