Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren

Infrastrukturfoerderprogramm

Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren

Mit dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren unterstützt das Land Berlin Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die sozial-kulturelle Arbeit und gemeinwesenorientierte Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger verbindet. Das Förderprogramm ist gesamtstädtisch ausgerichtet und soll die Rahmenbedingungen für die soziale Daseinsvorsorge verbessern. Hierdurch soll die gesellschaftliche Teilhabe der Berliner Bevölkerung unterstützt, einer Ausgrenzung kultursensibel entgegengewirkt und das bürgerschaftliche Engagement und die Selbsthilfe gefördert werden.

Das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren ermöglicht eine Basisfinanzierung für gesamtstädtisch agierende Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen in allen Bezirken. Dazu gehören auch übergreifende Projekte, die fachliche Entwicklungen in der Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit und beim bürgerschaftlichen Engagement unterstützen.

Darüber hinaus werden folgende übergeordnete Ziele angestrebt:

  • Anwendung und Anpassung fachlicher Qualitätsstandards
  • Beratung und Unterstützung der Einrichtungen, Projekte und Träger
  • Berücksichtigung demografischer Entwicklungen
  • Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements und Demokratieförderung
  • Kooperation von Stadtteilzenten und Selbsthilfekontaktstellen
  • Strukturelle Beteiligung der Bezirke (Vernetzung)
  • Teilhabe (Gender Mainstreaming, Inklusion, Integration, interkulturelle Öffnung)
  • Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit

Vertragliche Grundlagen und Berichterstattung

Über das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren ist die finanzielle Grundsicherung von mehr als 60 Einrichtungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe bis Ende 2025 garantiert. Dies umfasst Nachbarschaftszentren, Selbsthilfekontaktstellen und übergreifende qualitätsunterstützende Projekte.

Nähere Informationen über Zielsetzung und Aufgaben können dem Rahmenfördervertrag (2021 bis 2025) zur Förderung gesamtstädtischer zuwendungsfinanzierter Angebote und zentraler Aufgaben der Wohlfahrtsverbände entnommen werden. Er bildet die Grundlage für die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren.

Die unter anderem aus den Sachberichten der geförderten Projekte erstellten Jahresberichte weisen neben statistischen Erhebungen auch Entwicklungen aus, die Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement und zur Entwicklung der Stadtgesellschaft geben.

Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ist für die gesamtstädtische Planung, Steuerung und Weiterentwicklung des Förderbereichs Stadtteilzentren verantwortlich. Das umfasst u.a. die Gremienarbeit und die Zusammenarbeit mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Darüber wird im Rahmen der Begleitung und Kontrolle der Projekte die Fachaufsicht über das als Bewilligungsstelle eingesetzte Landesamt für Gesundheit und Soziales ausgeübt.

Dokumente zur Infrastrukturförderprogramm

  • Rahmenfördervertrag (2021-2025)

    PDF-Dokument (135.1 kB)

  • Kooperationsvereinbarung IFP STZ (2021-2025)

    PDF-Dokument (214.5 kB)

  • Empfehlungen Rahmenfördervertrag (2021-2025)

    PDF-Dokument (386.4 kB)

  • Jahresbericht 2019/2020 im IFP STZ

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Jahresbericht 2018 im IFP STZ

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Jahresbericht 2017 im IFP STZ

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Jahresbericht 2016 im IFP STZ

    PDF-Dokument (940.0 kB)