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Aktuelles in der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht

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Neuigkeiten in 2024

12.03.2024

Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2023 wird dahingehend ergänzt, dass bei erstmaliger Beantragung von Reisekosten für Assistenzkräfte in Fällen, in denen die leistungsberechtigte Person bislang keine Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, anstelle einer Gutachtenanforderung beim Sozialmedizinischen Dienst des Bezirks auf die Merkzeichen “B” und “aG” im Schwerbehindertenausweis abgestellt werden kann.

01.02.2024

Aktualisierung der Anwendungshinweise und Ergänzung um die besonderen Wohnformen für die Teilhabefachdienste Soziales, hinsichtlich der endgültigen Festsetzung des Teilhabebedarfsermittlungsinstrument Berlin (TIB) und wichtige damit zusammenhängende Dokumente und Verfahren.

Neuigkeiten in 2023

21.12.2023

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vom 24.11.2023 ist am 29.11.2023 im BGBl. 2023 I Nr. 322 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2022 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist.

20.12.2023

20.12.2023

Sofern die individuelle Angemessenheit im Sinne der AV Wohnen nur deswegen überschritten wird, weil der jeweilige Träger einer ambulanten Wohnform eine Umlage für Trägerwohnungen mit dem Untermiet- oder Nutzungsvertrag geltend macht, gelten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen, sofern dafür ein Betrag in Höhe von 20 Euro monatlich je Vertrag nicht überschritten wird. Diese Regelung war bislang befristet bis 31.12.2023 und gilt nun unbefristet fort. Weiteres kann dem Rundschreiben Soz Nr. 07/2023 entnommen werden.

27.11.2023

Die Leistungsbeträge im AsylbLG werden zum 01.01.2024 angehoben. Das Rundschreiben enthält in der Anlage die neuen Bedarfssätze.

27.11.2023

Mit diesem Rundschreiben soll erreicht werden, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nicht aus dem Leistungsbezug fallen, wenn sie ausschließlich aufgrund der Terminlage beim LEA ihr Aufenthaltsdokument nicht rechtzeitig verlängern lassen konnten.

27.11.2023

Der Einsatz von Einkommen und Vermögen ist im SGB IX abhängig von den Entwicklungen der vom Bundesministerium für Arbeit auf Basis der allgemeinen Entwicklungen festgelegten Verordnung. Dieser ändert sich jährlich. Darüber informiert dieses Rundschreiben.

29.09.2023

Leistungen für die Unterkunft werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder § 35 Absatz 1 Satz 1 Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Im Land Berlin werden die Richtwerte auf der Grundlage des schlüssigen Konzepts ermittelt. Als Basis für das Berliner Angemessenheitskonzept dient der Berliner Mietspiegel in der jeweils aktuellen Fassung. Gemäß Ziffer 16 Absatz 3 der AV-Wohnen werden die aktualisierten Werte durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung per Rundschreiben 03/2023 veröffentlicht.

11.09.2023

Die Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen, geprägt. Das Rundschreiben 04/2023 soll im Sinne einer fachlichen Anleitung zur rechtskonformen Auslegung und Umsetzung beitragen, um die Entscheidungsfindung im Einzelfall zu erleichtern.

31.07.2023

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Pauschale nach § 45a SGB XII für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4 b und 42a Abs.5 SGB XII 493,85 Euro.

26.06.2023

Zum 01.06.2023 wurden weitere Regelungen des Wohnteilhabegesetzes (WTG) wirksam:

  • § 25 Abs.1 Satz 3 und 4 WTG (Zuordnungsprüfungen bei bestehenden Pflege-Wohngemeinschaften durch Heimaufsicht innerhalb von 5 Jahren),
  • § 26 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 3 Satz 3 WTG (Regelprüfungen bei bestehenden anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften sowie bei bestehenden Intensivpflege-Wohngemeinschaften innerhalb von jeweils 4 Jahren),
  • § 16 Abs. 7 WTG (Pflicht zur Vorhaltung von Raucherräumlichkeiten in WTG-Einrichtungen einschließlich besonderer Wohnformen).

Dies war bereits in der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Neufassung des WTG vorgesehen.

16.06.2023

Anwendungshinweise für die Teilhabefachdienste Soziales für die Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit der Reisekosten, die für eine behinderungsbedingt notwendige Begleitung durch Assistent*innen entstehen.

15.06.2023

Zum 01.07.2023 soll sich der Rentenwert laut Entwurf zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 erhöhen. Daraus folgt eine Erhöhung der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB SGB XII sowie der Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz.Die neuen Beträge ab dem 01.07.2023 werden mit Rundschreiben Soz Nr.01/2023 veröffentlicht

14.03.2023

Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe wurden für alle Quartale aktualisiert.

06.02.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss 1BvL 3/21 vom 19.10.2022 die Regelung zur „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Leistungsberechtigte bei Unterbringung in Sammelunterkünften für verfassungswidrig befunden. Das Rundschreiben gibt Hinweise zur Umsetzung der Rechtsprechung bei der Gewährung von Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz.

  • Meldungen aus dem Jahr 2022

    30.12.2022

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.04.2023 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert und die Geltungsdauer verlängert.

    29.12.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2021 (Übernahme von Fahrtkosten durch nicht vertragsgebundene Fahrdienste – Fahrkostenpauschale Eingliederungshilfe) wurde unter Berücksichtigung der erheblichen Kostensteigerungen in den Personal- und KFZ-Kosten aktualisiert und angepasst. Berücksichtigung fanden folgende Punkte:

    • Erhöhung des Landesmindestlohns
    • Berücksichtigung des deutlichen Kostenanstiegs bei den Kraftfahrzeugkosten
    • Gewährung eines Zuschlags für Beförderungen mit Rollstuhl
    • Preisabschlag bei Gruppenfahrten
    • Festlegung zur Kostenregelung bei Stornierungen am Fahrtag und für nicht angetretene Fahrten

    21.12.2022

    Die Leistungsbeträge im AsylbLG werden zum 01.01.2023 angehoben. Das Rundschreiben enthält in der Anlage die neuen Bedarfssätze.

    20.12.2022

    Mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022 wurden die Regelbedarfe mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu festgesetzt. Dies wurde zum Anlass genommen, das Rundschreiben in Bezug auf die Regelbedarfe, die Mehrbedarfszuschläge nach § 30 SGB XII und die Barbeträge nach § 27b Abs. 2 SGB XII vollständig zu überarbeiten. Die Bezüge zum SGB II wurden gestrichen und die Regelungen an die Vorgaben des BMAS zur Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII angepasst.

    14.12.2022

    Die AV-Wohnen wurden aktualisiert. Leistungen für die Unterkunft und Heizung werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder § 35 Absatz 1 Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
    Die Prüfung der angemessenen Bedarfe für die Heizung erfolgt nun anhand der Verbrauchswerte des Bundesweiten Heizspiegel. Zudem wird eine Erprobungsklausel eingeführt, die es wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Familien, unter bestimmten Voraussetzungen, ermöglicht auch Wohnungen oberhalb der Richtwerte anzumieten. Zudem werden die Regelungen des Bürgergeld aufgenommen.

    Entsprechend Änderung der Ziffer 3.4 Absatz 2 der ab dem 1. Januar 2023 geltenden AV-Wohnen ist das bestehende Rundschreiben zu ändern, in dem die Voraussetzungen eines Neuanmietungszuschlages für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Bedarfsgemeinschaften, insbesondere mit Kindern, bei der Neuanmietung von Wohnraum näher zu bestimmen sind.

    08.12.2022

    Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vom 28.11.2022 ist am 06.12.2022 im BGBl. I S. 2128 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2021 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist.

    30.11.2022

    Der Bundesgesetzgeber hat die Freibetragsgrenzen des Einkommens und Vermögens an die Einkommensentwicklung angepasst und für das Jahr 2023 angehoben. Daraus folgt eine Anpassung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge in der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2023. Die angepassten Beträge werden mit dem Rundschreiben Soz Nr. 08/2022 veröffentlicht, das am 01.01.2023 in Kraft tritt. Mit dessen Inkrafttreten tritt das bisherige Rundschreiben Soz Nr. 19/2020 außer Kraft.

    24.11.2022

    Die vierte Fassung des Rundschreibens erhält Hinweise zur Verteilung, Registrierung und leistungsrechtlichen Einordnung von Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, sowie Aktualisierungen aufgrund der Gesetzesänderungen (Rechtskreiswechsel).

    31.10.2022

    Das bezirksübergreifende Berliner Pflege-Rundschreiben über das Verfahren und die rechtlichen Grundlagen zu den Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege ist an aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen insb. durch das Gesundheitsversorgungweiterentwicklungsgesetz sowie das Teilhabestärkungsgesetz und das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungsgesetz angepasst worden. Ziel des Rundschreibens bleibt es, den Berliner Bezirken auf diesem Weg in gebündelter Form konkrete Empfehlungen zu wesentlichen Fragestellungen im Verfahren der Hilfegewährung nach dem 7. Kapitel des SGB XII an die Hand zu geben.

    09.09.2022

    Die Ausführungsvorschriften zur Anerkennung von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen wurden neu gefasst und treten zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

    03.08.2022

    Das Schreiben vom 23.07.2021 über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete (Pauschale) nach § 45a SGBXII für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4 b und 42a Abs.5 SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Pauschale nach § 45a SGBXII für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4 b und 42a Abs.5 SGB XII 464,17 Euro.

    08.07.2022

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe wurden für das 3. Quartal aktualisiert.

    30.06.2022

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 31.12.2022 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert und die Geltungsdauer verlängert.

    09.06.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 07/2022 enthält Hinweise für den Übergang aus dem AsylbLG in das Leistungsrecht der Sozialgesetzbücher (sog. Rechtskreiswechsel von Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind).

    14.06.2022

    Zum 01.07.2022 soll sich der Rentenwert laut Entwurf zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2022 erhöhen. Daraus folgt eine Erhöhung der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII sowie der Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz. Die neuen Beträge ab dem 01.07.2022 werden mit Rundschreiben Soz Nr.06/2022 veröffentlicht

    09.05.2022

    Der Leistungstyp Krisenhaus stellt im Spektrum der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII im Land Berlin die bei Weitem intensivste Hilfeform dar. Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2022 gibt Empfehlungen zur Umsetzung.

    06.05.2022

    Pandemiebedingte Anpassung bei Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe im Rundschreibens Soz Nr. 07/2021

    19.04.2022

    Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 12/2020 werden den Teilhabefachdiensten Anwendungshinweise zur Bewilligung von Einzelfallhilfe als Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX gegeben. Ursprünglich galt das Rundschreiben für die Dauer der Pandemie. Das Rundschreiben wird hiermit über den Zeitraum der Pandemie hinaus verlängert und gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV-EH) und wurde entsprechend redaktionell angepasst.

    19.04.2022

    Die dritte Fassung des Rundschreibens Soz Nr. 01/2022 erhält Hinweise zur Verteilung, Registrierung und leistungsrechtlichen Einordnung von Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.

