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Rundschreiben Soz Nr. 13/2020 über den Einsatz von Einkommen bei Leistungen nach dem SGB XII; Information des BMAS vom 04. Juni 2020 zur Behandlung von Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise sowie über die Freilassung von Einkommen aus Ferienjobs vom 11.06.2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz für die Durchführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 04. Juni 2020 (Anlage) folgendes mitgeteilt:

1. Beihilfen und Unterstützungen (Corona-Boni)
sind auf der Grundlage von § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XII bis zu einer Höhe von insgesamt 1500 Euro freizulassen.
Maßgeblich für die Berechnung der 1.500-Euro-Grenze ist der Gesamtbetrag der im Zeitraum vom 1. März bis 31.Dezember 2020 vom Arbeitgeber gewährten Sonderzahlungen.
Wird dieser Höchstbetrag überschritten, ist der Überschreitungsbetrag wie Erwerbseinkommen zu behandeln und fließt in die Berechnung des Erwerbstätigen-Freibetrages ein. Die Freibeträge werden durch das von der Freistellung erfasste Einkommen „nicht verbraucht“.

2. Pflege-Boni
sind auf der Grundlage von § 83 Absatz 1 SGB XII in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 bis zu einer Höhe von 1.500 Euro anrechnungsfrei zu lassen.

3. Lebensmittelgutscheine
die während der Corona-Krise von verschiedenen Stellen als eine nicht regelmäßig wiederkehrende Zuwendung an Leistungsberechtigte nach dem SGB XII ausgegeben werden, sind bis zu einer Höhe von jeweils 50 Euro auf der Grundlage von § 84 Absatz 2 SGB XII freizulassen.

4. Einkünfte aus Ferienjobs
von Schülerinnen und Schülern sind – unabhängig von der Corona-Krise – ab sofort analog der Neuregelung in der Arbeitslosengeld II-Verordnung auf der Grundlage von § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XII bis zu einer Höhe von 2.400 Euro im Kalenderjahr nicht auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen.

Aktuell ist keine Unterstützung durch die Fachsoftware OPEN/PROSOZ möglich, so dass das gegebenenfalls wegen Überschreitung der Höchstgrenzen anzurechnende Einkommen manuell zu ermitteln ist.

Anlagen

  • Das Schreiben des BMAS zur Behandlung von Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise sowie zur Freilassung von Einkommen aus Ferienjobs vom 04.06.2020

    PDF-Dokument (164.2 kB)