Eingliederungshilfe (SGB IX)

Junger Mann im Rollstuhl genießt seinen Kaffee und das Müsli am Morgen, während er beiläufig in einem Buch auf seinem Tisch liest

Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch SGB IX geregelt und ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Mit den Leistungen der Eingliederungshilfe soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden. Deswegen werden diese Leistungen auch Teilhabeleistungen genannt.

Was bedeutet Teilhabe?

Teilhabe bedeutet das Einbezogensein in Lebenssituationen, also am sozialen Leben oder am Arbeitsleben teilzunehmen. Zum Beispiel sollen Leistungen der Eingliederungshilfe leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen darin unterstützen, die von ihnen gewünschte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen. Das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben stehen hierbei an zentraler Stelle.

Wann liegt eine Behinderung vor?

Nach dem Gesetz (§ 2 SGB IX) liegt eine Behinderung vor, wenn Menschen körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Wann können Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden?

Leistungen der Eingliederungshilfe können gewährt werden, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderungen wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder davon bedroht sind (§ 99 SGB IX).
Festgestellt wird die wesentliche Teilhabeeinschränkung durch den entsprechenden Teilhabefachdienst, also dem Bezirk oder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales nachdem ein Antrag gestellt wurde.
Mit der Stellung eines Antrages beginnt das im Gesetz beschriebene Gesamtplanverfahren.

  • weitere Informationen und das Formular zur Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie im Service-Portal Berlin unter dem Link Berliner Service-Portal

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