    14.04.2022

    Pandemiebedingt können gegenwärtig nicht alle vom Teilhabefachdienst Soziales bewilligten Fahrten von und zu Angeboten der Eingliederungshilfe stattfinden.
    Das Rundschreiben Soz Nr. 04/2022 soll für Zuschüsse nach dem SodEG ein einheitliches Vorgehen der Teilhabefachdienste Soziales gewährleisten und die verschiedenen Rundschreiben dazu aktualisieren und zusammenfassen, um den Teilhabefachdiensten Soziales eine Arbeitshilfe zu geben.

    13.04.2022

    Aus Anlass der COVID-19-Pandemie werden die bis 31.März 2022 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2022 beginnen. Hierzu wurde das Rundschreiben Soz Nr. 03/2022 veröffentlicht.

    31.03.2022

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe und Nachtspeicherheizung wurden aktualisiert.

    28.03.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 01/2022 erhält Hinweise zur Registrierung und leistungsrechtlichen Einordnung von Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.

    25.03.2022

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.06.2022 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert und die Geltungsdauer verlängert.

    17.03.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2021 über das Teilhabebedarfsermittlungsinstruments (TIB)* wurde aktualisiert* und um weitere Anlagen ergänzt.

    15.03.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2022 mit Anwendungshinweisen für die Teilhabefachdienste Soziales der Bezirke und des LAGeSo hinsichtlich Zuständigkeitsklärung und Verfahren bei Persönlicher Assistenz

    10.03.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wurde aktualisiert. Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung wird bis 31.12.2022 verlängert.

    03.03.2022

    Das Rundschreiben Soz 01/2022 erhält erste Hinweise zur leistungsrechtlichen Einordnung von Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.

    03.03.2022

    Das Rundschreiben Soz Nr. 01/2021 über den Einsatz des IT-Fachverfahrens Soziales (BASIS) in Telearbeit wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.

    13.01.2022

    Die Neufassung des Wohnteilhabegesetzes (WTG) trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Das neue WTG 2021 hat zu diesem Zeitpunkt das bisherige WTG abgelöst.

    Der Anwendungsbereich des WTG erfasst Pflegeeinrichtungen, Pflege-Wohngemeinschaften, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. Für zum 01.12.2021 bestehende betreute gemeinschaftlichen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen in Wohnungen (Pflege-Wohngemeinschaften) findet gemäß § 40 Abs. 1 WTG 2021 das bisherige WTG übergangsweise bis 31.05.2023 weiter Anwendung; erst ab dem 01.06.2021 finden die Vorschriften des neuen WTG 2021 auch für bestehende Pflege-Wohngemeinschaften Anwendung.

    Wesentliche Inhalte der WTG-Neufassung 2021 sind die Neustrukturierung der Kategorien von Pflege-Wohngemeinschaften, die Erweiterung der Pflichten der Leistungsanbieter, die Stärkung der Informationsbasis und der Einflussmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer sowie die Stärkung der Prüfrechte der Heimaufsicht. Einzelheiten zur WTG-Neufassung 2021 sind hier einsehbar:
    https://www.berlin.de/sen/pflege/grundlagen/rechtliche-grundlagen/landesrecht/wohnteilhabegesetz-wtg/

    05.01.2022

    Nach einschlägigen Änderungen in Regelungen betreffend der Corona-Pandemie ist das Rundschreiben zur pandemiebedingten Anpassung bei Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe aktualisiert worden.

  • Meldungen aus dem Jahr 2021

    21.12.2021

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 31.03.2022 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert und die Geltungsdauer verlängert.

    20.12.2021

    Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 vom 30.11.2020 ist am 06.12.2021 im BGBl. I S. 5044 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2020 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist. Die Rechengrößen für 2021 können dem Schreiben vom 17.12.2021 über die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen entnommen werden.

    17.12.2021

    Leistungen für die Unterkunft werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder § 35 Absatz 1 Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Im Land Berlin werden die Richtwerte auf der Grundlage des schlüssigen Konzepts ermittelt.
    Die per Rundschreiben zum 01.07.2021 an den aktuellen Berliner Mietspiegel angepassten Richtwerte finden nun Berücksichtigung in der Anlage 1, zudem wird die angemessene Wohnfläche und damit der Richtwert für Paarhaushalte angepasst. Zudem finden weitere höchstrichterliche Rechtsprechungen Einzug in die AV-Wohnen.

    In diesem Zusammenhang wird mit Inkrafttreten der aktualisierten AV-Wohnen das Rundschreiben Soz Nr. 06/2021 aufgehoben.

    17.12.2021

    Die AV Grundsicherung wurde daher neu gefasst. Die vorliegenden Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 2020/01 und 2020/03, vom 09. Oktober 2020 das Rundschreiben 2021/1 vom 10. Juni 2021, die Rundschreiben 2021/02-08 vom 09.September 2021 sowie 2021/9 bis 2021/11 vom 23.November 2021 sind Bestandteil dieser AV und als Anlagen angefügt.

    16.12.2021

    Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung wird bis 31.03.2022 verlängert. Hierzu wurde das Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 aktualisiert.

    16.12.2021

    Durch Beschluss des Bundesrates vom 18.11.2021 wird die aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis 31.Dezember 2021 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 beginnen. Hierzu wurde das Rundschreiben Soz Nr. 08/2021 veröffentlicht.

    07.12.2021

    Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist in weiten Teilen bereits zum 20.06.2021 in Kraft getreten. Zum 01.01.2022 gibt es weitere Änderungen, insbesondere die Erhöhung der ambulanten Pflegesachleistungen um 5%, Erhöhung Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10% und die Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen an den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege.

    29.11.2021

    Ausführungsvorschriften über die Durchführung des Vierten Kapitels des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

    25.10.2021

    Änderungen der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) und der Anlage.

    22.10.2021

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 27.09.2021 wurde die Schulkommunikationsverordnung – SchulkommV geändert. Zur Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung wird die Vorschrift nun nicht mehr als Aufwendungserstattungsanspruch, sondern als Primäranspruch gefasst. Zudem wird die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereiches auf Eltern nicht gehörloser Kinder aufgehoben. Ferner wird der sachliche Anwendungsbereich auf Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen erstreckt.

    22.10.2021

    Am 07.10.2021 ist das neue Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) in Kraft getreten. Das LGBG ist die rechtliche Grundlage der Politik für Menschen mit Behinderungen in Berlin und aus inklusionspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung. Das neue LGBG verpflichtet den Berliner Senat und die öffentlichen Stellen, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

    21.10.2021

    Nach Beratung im Berliner Steuerungskreis und einer Abstimmung auf Senatsebene wurde die zweite Stufe der verpflichtenden Anwendung des Teilhabebedarfsermittlungs-Instrumentes Berlin (TIB) auf den 1.1.2022 verschoben. Die Teilhabefachdienste Soziales verfahren im Übrigen wie im Rundschreiben Soz Nr. 05/2021 vorgesehen, d.h. sie wenden das TIB ab 1.7.2021 für Neufälle und auf Antrag der leistungsberechtigten Person an.

    13.10.2021

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 31.12.2021 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert und die Geltungsdauer verlängert.

    08.10.2021

    Die Geltungsdauer des Rundschreibens Soz Nr. 01/2021 zum Einsatz des IT-Fachverfahrens Soziales (BASIS) in Telearbeit wurde bis 31.03.2022 verlängert.

    08.10.2021

    Das Rundschreiben Soz Nr. 12/2020 wurde angepasst. Es ermöglicht, etwaige coronabedingte Leistungsausfälle mit Einzelfallhilfen zu überbrücken. Es ist gleichzeitig im Vorgriff auf eine noch zu erlassende AV-Regelung hinsichtlich der neuen Beträge auf laufende Fälle anwendbar (z.B. laufende Einzelfallhilfe oder Elternassistenzen).

    08.10.2021

    Das Schreiben vom 19.12.2017 über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §42 Nr. 4b SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4b und 42a Abs.5 SGB XII
    465,75 Euro.

    07.10.2021

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe wurden aktualisiert.

    27.08.2021

    Das Rundschreiben Soz Nr. 12/2020 wurde angepasst. Es ermöglicht, etwaige coronabedingte Leistungsausfälle mit Einzelfallhilfen zu überbrücken. Es ist gleichzeitig im Vorgriff auf eine noch zu erlassende AV-Regelung hinsichtlich der neuen Beträge auf laufende Fälle anwendbar (z.B. laufende Einzelfallhilfe oder Elternassistenzen).

    20.08.2021

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2021 – Übernahme von Fahrtkosten durch nicht vertragsgebundene Fahrdienste – Fahrkostenpauschale Eingliederungshilfe wurde anlässlich der geänderten pandemischen Lage aktualisiert und angepasst.

    06.08.2021

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.09.2021 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Insbesondere die Rahmenbedingungen für persönliche Kontakte im Vor-Ort-Termin wurden angepasst.

    29.07.2021

    Die Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz) sind neu gefasst worden und treten voraussichtlich zum 01.08.2021 in Kraft.

    27.07.2021

    Am 01.08.2021 treten die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Familienangehörige und nahestehenden Personen sowie aufenthaltsrechtlich gleichgestellte Personen aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Norwegen, Liechtenstein und Island (AV § 23 SGB XII(AV § 23 SGB XII)) vom 25.06.2021 in Kraft.
    Das Rundschreiben Soz Nr. 04/2017 wird zum 01.08.2021 aufgehoben.

    26.07.2021

    Die pandemische Lage hat auch weiterhin Auswirkungen auf das Verfahren und die Leistungserbringung der Eingliederungshilfe im Land Berlin. Ziel des Rundschreibens Soz Nr. 07/2021(Rundschreiben Soz Nr. 07/2021) ist die pandemiebedingten Abweichungen vom regulären Verfahren bzw. der regulären Leistungserbringung der Eingliederungshilfe zu bündeln und zu aktualisieren.

    15.07.2021

    Im Anschluss an das Rundschreiben Soz Nr. 26/2020 in dem u.a. die Zuständigkeitsübergänge zwischen den Teilhabefachdiensten Soziales Gegenstand waren ist es nun gelungen zusammen mit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung ein gemeinsames Rundschreiben (Rundschreiben JugSoz Nr. 01/2021) für die Übergänge der Zuständigkeit von Jugendämtern in die Teilhabefachdienste Soziales zu erarbeiten, um auf diese Weise einen möglichst nahtlosen Prozess der Leistungsgewährung sicherzustellen.

    30.06.2021

    Mit der Umsetzung des BTHG ist auch eine personenzentrierte Bedarfsermittlung verbunden, die mittels eines Instrumentes vorgenommen werden soll, dass die Kriterien nach § 118 SGB IX erfüllt. Diesem bundesgesetzlichen Auftrag kommt das Land Berlin nach und veröffentlicht nun in pandemiegerechter Form das TIB gemäß § 4 TIBV und weitere daran anschließende Dokumente. Näheres dazu kann dem Rundschreiben Soz Nr. 05/2021 entnommen werden.

    16.06.2021

    In die Pflegeeinrichtungsförderungs-Verordnung (PflegEföVO) vom 10. September 1998 wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 auf Grund der Covid-19-Pandemie in § 28 ein Absatz 3 eingefügt. Dadurch kann die der Investitionsentgeltberechnung zu Grunde liegende Auslastung der Tages- und Nachtpflegen für die Pandemiezeit auf bis zu 65% abgesenkt werden. Die Absenkung der Auslastung ist zeitlich an das Bestehen von räumlichen Beschränkungen geknüpft.

