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Soziale Entschädigung

Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht stellen die Versorgung von Menschen sicher, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht. So sollen die Opfer zumindest finanziell entschädigt werden. Auch die Hinterbliebenen der Beschädigten können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen beanspruchen. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig.
Wer hat Anspruch auf soziale Entschädigung?
- Kriegsopfer nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Impfgeschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz
- Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt worden sind, durch Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz
- Personen, die aufgrund von SED-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die heute noch fortdauern nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
- Entschädigungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz
Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) können im zuständigen Bezirksamt geltend gemacht werden.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
- Informationen des LAGeSo zu Kriegsopfern nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Informationen des LAGeSo zu Opfern von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Informationen des LAGeSo zu Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen des LAGeSo zu nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftierten Personen
- Informationen des LAGeSo zu Personen, die aufgrund von SED-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die heute noch fortdauern nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
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Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
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