    14.06.2021

    Ab dem 1. Januar 2021 beträgt die Pauschale nach § 45a SGBXII (n.F.) für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4 b und 42a Abs.5 SGB XII 466,85 Euro.
    Die Pauschale wird jeweils zum 01. August ermittelt und tritt zum 01. Januar des Folgejahres in Kraft.

    10.06.2021

    Leistungen für die Unterkunft werden gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder § 35 Absatz 1 Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Im Land Berlin werden die Richtwerte auf der Grundlage des schlüssigen Konzepts ermittelt. Als Basis für das Berliner Angemessenheitskonzept dient der Berliner Mietspiegel in der jeweils aktuellen Fassung. Gemäß Ziffer 16 Absatz 3 der AV-Wohnen werden die aktualisierten Werte durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung per Rundschreiben veröffentlicht. Aus diesem Grund wurde das Rundschreiben Soz Nr. 06/2021 veröffentlicht. Es tritt zum 01.07.2021 in Kraft.

    28.05.2021

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.06.2021 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Insbesondere die Rahmenbedingungen für persönliche Kontakte im Vor-Ort-Termin wurden angepasst.

    30.04.2021

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.06.2021 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Das Rundschreiben ist zunächst bis 30.06.2021 befristet.

    09.04.2021

    Mietaufwendungen für die Gebäude von Pflegeschulen sind bei der Finanzierung der Pflegeausbildung über den Ausgleichsfonds nicht berücksichtigungsfähig. Mit den 2. Förderrichtlinien Pflegeschulraumförderung wird weiterhin das Ziel verfolgt, die nicht nach §§ 1, 11 LKG förderungsberechtigten Pflegeschulen bei der Finanzierung der Kosten für die Bereitstellung der notwendigen angemieteten Schulräume zu unterstützen.

    Mit den 2. Förderrichtlinien Pflegeschulraumförderung wurde das Antragsverfahren geändert, um die Anwendung zu erleichtern. Ebenso wurde die Laufzeit verlängert.

    30.03.2021

    Die Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII sind unter Beachtung neuerer Rechtsprechung neu gefasst worden und treten zum 01.04.2021 in Kraft.

    30.03.2021

    Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung wird bis 31.12.2021 verlängert.

    23.03.2021

    Mit der Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 vom 9.12.2020 wurden die Regelbedarfsstufen 1 bis 6 neu festgesetzt sowie neue oder geänderte Regelungen zu den Mehrbedarfen nach § 30 SGB XII erlassen. Das Rundschreiben Soz Nr. 12/2016 war in Bezug auf die Regelsätze, die Mehrbedarfszuschläge, Barbeträge sowie die Absetzbeträge anzupassen. Darüber liegen die neuen Empfehlungen des DV zur Gewährung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwendigen Ernährung vor, ein neuer Mehrbedarf für die Anschaffung von Schulbüchern wurde eingeführt und die Regelungen zum Mehrbedarf für die Erzeugung von dezentraler Warmwassererzeugung wurden neu geregelt.

    18.03.2021

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe wurden aktualisiert.

    05.03.2021

    Das Rundschreiben Soz Nr. 03/2021 wurde in Bezug auf die Umsetzung der Leistungsgewährung in OPEN/PROSOZ noch einmal überarbeitet.

    02.03.2021

    Die Heizkostenwerte der AV-Wohnen wurden an den bundesweiten Heizspiegel 2020 angepasst.

    02.03.2021

    Schülerinnen und Schüler mit Bezug von Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gemäß dem Rundschreiben Soz Nr. 03/2021 Leistungen für die Anschaffung digitaler Endgeräte inklusive Drucker und einer Erstausstattung mit Druckerpatronen erhalten. Entscheidend ist neben der Teilnahme am Pandemie bedingten Distanzunterricht, das die Schülerinnen und Schüler nicht im Besitz der entsprechenden Geräte sind und diese auch nicht von der Schule erhalten können. Der Nachweis für einen entsprechenden Anspruch wird durch die Schulen erbracht.

    01.03.2021

    Hinsichtlich der erforderlichen Kosten im Rahmen der Leistungen nach § 74 SGB XII gilt eine neue höhere Pauschale. Sie ist das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen und stellt den aktuellen, ortsüblichen sowie angemessenen Preis eines Begräbnisses in Berlin dar.

    Ebenso findet die Neuregelung der Leichenschau in der GOÄ im Rundschreiben Soz Nr. 04/2021 Berücksichtigung.

    01.03.2021

    Das Rundschreiben Soz Nr. 26/2020 wurde am 25.02.2021 aktualisiert.

    01.03.2021

    Das Urteil des Landessozialgericht Berlin vom 12.12.2019, Az.: L 31 AS 302/17 zum Übergangshaus der Berliner Stadtmission macht eine Regelung für alle Einrichtungen in den Leistungstypen Übergangshaus und Kriseneinrichtung bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erforderlich. Hierfür gibt das Rundschreiben Soz Nr. 22/2020 entsprechende Hinweise.

    15.02.2021

    Werden Leistungen der Eingliederungshilfe pandemiebedingt nur modifziert oder gar nicht erbracht, können Fahrten nicht oder nicht wie geplant stattfinden. Das aktualisierte Rundschreiben Soz Nr. 27/2020 weist auf die Möglichkeit von Zuschüssen und deren Bedingungen hin und ergänzt damit das Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 vom 4. Mai 2020.

    15.02.2021

    Nach Rückmeldungen aus der Praxis wurde des Rundschreiben Soz Nr. 26/2020 aktualisiert und konkretisiert. Somit konnten konkrete Fragen der Anwender/innen zu diversen Fallkonstellationen aufgegriffen, berücksichtigt und weitere Arbeitshinweise gegeben werden. Das Rundschreiben ändert auch das Rundschreiben Soz Nr. 21/2020.

    15.02.2021

    Am 14.01.2021 ist die Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) zur Regelung der Nachbarschaftshilfe in Berlin in Kraft getreten. Die Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Pflegekassen sind im § 5a der Verordnung geregelt. Damit ist es nun auch in Berlin möglich, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 € monatlich im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe einzusetzen.

    12.01.2021

    Ab dem 1. Januar 2021 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4b und 42a Abs.5 SGB XII 466,85 Euro.

  • Meldungen aus dem Jahr 2020

    30.12.2020

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Das Rundschreiben ist zunächst bis 31.03.2021 befristet.

    29.12.2020

    Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vom 30.11.2020 ist am 03.12.2019 im BGBl. I S. 2612 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2019 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist. Die Rechengrößen für 2021 können dem Schreiben vom 18.12.2020 über die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen entnommen werden.

    28.12.2020

    Es wurden Richtlinien zur Förderung von Querschnittsaufgaben in anerkannten Berliner Betreuungsvereinen ab 2021 veröffentlicht.

    28.12.2020

    Fahrdienste können ihre Leistungen zu Angeboten der Eingliederungshilfe nur dann erbringen, soweit die Angebote nicht wegen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht geschlossen sind. Um die Struktur der Fahrdienste auch in und nach der Pandemie zu erhalten, erhalten sie nach dem Rundschreiben Soz Nr. 27/2020 Hilfen, um dem Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe nachzukommen. Das Rundschreiben ergänzt das Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 vom 4. Mai 2020.

    28.12.2020

    In der jüngeren Vergangenheit sind einige Zuständigkeitsfragen aufgetreten. Daher soll mit dem Rundschreiben Soz Nr. 26/2020 über „Zuständigkeitsfragen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vom 16.12.2020 generelle Antworten in Konkretisierung der AV EH gegeben werden. Das Verfahren des Übergangs vom Teilhabefachdienst Jugend zum Teilhabefachdienst Soziales wird gesondert geregelt.

    09.12.2020

    Der Bund und die Länder haben für die Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften (VV), welche nach Art. 85 GG vorgesehen sind, im Rahmen eines Dialogprozess Verwaltungsvorschriften in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Einvernehmen hergestellt.
    Wir haben uns daher entschieden die AV-GruSi entsprechend anzupassen, so dass diese Rundschreiben (BMAS 2020/1 zu § 41 SGB XII, BMAS 2020/2 zu § 41a SGBXII sowie BMAS 2020/3 zu § 45 SGB XII) Bestandteil dieser AV sind. Da die Rundschreiben hierzu insgesamt keine Rechtsänderungen enthalten, handelt es sich lediglich um eine Anpassung im Rahmen des Ergebnisses zu diesem Dialogprozess.

    07.12.2020

    Die Leistungsbeträge im AsylbLG werden zum 01.01.2021 angehoben. Damit werden die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berücksichtigt. Hierzu informiert das Rundschreiben Soz Nr. 25/2020 nebst zugehöriger Anlage.

    07.12.2020

    Durch Beschluss des Bundesrates vom 27.11.2020 wird die aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis 31.Dezember 2020 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 beginnen. Aus diesem Grund wurde das Rundschreiben Soz Nr. 23/2020 veröffentlicht.

    07.12.2020

    Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung aus dem Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wird bis 31.03.2021 verlängert.

    24.11.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 24/2020 gibt Hinweise zur Gewährung von Eingliederungshilfe im Rahmen des AsylbLG zur Rechtslage nach Einführung des SGB IX sowie zur verwaltungstechnischen Umsetzung.

    09.10.2020

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe wurden aktualisiert.

    08.10.2020

    Durch die sich verändernde Lage und die daraus folgenden ordnungsrechtlichen Regelungen in der Infektionsschutzverordnung haben sich Änderungen im Anschluss an die Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 und Soz Nr. 15/2020 ergeben. Insbesondere hat die Vertragskommission Eingliederungshilfe (Kommission 131) sich neue Regelungen zur modifizierten Leistungserbringung vereinbart. Das Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 vollzieht diese nach und trifft in weiteren Bereichen Anschlussregelungen.

    01.10.2020

    Das Rundschreiben Pflege Nr. 02/2020 über den Umgang mit SARS-CoV-2 im Rahmen der Hilfe zur Pflege wurde aktualisiert.

    29.09.2020

    Durch das Rundscheiben Soz Nr. 20/2020 zur Ersten Verordnung zur Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter-Zugang-Verlängerungs-Verordnung – VZVV) wird die bis zum 30. September 2020 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31.Dezember 2020 beginnen.
    Es ändert das Änderungsrundschreiben Soz Nr. 14/2020 zum Rundschreiben Soz Nr. 06/2020.

    29.09.2020

    Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die hierzu im Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 veröffentlichte Regelung wird bis 31.12.2020 verlängert.

    25.09.2020

    Der Einsatz von Einkommen und Vermögen ist im SGB IX abhängig von den Entwicklungen der vom Bundesministerium für Arbeit auf Basis der allgemeinen Entwicklungen festgelegten Verordnung. Dieser ändert sich jährlich. Hierüber informiert das Rundschreiben Soz Nr. 19/2020.

    22.09.2020

    Am 11.07.2020 trat die Erste Änderung der Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz in Berlin (1. Änderung der Berliner Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – 1. Änd. BlnPflAFinV) in Kraft.

    22.09.2020

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.09.2020 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 02/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Das Rundschreiben ist zunächst noch bis 30.09.2020 befristet.

    21.08.2020

    Das Rundschreiben Soz 12/2020 ermöglicht, etwaige coronabedingte Leistungsausfälle mit Einzelfallhilfen zu überbrücken. Es ist gleichzeitig im Vorgriff auf eine noch zu erlassende AV-Regelung hinsichtlich der neuen Beträge auf laufende Fälle anwendbar (z.B. laufende Einzelfallhilfe oder Elternassistenzen).

    20.08.2020

    Das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist mit Wirkung zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin geändert worden. Die Änderungen beziehen sich auf die Zuständigkeit für die Durchführung besonderer Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe, die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe, die Förderung des E-Governments sowie zur Gewährleistung des Datenschutzes.

    19.08.2020

    Das Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist mit Wirkung zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin geändert worden. Die Änderungen beziehen sich auf die Verpflichtung zur Teilnahme am Datenabgleich nach § 118 SGB XII und den Datenschutz.

    14.08.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 17/2020 wurde aktualisiert. In Nr. 1b, medizinische Begutachtung, wurden die letzten zwei Sätze wie folgt geändert:
    Sobald das Gesundheitsamt die erforderlichen Einschätzungen wieder vornehmen kann, sind diese umgehend zu veranlassen. Soweit sich für die Leistungsgewährung eine Änderung ergibt, ist diese entsprechend zu bescheiden

    23.07.2020

    Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind, das einen Kindergeldanspruch auslöst, werden die besonders von den Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird nach § 66 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt. Er ist folglich auf Leistungen der Sozialhilfe nicht anzurechnen. In diesem Zusammenhang wurde das Rundschreiben Soz Nr. 18/2020 über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII – Nichtanrechnung des Kinderbonus auf Grund der COVID-19-Pandemie als Einkommen veröffentlicht.

    23.07.2020

    Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 04/2020 wird wegen der Covid 19-Pandemie die Umstellung der örtlichen Zuständigkeit vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip für leistungsberechtigte Geflüchtete nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, die in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leben ausgesetzt. Die bisher bis zum 31. August 2020 befristete Aussetzung wurde nun verlängert bis zum 31. Dezember 2020. Die Wiederaufnahme des Umstellungsprozesses erfolgt ab 1. Januar 2021. In diesem Zusammenhang wurde die Übergangsregelung der AV ZustSoz sowie die Anlage der AV ZustAsylbLG angepasst.

    23.07.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 17/2020 ersetzt das Rundschreiben Soz Nr. 07/2020. Die Regelungen des Verfahrens- und Leistungsrecht der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII werden unter Berücksichtigung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung vom 23.06.2020 angepasst.

    15.07.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 1/2018 zu § 61 – Budget für Arbeit als Leistung der Eingliederungshilfe ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Rundschreiben wurde überarbeitet. Ab dem 1.7.2020 sind die Regelungen des neuen Rundschreibens Soz Nr. 16/2020 zu beachten.

    10.07.2020

    Obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist, haben sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zur Situation im März 2020 deutlich verändert. Darauf galt es zu reagieren, um den gleichwohl weiterhin aktuellen Zielen, den Bedarf der Menschen mit Behinderungen zu decken und dem Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe gerecht zu werden und eine stärkere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Daher war das Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 aufzuheben. Es wird durch das Rundschreiben Soz Nr. 15/2020 ersetzt.

    10.07.2020

    Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 vom 15.03.2020 wurden Regelungen zu Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe getroffen, um dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Pandemie möglichst stark verzögert wird und gleichzeitig dringend erforderliche Leistungen weiterhin aufrechterhalten werden. Diese Ziele bleiben bestehen, gleichwohl haben sich die Rahmenbedingungen geändert, was wiederum Anpassungen der Regelungen durch das Rundschreiben Soz Nr. 15/2020 erfordert.

    29.06.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 11/2020 wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Anlass genommen, im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach dem Vierten Kapitel SGB XII eine rechtliche Prüfung und Bewertung vorzunehmen. Das BMAS ist unserer rechtlichen Argumentation nicht gefolgt und hat das Rundschreiben Soz. Nr. 11/2020 für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel für nicht anwendbar erklärt. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, wird das Rundschreiben Soz Nr. 11/2020 daher nicht nur für das Vierte Kapitel SGB XII, sondern auch für die anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB XII aufgehoben.

    24.06.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 14/2020 wurde veröffentlicht. Durch § 1 der Verordnung zur Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter-Zugang-Verlängerungs-Verordnung – VZVV) wird die bis zum 30. Juni 2020 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 beginnen.

    23.06.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wurde aktualisiert. Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung wird bis 30.09.2020 verlängert.

    12.06.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 13/2020 wurde veröffentlicht. Unterstützungen des Arbeitgebers und Pflegeboni sind im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 insgesamt bis zu einer Höhe von 1.500 Euro nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen bleiben unberührt.

    Lebensmittelgutscheine sind während der Corona-Krise bis zur Höhe von 50,00 Euro auf der Grundlage von § 84 Abs. 2 SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen.

    Einkommen aus Ferienjobs sind auf der Grundlage von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII bis 2.400 Euro im Kalenderjahr freizulassen.

    11.06.2020

    Das Schreiben vom 19.12.2017 über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §42 Nr. 4b SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Juli 2020 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4b und 42a Abs.5 SGB XII
    459,63 Euro.

    10.06.2020

    Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wird die Gewährung der Bekleidungspauschale nach § 27b Abs. 2 SGB XII von halbjährlich auf monatlich umgestellt. Damit kann die Bekleidungspauschale den Leistungsberechtigten zukünftig zusammen mit dem Barbetrag gewährt und ausgezahlt werden. Das Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 wurde dahingehend angepasst.

    09.06.2020

    Ab 1. Juni 2020 bis vorerst 30. September 2020 kann ein erhöhter Hygienemehrbedarf nach § 27a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB XII in Form einer abweichenden Regelsatzbemessung als Pauschalbetrag gewährt werden. Das entsprechende Rundschreiben Soz Nr. 11/2020 wird hiermit bekannt gegeben.

    02.06.2020

    Zum 01.07.2020 soll sich der Rentenwert laut Entwurf zur Rentenwert- bestimmungsverordnung 2020 erhöhen. Daraus folgt eine Erhöhung der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII sowie der Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz. Die neuen Beträge ab dem 01.07.2020 werden mit RU Soz Nr.09/2020 veröffentlicht

    04.05.2020

    Fahrdienste können ihre Leistungen zu Angeboten der Eingliederungshilfe nur dann erbringen, soweit die Angebote nicht wegen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht geschlossen sind. Um die Struktur der Fahrdienste auch in und nach der Pandemie zu erhalten, erhalten sie nach dem Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 besondere Strukturhilfen, die durch dieses Rundschreiben beschrieben werden.

    So soll die Versorgung der leistungsberechtigten Personen sichergestellt werden und dem (besonderen) Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe auch gegenüber den Fahrdiensten nachgekommen werden.

    23.04.2020

    Ab sofort finden Sie die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Pflegeberufereformgesetz in der Vorschriftensammlung.

    16.04.2020

    Im Anschluss an das Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 sollen mit dem Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 Auswirkungen von pandemiebedingt geschlossenen Angeboten nach § 123 Abs. 1 SGB IX auf die Leistungen und die Leistungserbringung der Eingliederungshilfe geregelt werden.

    So soll die Versorgung der leistungsberechtigten Personen sichergestellt werden und dem (besonderen) Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe gegenüber den Leistungserbringer und deren Angebote.

    06.04.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 07/2020 soll aufgrund der auftretenden Pandemie durch den Corona-Virus Covid-19 zu Fragestellungen im Rahmen des Verfahrens- und Leistungsrecht der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII Regelungen treffen. Diese sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Pamdmie möglichst stark verzögert wird und gleichzeitig dringend erforderliche Leistungen weiterhin aufrecht erhalten werden.

    03.04.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 06/2020 über die Änderung des SGB XII durch Artikel 5 des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) wurde veröffentlicht. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise können dazu führen, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Mit dem Gesetz soll befristet ein erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung auf Grund des Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglicht werden, damit im Falle, dass vorrangige Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise nicht greifen, unbürokratisch Leistungen des SGB XII zugänglich gemacht werden, um die Betroffenen zeitnah unterstützen zu können.

    02.04.2020

    Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum 30.09.2020 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 01/2020 berlinweite Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistung der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste an die Bezirksämter von Berlin in den Fachbereichen Pflege/Soziales gerichtet. Diese zielen pandemiebedingt auf eine Reduzierung der Verfahrensschritte auf das Notwendigste sowie die Gewährleistung der fristgerechten Kostenerstattung

    31.03.2020

    Mit der Reform des Pflegeberufegesetzes geht auch eine grundlegende Umstellung der Ausbildungsfinanzierung einher. Miet- und Investitionsaufwendungen für das Schulgebäude sind bei der Finanzierung der Pflegeausbildung über den Ausgleichsfonds nicht berücksichtigungsfähig. Ziel der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von angemieteten Schulräumen an staatlich anerkannte Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung (Förderrichtlinien Pflegeschulraumförderung) ist es, die nicht nach § 11 LKG förderungsberechtigten Schulen bei der Finanzierung der Kosten für die Bereitstellung der notwendigen angemieteten Schulräume zu unterstützen und so bestehende Finanzierungsunterschiede zu minimieren.

    31.03.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wurde veröffentlicht. Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor.

    31.03.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2020 vom 16. März 2020 wurde am 30. März 2020 in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) um besondere Hinweise für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ergänzt und bezüglich der Geltungsdauer geändert.

    30.03.2020

    Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 04/2020 wird wegen der Covid 19-Pandemie die Umstellung der örtlichen Zuständigkeit vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip für leistungsberechtigte Geflüchtete nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, die in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leben, für die Zeit vom 1. April 2020 bis 31. August 2020 ausgesetzt.

    24.03.2020

    Mit Wirkung zum 01.04.2020 ist das Aufbringen eines Passbildes auf den berlinpass-BuT nicht mehr zwingend erforderlich. Damit kann den anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der berlinpass-BuT vom Amts wegen ausgestellt werden, wenn der Besuch einer Schule, einer Kindertageseinrichtung oder der Kindestagespflege nachgewiesen wurde. Diese Verfahrensänderung hat eine Überarbeitung der AV-BuT erforderlich gemacht.

    19.03.2020

    Aufgrund der aktuellen Situation wurden zwei Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus bzw. COVID-19 veröffentlicht.

    Rundschreiben Soz Nr. 02/2020 über den Umgang mit COVID-19 im Rahmen des IT-Fachverfahrens Soziales für Einzelfallbearbeitung SGB XII und AsylbLG sowie mit Telearbeit

    Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 über den Umgang mit COVID-19 im Rahmen der Eingliederungshilfe

    26.02.2020

    Betreuungsbehörden sind befugt, Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu beglaubigen. Einzelheiten hierzu sind in den Ausführungsvorschriften über die Tätigkeit der Urkundspersonen bei den örtlichen Betreuungsbehörden- Beglaubigungsvorschriften (AVBeglaub) geregelt. Diese enden am 30.Juni 2020. Mit dem vorliegenden Rundschreiben Soz Nr. 1/2020 wird die Anwendung der AVBeglaub über den 30.Juni 2020 hinaus empfohlen.

    07.02.2020

    Mit der nächsten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes treten weitreichende Änderungen des Verfahrens- und Leistungsrechts der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Kraft. Die Anwender/innen des Trägers der Eingliederungshilfe, insbesondere auch in den Häusern der Teilhabe erhalten mit den Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV-EH) eine Arbeitshilfe und Auslegungshinweise, die die Bearbeitung z.B. der Einzelfälle ggf. leichter ermöglicht. Gleichzeitig wird schon mit den drei unterzeichnenden Senatsverwaltungen deutlich, dass hohe Kooperation und Koordination auf allen Ebenen erforderlich bleibt und wird.

    27.01.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 03/2016 zur Umsetzung der Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V wurde aktualisiert.

    23.01.2020

    Die Anlage zum Rundschreiben Soz Nr. 09/2019 war korrekturbedürftig und wurde daher neu gefasst. Geändert wurden die Mehrbedarfe bei Schwangerschaft und für Warmwasserversorgung, soweit Menschen mit der Bedarfsstufe 1 betroffen sind. Darüber hinaus sind die Barbeträge für Menschen in vollstationären Einrichtungen korrigiert worden. Alle Beträge sind geringfügig zu erhöhen. Die Korrekturen erfolgen rückwirkend zum 01.01.2020.

    07.01.2020

    Das Rundschreiben Soz Nr. 18/2019 wurde veröffentlicht. Es weist auf Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hin und nimmt Bezug auf die Themenfelder: Einführung der Bedarfsermittlung mit dem Teilhabeinstrumentes Berlin TIB, das Verfahren bei auswärtigem Leistungsbezug und Ansprechperson im LAGeSo, Landespflegegeld sowie weitere Bundes- oder landesseitige Regelungsvorhaben.

    07.01.2020

    Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vom 17.12.2019 ist am 20.12.12.2019 im BGBl.I S. 2848 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2018 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist. Die Rechengrößen für 2020 können dem Schreiben vom 20.12.2018 über die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen entnommen werden.

  • Meldungen aus dem Jahr 2019

    20.12.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 14/2019 wurde veröffentlicht. Am 1. Januar 2020 tritt eine Neuregelung des § 92 SGB XII für die Beschränkung des Einkommenseinsatzes bei Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII in Einrichtungen in Kraft. Sie beinhaltet in Absatz 1 eine Neuregelung der Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis und in Absatz 2 die Fälle, bei denen wie bisher der Einkommenseinsatz über die häusliche Ersparnis hinaus verlangt werden kann (ehemals § 92a SGB XII).

    19.12.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 zur Umsetzung des § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der §§ 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 27b Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde aktualisiert.
    Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 waren die einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II und § 31 SGB XII neu zu bemessen. Bei den Möbelerstausstattungspauschalen, den Bekleidungspauschalen für Kinder sowie bei der Babyerstausstattung führt die Neubemessung zu einer Erhöhung der Leistungen. Ferner war die Gewährung der Bekleidungspauschale in Einrichtungen nach § 27b SGB XII zum 1. Januar 2020 neu zu regeln. Diese Pauschalen werden nunmehr ohne gesonderte Antragstellung halbjährlich zum 1.1. und 1.7. eines Jahres gewährt.

    19.12.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 17/2019 über die Weiteranwendung der IT-Verfahrensvorschriften Soziales wurde veröffentlicht.
    Die Verwaltungsvorschriften über den Betrieb und die einheitliche Anwendung des IT-Verfahrens im Sozialwesen (IT-Verfahrensvorschriften Soziales) sind in Vorgriff der Anpassung dieser Regelung auch in allen Dienststellen des Landes Berlin anzuwenden, die Aufgaben nach dem SGB IX Teil 2 erfüllen.

    17.12.2019

    Die AV Zuständigkeit AsylbLG (AV ZustAsylbLG) ist dahingehend geändert worden, dass für Leistungsberechtigte außerhalb des Asylverfahrens, die neu in die Zuständigkeit der bezirklichen Sozialämter wechseln und in Gemeinschaftsunterkünften des LAF untergebracht sind oder in Mietwohnungen wohnen, ab 1. Juli 2019 das Wohnortprinzip gilt. Im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt die schrittweise Umstellung der Bestandsfälle auf das Wohnortprinzip.
    Die Fassung vom 12.12.2019 soll sprachliche Unschärfen ausräumen und so die Anwendung der Regelungen erleichtern.

    16.12.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 13/2019 über den Einsatz von Einkommen über der Einkommensgrenze bei gleichzeitigem Bestehen eines Bedarfs nach Teil 2 des SGB IX (§ 89 Absatz 2 Satz 3 SGB XII) wurde veröffentlicht. Gemäß § 89 Absatz 2 Satz 3 SGB XII ist ab dem 1. Januar 2020 bei der Ermittlung des angemessenen Einkommenseinsatzes über der Einkommensgrenze auf der Grundlage von § 87 SGB XII nur die Hälfte des die Einkommensgrenze übersteigenden Einkommens zugrunde zu legen, wenn neben Bedarfen für Leistungen nach dem Fünften, Siebten bis Neunten Kapitels SGB XII gleichzeitig Bedarfe für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX bestehen.

    16.12.2019

    Die AV-Wohnen mit den Änderungen vom 29. November 2019 wurde soeben veröffentlicht. Die Heizkostenwerte der AV-Wohnen wurden an den bundesweiten Heizspiegel 2019 angepasst.

    10.12.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 16/2019 wurde veröffentlicht. Unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder von volljährigen Leistungsberechtigten nach dem SGB XII müssen ab dem 1. Januar 2020 keinen Unterhaltsbeitrag mehr an das Sozialamt zahlen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV 100.000 Euro nicht übersteigt.
    Insoweit ist der gesetzliche Übergang der Unterhaltsansprüche ausgeschlossen.

    10.12.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 15/2019 wurde veröffentlicht. Die Übergangsregelung für die örtliche Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 98 SGB IX in Fällen, die vor dem 1. Januar 2020 begonnen haben, entsprechend der bisherigen Zuständigkeit nach § 98 Absatz 1 Satz 1, Absatz 5, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII gilt auch für gleichzeitig zu erbringende Leistungen nach dem SGB XII. Die Übergangsregelung für die örtliche Zuständigkeit innerhalb Berlins beim Zusammentreffen von Leistungen der Sozialhilfe mit Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Aufnahme einer dem neuen § 98 Abs. 6 SGB XII entsprechenden Vorschrift in das 4. Kapitel SGB XII.

    06.12.2019

    Wegen des Inkrafttretens des BTHG zum 01.01.2020 war auch die Anpassung der AV-Grusi zum 01.01.2020 dringend erforderlich. Insbesondere die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft in besonderen Wohnformen, der neue leistungsberechtigte Personenkreis im Vierten Kapitel SGB XII, der Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM sowie die klaren Zuständigkeitsabgrenzungen sind Bestandteil der überarbeiteten AV.

    28.11.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 12/2019 über den Einsatz von Einkommen gem. § 82 SGB XII Gesetzliche Übergangsregelung in § 140 SGB XII zum 1. Januar 2020 wurde veröffentlicht. Im Monat der Umstellung auf die Trennung von Lebensunterhalt und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.3.2020) sind die am Ende des Monats zufließenden Renten- und vergleichbaren Einkünfte in diesem Monat bei den Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie sind im Folgemonat für die selbständige Bestreitung des Lebensunterhalts in besonderen Wohnformen zu verwenden. Leistungsberechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII werden im Umstellungsmonat Leistung nach dem 4. Kapitel ausgezahlt. Selbstzahler erhalten einen einmaligen Zuschuss.

    28.11.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 12/2019 über den Einsatz von Einkommen gem. § 82 SGB XII Gesetzliche Übergangsregelung in § 140 SGB XII zum 1. Januar 2020 wurde veröffentlicht. Im Monat der Umstellung auf die Trennung von Lebensunterhalt und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.3.2020) sind die am Ende des Monats zufließenden Renten- und vergleichbaren Einkünfte in diesem Monat bei den Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie sind im Folgemonat für die selbständige Bestreitung des Lebensunterhalts in besonderen Wohnformen zu verwenden. Leistungsberechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII werden im Umstellungsmonat Leistung nach dem 4. Kapitel ausgezahlt. Selbstzahler erhalten einen einmaligen Zuschuss.

    22.11.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 11/2019 über den Einsatz von Einkommen nach § 82 SGB XII – Änderung der Freibetragsregelungen in § 82 SGB XII durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften zum 1.1.2020 wurde veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2020 gilt für Leistungsberechtigte der Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX anstelle § 82 Absatz 3 Satz 1 SGB XII der spezielle Freibetrag vom Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit nach § 82 Absatz 6 SGB XII (40%, höchstens jedoch 65 % der Regelbedarfsstufe 1)
    Das gilt nicht für Besucher einer WfbM, die weiterhin vom speziellen Freibetrag gem. § 82 Abs. 3 Satz 2 SGB XII profitieren.

    22.11.2019

    Entsprechend der Ziffer 3.4 Absatz 2 der seit dem 1. Oktober 2019 geltenden AV-Wohnen ist ein Rundschreiben zu erlassen in dem die Voraussetzungen eines Neuanmietungszuschlages für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Bedarfsgemeinschaften ab fünf Personen bei der Neuanmietung von Wohnraum näher zu bestimmen sind. Aus diesem Grund wurde heute das Rundschreiben Soz Nr. 10/2019 veröffentlicht welches ab 01. Dezember 2019 in Kraft tritt.

    15.11.2019

    Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 09/2019 werden die ab 01.01.2020 für den Personenkreis der Leistungsberechtigten mit Anspruch nach den §§ 3 bzw.1a Asylbewerberleistungsgesetz bekannt gegeben.

    14.11.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 07/2019 über die Örtliche Zuständigkeit für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in Ambulant-Betreuten Wohnmöglichkeiten im Sinne von § 98 Abs. 5 SGB XII wurde veröffentlicht. Es aktualisiert die Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit auf Grund der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Einbeziehung der ambuant-betreuten Wohnformen, in welchen Leistungen der Hilfe zur Pflege erbracht werden).

    14.11.2019

    Die Ziffer 7a des Rundschreiben Soz Nr. 04/2017 über Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und deren Familienangehörige sowie aufenthaltsrechtlich gleichgestellte Personen aus der Schweiz und aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Norwegen, Liechtenstein und Island vom 26. Juni 2017 wurde neu gefasst.

    11.11.2019

    Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 tritt die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 – RBSFV 2020 – (BGBl. Teil I S. 1452 vom 21.10.2019) in Kraft. Die Regelbedarfsstufen werden entsprechend § 1 der RBSFV 2020 um 1,88 Prozent erhöht. Damit gelten ab dem 1. Januar 2020 neue Regelsätze, Barbeträge und Mehrbedarfszuschläge. Diese werden mit dem Rundschreiben Soz Nr. 12/2016 in der Fassung vom 6. November 2019 rechtzeitig bekannt gegeben.

    06.11.2019

    Das Rundschreiben zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Durchführung einer Tuberkulose-Behandlung ist an die aktuelle Rechtslage angepasst worden. Es ersetzt das bisherige Rundschreiben Soz 01/2015, das damit aufgehoben ist.

    05.11.2019

    Das Rundschreiben Pflege Nr. 01/2019 umfasst sämtliche rechtliche Grundlagen einschließlich der vertragsrechtlichen Regelungen, das Verwaltungsverfahren in Berlin und ergänzende Hinweise im Zusammenhang mit der Hilfegewährung nach dem 7. Kapitel des SGB XII, der ambulanten Hilfe zur Pflege. Auch die vorrangigen Leistungen (u.a. SGB XI) und ergänzenden Leistungen der Kurzzeitpflege, Tagespflege und Verhinderungspflege werden dargestellt. Ansprüche auf Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Hilfsmittel werden erläutert. Ausführungen zum LK-System sowie Grundsätze zur persönlichen Assistenz – bisher LK 32 und Arbeitgebermodell – sind mit aufgenommen.

    11.10.2019

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für das IV. Quartal 2019 sowie das I. Quartal 2020 wurden veröffentlicht.

    09.10.2019

    Das Schreiben vom 19.12.2017 über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII 453,75 Euro.

    01.10.2019

    Die AV-Wohnen vom 27. September 2019 ist am heutigen Tag in Kraft getreten. Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete steigen je nach Haushaltsgröße um drei bis sieben Prozent anhand des im Mai 2019 veröffentlichten Mietspiegels. Zudem wird ein Klimabonus eingeführt. Bei Wohnraum mit Energieklasse C und besser können die Bruttokaltmietrichtwerte um den Klimabonus überschritten werden. Dafür ergeben sich Einsparungen bei Heizkosten. Für wohnungslose Familien ab fünf Personen wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Überschreitung des Richtwertes um mehr als 20 Prozent möglich sein. Außerdem sind in die AV-Wohnen Vorschläge der jüngst vom Senat beschlossenen Leitlinien der Wohnungslosenpolitik eingeflossen.

    09.09.2019

    Die am 01. Juli 2019 in Kraft getretene Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zur Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose Leistungsberechtigte nach SGB II (sowie der Beschreibung des Verfahrens bei der Unterbringung akut wohnungsloser Personen) wurde in der Vorschriftensammlung veröffentlicht.

    26.08.2019

    Mit dem Starke-Familien-Gesetz sowie durch die Einführung des kostenlosen Schülerbeförderung und der kostenlosen Mittagsversorgung in Grundschulen ist eine umfassende Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe erforderlich geworden. Insbesondere der Wegfall der gesonderten Antragstellung und die damit verbundene geänderte Bewilligungspraxis und die verstärkte Beratungspflicht war entsprechend zu berücksichtigen. Ferne haben sich die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf und die soziale und kulturelle Teilhabe deutlich erhöht.

    23.08.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 06/2019 über die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG); Änderungen aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylbLG wurde veröffentlicht.
    Durch das Gesetz werden die Leistungsbeträge angepasst. Einerseits werden die Beträge erhöht, andererseits finden zugleich Änderungen in der Zuordnung der Bedarfsstufen statt, die in vielen Fällen zu einer Reduzierung des Leistungsbetrages führen werden. Dies gilt z.B. für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und für junge Erwachsene, die bei ihren Eltern wohnen. Auszubildende und Studierende können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen.
    Für Leistungsberechtigte, die Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten, wird ein Freibetrag von monatlich bis zu 200 Euro eingeführt.

    23.08.2019

    Das Schreiben vom 19.12.2017 über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII 452,41 Euro.

    20.08.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2019 über die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG); Änderungen durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde veröffentlicht.
    Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sind die bestehenden Sachverhalte zur Leistungseinschränkung um weitere Personenkreise ergänzt worden. Zudem unterliegen Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben, Leistungsausschlüssen.
    Außerdem wird die Dauer der Gewährung von Grundleistungen auf 18 Monate verlängert, so dass erst drei Monate später als bisher Leistungen in analoger Anwendung der sozialhilferechtlichen Vorschriften gewährt werden können.

    14.08.2019

    Die Verordnung zur Bestimmung eines Bedarfsermittlungsinstruments gemäß § 118 SGB IX und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 2. Juli 2019 wurde in der Vorschriftensammlung veröffentlicht und tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

    12.07.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2019 über Überleitungen von Verträgen zwischen 2019 und 2020 für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und SGB IX sowie Änderungen der Zuständigkeit wurde erlassen.

    21.06.2019

    Die AV Zuständigkeit AsylbLG (AV ZustAsylbLG) wird dahingehend geändert, dass für Leistungsberechtigte außerhalb des Asylverfahrens, die neu in die Zuständigkeit der bezirklichen Sozialämter wechseln und in Gemeinschaftsunterkünften des LAF untergebracht sind oder in Mietwohnungen wohnen, ab 1. Juli 2019 das Wohnortprinzip gilt. Im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt die schrittweise Umstellung der Bestandsfälle auf das Wohnortprinzip.

    21.06.2019

    Der RdB hat am 20.Dezember 2018 beschlossen (Nr. R-512/2018), dass die AV Zuständigkeit Soziales (AV ZustSoz) dahingehend abgeändert werden soll, dass für statusgewandelte Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften des LAF untergebracht sind, ab 1. Juli 2019 das Wohnortprinzip gilt. Im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 soll die schrittweise Umstellung für Bestandsfälle auf das Wohnortprinzip erfolgen.
    Die Regelungen zur Umstellung vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip wurden in die AV ZustSoz übernommen.

    20.06.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 03/2019 über die Änderung der Beträge der Blindenhilfe und des Landespflegegeldes ab 01.07.2019 sowie zur Handhabung der Leistungsgewährung für Taubblinde in Einrichtungen für die Zeit ab 01.01.2019 bis zum Inkrafttreten des Berliner Teilhabegesetzes wurde erlassen.

    13.06.2019

    Die Ausführungsvorschrift über den Einsatz von Vermögen nach dem SGB XII (AV-VSH) wurde auf Grund von gesetzlichen Änderungen sowie Rechtsprechung angepasst und am 31.05.2019 im Ambtslatt von Berlin veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 01.06.2019 in Kraft.

    12.06.2019

    Das Rundschreiben Soz Nr. 04/2019 wurde erlassen. Durch Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) vom 29.11.2018 (BGBl. 2018, S. 2210) wird das Kindergeld für das 1. und 2. Kind ab 01.07.2019 von derzeit 194 Euro auf 204 Euro monatlich angehoben.Im Einklang mit dieser Erhöhung werden die Unterhaltsbeiträge nach § 94 Abs. 2 SGB XII angepasst und mit Rundschreiben Soz Nr. 04/2019 festgelegt.

    23.04.2019

    Die Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter – Sozialämter – über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII wurde angepasst und am 18.04.2019 im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Die Änderungen in der GA-ESH treten zum 01.05.2019 in Kraft.

    03.04.2019

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII (inkl. Frühkaufrabatt) für das II. Quartal 2019 sowie III. Quartal 2019 wurden veröffentlicht.

    21.03.2019

    Die Neuregelungen zur Schülerbeförderung als freiwillige Leistung des Landes Berlin sowie die Einführung des konkludenten Antragsverfahrens bei den Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe haben eine Anpassung der AV-BuT zum 1.2.2019 und zum 1.4.2019 erforderlich gemacht.

    28.02.2019

    Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 01/2019 erhalten die Leistungsbehörden Informationen zur Anwendung der neuen Vorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen die Abnahme der Fingerabdrücke von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG durch die zuständige Leistungsbehörde vorsehen.

    24.01.2019

    Das Landespflegegeldgesetz (LPflGG) wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 725) mit Wirkung zum 01.01.2019 geändert.

    16.01.2019

    Es wurden neue Ausführungsvorschriften zur Umsetzung des Teilhabeverfahrensberichts durch den Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 41 SGB IX im Land Berlin (AV – THVB) erfasst. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet im § 41 SGB IX alle Rehabilitationsträger zur Erfassung und Auswertung bestimmter, gesetzlich definierter Daten. Die neu erstellte AV – THVB regelt für Berlin die Zuständigkeiten und fachlichen Anforderungen hinsichtlich Datenerfassung, Datenauswertung und Datenweitergabe einschließlich der Verfahrensverantwortung, Verfahrensadministration und IT-Verfahrensorganisation zur Sicherstellung dieser Meldepflicht. Sie richtet sich an Dienststellen des Landes Berlin auf Ebene der Bezirks- und der Hauptverwaltung, die Aufgaben der Eingliederungshilfe wahrnehmen.

  • Meldungen aus dem Jahr 2018

    28.12.2018

    Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vom 27.11.2018 ist am 04.12.2018 im BGBl. I S. 2024 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2017 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist. Das Schreiben vom 20.12.2018 mit den Rechengrößen für 2019 wurde veröffentlicht.

    28.12.2018

    Es wurden Förderrichtlinien zur Auswahl und Förderung von Betreuungsvereinen im Land Berlin ab 2019 veröffentlicht.

    27.12.2018

    Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt:
    • Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) (BGBl. I Seite 2394)
    • Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch Artikel 5 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) (BGBl. I Seite 2387)
    • Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung (BGBl. I Seite 2587)

    20.12.2018

    Es ist eine erneute Überarbeitung des Rundschreibens Soz Nr. 12/2016 erforderlich, weil nach Wegfall der Regelungen des § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II und der damit analogen Anwendung im Rechtskreis SGB XII und AsylbLG entsprechende Regelungen zur abweichenden Regelbedarfsfestsetzung bei Unterbringung in einer Vollverpflegungseinrichtung erforderlich werden.

    12.12.2018

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:

    10.12.2018

    Die Neufassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Heizkostenwerte der AV Wohnen werden an den bundesweiten Heizspiegel von Anfang Oktober 2018 angepasst. Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen zu Mieterorganisationen wurde in die AV-Wohnen aufgenommen.

    13.11.2018

    Die Arbeitsanweisung zur Beendigung des Aufenthalts bzw. der Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung gemäß §§ 47 – 50 Asylgesetz regelt das Verfahren beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nach Maßgabe der einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen im Asylgesetz.

    13.11.2018

    Mit Wirkung zum 01.01.2019 tritt die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 – RBSFV 2019 – in Kraft. die Regelbedarfsstufen werden entsprechend § 1 der RBSFV 2019 um 2,02 Prozent erhöht. Damit gelten ab dem 01.01.2019 neue Regelsätze, Barbeträge und Mehrbedarfszuschläge. Diese werden mit dem Rundschreiben Soz Nr. 12/2016 in der Fassung vom 07.11.2018 rechtzeitig bekannt gegeben.

    24.09.2018

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII (Frühkaufrabatt) für das *IV. Quartal 2018 sowie I. Quartal 2019 wurden veröffentlicht.

    21.09.2018

    Die Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) sind umfassend neu geregelt worden. Neben der Erhöhung der Bandbreiten und der Einfügung einer neuen Untergruppe für Sprach- und Integrationsmittlerinnen bzw. Sprach- und Integrationsmittler mit besonderer Qualifikation in der Anlage sind diverse Klarstellungen hinsichtlich der Honorarberechnung und Erweiterungen z.B. hinsichtlich der Regelung eines Ausfallhonorars erfolgt.

    23.07.2018

    Die Neuregelungen zur Schülerbeförderung haben eine umfangreiche Überarbeitung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT) erforderlich gemacht. Die Direktzahlung der Leistung an die BVG, der Wegfall der Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten und das mündliche Antragsverfahren wird zum 1. August 2018 umgesetzt. Gleichzeitig gilt als Nachweis für den Schulbesuch nun auch das Zuweisungsschreiben des Schulamtes oder das Aufnahmeschreiben der Schule. Die vorläufige Bescheiderteilung beim Schulbedarfspaket entfällt.

    20.07.2018

    Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt:

    22.05.2018

    Am 01.07.2018 soll sich der Rentenwert laut Entwurf zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 erhöhen. Damit erhöht sich ab diesem Zeitpunkt die Blindenhilfe nach § 72 Absatz 2 SGB XII entsprechend. In Abhängigkeit von der Blindenhilfe erhöhen sich auch die Pflegegelder nach dem Landespflegegeldgesetz. Die ab dem 01.07.2018 gültigen Werte werden mit Schreiben vom 10.04.2018 mitgeteilt.

    07.05.2018

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2018 wurde erlassen und soll ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Anträgen der Krankenhäuser als Nothelfer im Sinne des § 25 SGB XII und § 6a AsylbLG durch den Träger der Sozialhilfe bzw. den Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes sichern.

    03.05.2018

    Die Ausführungsvorschriften zur Anerkennung von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen (AV-AGInsO) wurden den bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Berliner Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (AGInsO) angepasst.

    22.03.2018

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII (Frühkaufrabatt) für das II. und III. Quartal 2018 wurden veröffentlicht.

    21.03.2018

    Über Artikel 18 des Gesetzes zur Anpassung der Formanforderungen im Berliner Landesrecht (FormAnpassG) vom 2. Februar 2018 wurde auch das Landespflegeeinrichtungsgesetz (LPflegEG) geändert. Das Gesetz mit den zu beachtenden Änderungen der §§ 5 und 6 LPflegEG trat am 16. Februar 2018 in Kraft.

    21.03.2018

    Über Artikel 17 des Gesetzes zur Anpassung der Formanforderungen im Berliner Landesrecht (FormAnpassG) vom 2. Februar 2018 wurde auch das Wohnteilhabegesetz (WTG) geändert. Das Gesetz mit den zu beachtenden Änderungen zu § 17 Absatz 10 Satz 2 WTG trat am 16. Februar 2018 in Kraft.

    20.03.2018

    Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt:

    01.02.2018

    Das Rundschreiben über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften zur Anerkennung von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen (AV-AGInsO) vom 22. Juli 2004 wurde aufgehoben. Die damit außer Kraft getretenen AV AGInsO sind auf Grund von gesetzlichen Änderungen nicht mehr durchgängig konform zu den aktuell geltenden Regelungen des Berliner Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (AGInsO) und müssen deshalb angepasst werden.

    30.01.2018

    Über Artikel 27 des Gesetzes zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats vom 19. Dezember 2017 wurde auch das Wohnteilhabegesetz (WTG) geändert. Das Gesetz mit den zu beachtenden Änderungen zu §§ 16, 17, 28 und 29 WTG trat am 31. Dezember 2017 in Kraft.

    29.01.2018

    Das Rundschreiben Soz Nr. 08/2017 über zum 01.01.2018 in-Kraft-tretende Änderungen des SGB IX und SGB XII durch das Bundesteilhabegesetz und anderer Gesetze in der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII weist auf Rechtsänderungen insbesondere im Bereich Teilhabe- und Gesamtplanverfahren hin. Diese wurden vor allem durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt. Die Eingliederungshilfe des SGB VIII ist davon nur betroffen, soweit sie sich auf das Recht des SGB XII und das SGB IX bezieht.

    24.01.2018

    Zum 01.01.2018 ist das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) in Kraft getreten. Das Rundschreiben Soz Nr. 01/2018 regelt die Ausführungen des Budgets für Arbeit als Leistung der Eingliederungshilfe im Land Berlin.

    10.01.2018

    Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Teilen in Kraft getreten. Um die inhaltlichen Änderungen des BTHG überhaupt umzusetzen, war eine landesrechtliche Regelung erforderlich. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB XII wurde beschlossen und im Gesetzes- und Verordnungsblatt (2017, S. 665) verkündet. Für die Übergangszeit wird bis zum Inkrafttreten des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe im SGB IX der Sozialhilfeträger als Träger der Eingliederungshilfe bestimmt. Damit bleibt es vorerst dabei, dass regelhaft die bezirklichen Sozialämter die Aufgabe der Eingliederungshilfe wahrnehmen. Die Hauptverwaltung bleibt für die gesondert zugewiesenen Aufgaben zuständig, etwa der Planung oder dem Vereinbarungsrecht mit den Leistungserbringern. Für die Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe ist damit eine Kontinuität gewährleistet.

    08.01.2018

    Das Schreiben vom 20.12.2017 informiert über die Verkündung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 vom 16.11.2017 am 24.11.2017 im BGBl.I S. 3778. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2016 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist.

    08.01.2018

    Die Fortschreibung der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter – Sozialämter – über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII (GA-ESH) berücksichtigt den Rechtsstand 2017 zum 11. Kapitel SGB XII insbesondere durch BTHG, PSG II /III, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere zur Freilassung einer russischen DEMO-Rente) sowie redaktionelle Klarstellungen zum Verhältnis der Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII in Einrichtungen.

  • Meldungen aus dem Jahr 2017

    20.12.2017

    Das Schreiben vom 19. Dezember 2017 informiert über die Neufassung der Vorschriften über die Anerkennung von Bedarfen für eine Kranken- und Pflegeversicherung in den §§ 32 und 32a SGB XII zum 1. Januar 2018. Die Neuregelung beinhaltet keine Verschlechterung hinsichtlich der Anwendung der Absetzbeträge nach § 82 SGB XII gegenüber dem geltenden Recht. Demnach sind für die Anwendung von § 32 SGB XII (neue Fassung) angemessene Beiträge anzuerkennen, soweit sie das nach § 82 SGB XII anzurechnende Einkommen übersteigen.

    Mit Schreiben vom 19. Dezember 2017 wird die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII zum 1. Februar 2018 veröffentlicht.

    18.12.2017

    Aller drei Jahre werden die Beträge für die Bemessung der einmaligen Beihilfen nach § 24 SGB II sowie nach § 31 SGB XII überprüft und neu festgelegt. Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 werden die ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Beträge bekannt gegeben und die bis dato erfolgte Trennung der Leistungsbereiche SGB II und SGB XII aufgehoben. Darüber hinaus wurden die Regelungen bei den so genannten “Statusgewandelten” vereinfacht und die Leistungen nach dem PsychKG für SGB XII den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.

    Rundschreiben I Nr. 05/2011 und Rundschreiben I Nr. 06/2011 werden damit aufgehoben und archiviert.

    13.12.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 07/2017 über die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Neufassung des § 82 SGB XII wurde veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Bereinigung des Einkommens, die Einführung eines neuen Freibetrages auf laufende Einkünfte aus einer vor dem Renteneintrittsalter freiwillig erworbenen zusätzlichen Altersvorsorge und die redaktionelle Einordnung des Freibetrages für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe und nichtselbständiger Tätigkeit.

    Um eine Anpassung an bundesweite Standards vorzunehmen, hat der Senat von Berlin am 15. August 2017 die erste Änderungsverordnung zur Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) erlassen, die am 29. September 2017 in Kraft getreten ist. Nun wird gewerblichen juristischen Personen für die Erbringung von Entlastungsleistungen zur Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben in der häuslichen Umgebung (haushaltsnahe Dienstleistungen) auch ohne den Einsatz von Ehrenamtlichen eine Anerkennung ermöglicht, sofern die Träger mit mindestens drei hauptamtlich Beschäftigten tätig werden.

    12.12.2017

    Die Neufassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35, 36 SGB XII (AV-Wohnen) wurde vom Senat am 07.11.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Folgende beispielhaft aufgeführten Änderungen sind in die Neufassung eingeflossen: Anhebung der Richtwerte unter Einbeziehung der mittleren Wohnlagen und der Wohnungen unter 40 qm, Erhöhung der angemessenen Wohnflächen, Verwaltungskostenpauschale für Trägerwohnungen, Dynamisierung von gedeckelten Mieten, Ergänzung Härtefalltatbestände, Entfristung des Neuanmietungszuschlags von 20%, Einführung Umzugsvermeidungszuschlag. Die AV-Wohnen wird am 29.12.2017 im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht und tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unter dem Inhaltsverzeichnis) anzeigen lassen.

    06.12.2017

    Im Rundschreiben Soz Nr. 05/2017 über Grundleistungen nach § 3 Absatz 1 und 2 AsylbLG sind unter Nummer 2 – Bedarfsstufen die Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Umgang mit der Partnerbedarfsstufe, wenn die Partner unterschiedliche Leistungsansprüche haben, ergänzt worden.

    15.11.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2017 über Grundleistungen nach § 3 Absatz 1 und 2 AsylbLG berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand zu § 3 AsylbLG. Zum 01.01.2018 sinken zudem die Abzugsbeträge, die im Falle einer Leistungskürzung, z.B. im Rahmen des § 1a AsylbLG abgezogen werden.
    Eine Erhöhung der Beträge der Grundleistungen zum 01.01.2018 ist seitens des Bundesgesetzgebers nicht vorgesehen.

    Das Rundschreiben Soz Nr. 03/2015 wird zugleich aufgehoben.

    14.11.2017

    Der Bundesrat hat am 03. November 2017 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 – RBSFV 2018 – zugestimmt. Danach werden gemäß § 1 der RBSFV 2018 die Regelbedarfsstufen nach § 8 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes zum 01. Januar 2018 um den Faktor von 1,63 Prozent fortgeschrieben.
    Mit der Neufassung des Rundschreibens Soz Nr. 12/2016 werden insofern die ab 01.01.2018 geltenden Regelsätze, Mehrbedarfszuschläge, Barbeträge und Belastungsgerenzen bekannt gegeben.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unter dem Inhaltsverzeichnis) anzeigen lassen.

    13.11.2017

    Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für das IV. Quartal 2017 und I. Quartal 2018 wurden veröffentlicht.

    07.11.2017

    Rundschreiben Pflege Nr. 01/2017 wurde neu erlassen. Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 12.05.2017 (B 8 SO 14/16) festgestellt, dass es sich beim Wohngruppenzuschlag weder um zu berücksichtigendes Einkommen nach § 88 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII noch um eine zweckentsprechende Leistung im Sinne des § 66 Absatz 4 Satz 1 SGB XII – alt – (§ 63b Absatz 1 und 6 SGB XII – neu – ) handelt. Damit ist es auf die häusliche Pflege nach § 64b SGB XII nicht anrechenbar, auch wenn die Pflege in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft stattfindet und die Abrechnung über die Tagespauschalen LK 19 und LK 38 erfolgt.

    14.09.2017

    Die Ausführungsvorschriften über ordnungsbehördliche Bestattungen nach § 16 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes (AV-Ord-Bestattung) wurden geändert.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unter dem Inhaltsverzeichnis) anzeigen lassen.

    12.09.2017

    Das Rundschreiben I Nr. 21/2005 über Stationäre Krankenhausbehandlung für hilfebedürftige Personen, die nicht nach § 264 Abs. 2 bis 7 SGB V von einer Krankenkasse betreut werden wurde redaktionell angepasst. Die Änderung ist aufgrund der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für den Personenkreis mit Leistungsanspruch nach § 3 AsylbLg erforderlich.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unter dem Inhaltsverzeichnis) anzeigen lassen.

    18.07.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 04/2017 über Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und deren Familienangehörige sowie aufenthaltsrechtlich gleichgestellte Personen aus der Schweiz und aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Norwegen, Liechtenstein und Island regelt in Umsetung des § 23 SGB XII die leitungsrechtlichen Ansprüche von Personen aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie den aufenhaltsrechlich gleichgestellten Personen aus der Schweiz und den EWR-Staaten.

    Das Schreiben vom 03.02.2014 über Auswirkungen völkerrechtlicher Abkommen der Bundesrepublik Deutschland auf die Gewährung von Sozialleistungen wird aufgehoben.

    17.07.2017

    Die Neufassung des Rundscheiben Soz Nr. 01/2017 über das Verfahren zur Schaffung und Zuweisung von Arbeitsgelgenheiten nach § 5 AsylbLG sowie zur Durchführung des Arbeitmarktprogrammes “Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen” (FIM) nach § 5a AsylbLG berücksichtigt insbesondere die Änderung der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm FIM auf Bundesebene.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unter dem Inhaltsverzeichnis) anzeigen lassen.

    13.07.2017

    Das Schreiben vom 23.06.2017 informiert über die Erhöhung der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und beim Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz auf Grund der Erhöhung der Leistungsbeträge wegen der Erhöhung des aktuellen Rentenwertes ab 01.07.2017.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unter dem Inhaltsverzeichnis) anzeigen lassen.

    Die Aktualisierung der Ausführungsvorschriften über die Durchführung des Vierten Kapitels des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erfasst die Neuregelungen, die zum 01.07.2017 mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEGuSGBÄndG) vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3191). Dies betrifft insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII sowie Verfahrensvorschriften innerhalb des Vierten Kapitels SGB XII zur vorläufigen Entscheidung.
    Die Änderungen können Sie sich im Versionsarchiv (unterhalb des Inhaltsverzeichnisses) anzeigen lassen.

    03.07.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 03/2017 über Einordnung der Stiftung Synanon als Einrichtung wurde erlassen. Zwischen der Stiftung Synanon und dem Jobcenter Lichtenberg war strittig, ob es sich bei der Stiftung Synanon um eine Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II handelt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 08.06.2016 festgestellt, dass es sich bei Synanon um eine entsprechende Einrichtung handelt, Leistungsansprüche nach dem SGB II verneint und hinsichtlich der Leistungsgewährung auf das SGB XII verwiesen. Seit dem 01. April 2017 erhalten die Bewohner*innen der Stiftung Synanon keine Leistungen nach dem SGB II mehr, so dass es hinsichtlich der Gewährung von Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII einer Regelung zur Leistungsgewährung/Zuständigkeit bedurfte.

    28.06.2017

    Der alte Server wird zum 30.06.2017 abgeschaltet. Deshalb ist die Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht umgezogen und wird ab sofort von der Online-Redaktion mit dem CMS Imperia9 gepflegt. Die Vorschriften haben (kaum sichtbar) ein neues Layout erhalten und eine neue URL. Sie finden sie – wie bisher – unter der jeweiligen bundesrechtlichen Gesetzesgrundlage (SGB II, …, AsylbLG) bzw. unter „andere Gesetze/Regelungen“. Unter „Kategorie gibt es weiterhin die Verzeichnisse der Rechtsvorschriften.
    Im „Archiv bis 2016 bzw. 30.06.2017 “ sind zur Zeit alle archivierten Vorschriften enthalten, also aufgehobene Regelungen ebenso wie die Änderungsdokumentation zu derzeit aktuellen Vorschriften. Das wird sukzessive bereinigt. Durch die Umstellung sind hier noch diverse Nacharbeiten erforderlich. (Sie sehen zur Zeit die archivierten Vorschriften in einem etwas ungewöhnlichen Layout, z.B. mit doppelten Überschriften und Inhaltsverzeichnissen.) In dem Zuge werden auch tatsächlich aufgehobene Vorschriften dann in ein separates „Archiv“ verschoben, das seinem Namen auch gerecht wird. Im „Archiv bis 2016“ wird mit der Fertigstellung – und hierüber werden Sie gesondert informiert – nur noch die Änderungsdokumentation bis 2016 bzw. 30.06.2017 von derzeit aktuellen Vorschriften enthalten sein.

    Die Darstellung wird sich dahingehend ändern, dass es zukünftig Versionsvergleiche geben wird. Das heißt, Sie können dann die aktuelle Version mit den Änderungen zu vorherigen Versionen anzeigen lasssen.

    Die Stichwortsuche bedarf noch einiger technischer Nachbesserungen, deshalb steht sie Ihnen noch nicht zur Verfügung.

    Die Online-Redaktion arbeitet daran, dass Ihnen die Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht so schnell, wie möglich wieder in gewohnter bzw. verbesserter Funktionalität zur Verfügung steht.

    16.05.2017

    Höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG vom 17.03.2016 – B 4 AS 39/15 R -)sowie entsprechende Grundsatzentscheidungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe haben eine Anpassung der AV-BuT erforderlich gemacht. Dies betrifft im wesentlichen Hinweise zum Anspruch bei Bezug von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld, die Anerkennung von Lehrgängen nach § 29 Abs. 3 Schulgesetz, die Definition der Begrifflichkeit “nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges, die Schülerbeförderung mit privatem PKW bei Behinderung der Schülerin/des Schülers, die Lernförderung bei Nichtteilnahme und die Erfassung von leistungsrelevanten Daten in die IT-Fachverfahren. Die Änderungen können Sie im Archiv bis 2016 nachvollziehen.

    15.05.2017

    Die aktuellen Leistungen für Heizung (feste Brennstoffe) nach SGB II und SGB XII wurden veröffentlicht. Nach Mitteilung des Handelsverbandes gelten die bisherigen Werte bis zum Ende des III. Quartals fort.

    09.05.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2015 enthält Hinweise zur Umsetzung der novellierten EU-Aufnahmerichtlinie und zur Gewährung der sonstigen Leistungen z.B. zur Sicherung der Gesundheit nach § 6 AsylbLG . Die Aktualisierung enthält eine Korrektur zur Übernahme von Dometscherkosten für Arztbesuche sowie eine Ergänzung zur Übernahme von Dolmetscherkosten bei Leistungen entsprechend der Eingliederungshilfe. Die Änderungen können Sie im Archiv bis 2016 nachverfolgen.

    11.04.2017

    Mit Schreiben vom 22.12.2016 werden die Neuen Vergütungsvereinbarungen der ambulanten Pflegedienste in Berlin nach § 89 SGB XI ab 01.01.2017 bekannt gegeben. Es informiert über Änderungen im Leistungskomplexsystem (LK), neue Punktwerte, Übergangsregelung nach § 138 SGB XII zur Weitergewährung der zweiseitigen LK 31, 33-37 und die Anpassung des Investitionskostenprozentsatzes. Das Schreiben vom 24.02.2014 wird aufgehoben.

    05.04.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2017 über die Änderungen der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 22.03.2017 (BGBl. I S. 519 ) informiert darüber, dass die Vermögensschongrenzen des § 90 SGB XII zum 01.04.2017 vereinheitlicht und auf 5.000 Euro pro erwachsene Person einer Einsatzgemeinschaft angehoben werden. Die in Ziffer 21 Abs. 3 Satz 1 AV VSH genannte Anlage 1 (Tabelle) ist ab dem 01.04.2017 ungültig .

    13.03.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 01/2017 über Verfahren zur Schaffung und Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie zur Durchführung des Arbeitsmarktprogrammes “Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen” (FIM) nach § 5a AsylbLG wurde neu erlassen.

    08.03.2017

    Artikel 2 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes ( PSG II ) und das Dritte Pflegestärkungsgesetz ( PSG III ) sind am 01.01.2017 in Kraft getreten. Die für Pflege zuständige Senatsverwaltung gibt in Bezug auf die neuen gesetzlichen Regelungen *Hinweise und Empfehlungen zur Fallbearbeitung im Rahmen der Hilfe zur Pflege ab 01.01.2017 im Rundschreiben Pflege Nr. 01/2016 vom 29.12.2016 .

    23.02.2017

    Das Rundschreiben Soz Nr. 10/2016 zum Einsatz von Einkommen und Vermögen (Rundschreiben Soz Nr. 10/2016) wurde auf Grund einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst . Der im Rahmen der Härteregelung nach § 90 Absatz 3 Satz 1 SGB XII seit dem 01.01.2017 geltende höhere Vermögensschonbetrag von 25.000 Euro für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung nach §§ 60a und 66a SGB XII wird nicht nur auf das Vermögen der leistungsberechtigten Person, sondern auch auf das der Angehörigen ihrer Einstandsgemeinschaft angewendet. Die Änderungen können Sie im Archiv bis 2016 nachverfolgen.

    13.01.2017

    Folgende Vorschriften der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht wurden aufgehoben und archiviert :

    10.01.2017

    Die Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind neu gefasst worden. Im Zuge dessen sind verschiedene Ergänzungen aufgenommen worden, die der Klarstellung dienen und bundesrechtliche Änderungen berücksichtigen. Die Änderungen können Sie im Archiv bis 2016
    nachverfolgen.

    05.01.2017

    Mit Wirkung zum 01. Januar 2017 werden die Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII für das Jahr 2017 im Rundschreiben Soz Nr. 12/2016 fortgeschrieben. Auf der Grundlage des Regelbedarfsermittlungsgesetzes – RBEG – (BGBl. I S. 3159) wurden die Regelsätze, Barbeträge, Mehrbedarfszuschläge neu festgesetzt. Neben der Neuermittlung der Regelbedarfsstufen erfolgte auch eine Konkretisierung der Regelbedarfsstufen 1 bis 3 für Erwachsene. Entscheidendes Kriterium ist nun, ob erwachsenen Personen in einer Wohnung oder außerhalb von Wohnungen leben. Darüber hinaus wurde § 27a SGB XII in Bezug auf die abweichende Regelsatzfestsetzung konkretisiert. Die Änderungen können Sie im Archiv bis 2016 nachverfolgen.

    03.01.2017

    Die IT-Verahrensvorschriften Soziales traten mit Ablauf des 10. Oktober 2016 außer Kraft. Das Rundschreiben Soz Nr. 13/2016 (Rundschreiben Soz Nr. 13/2016) regelt ihre Weiteranwendung bis zum Neuerlass .