Zahlen, Daten, Fakten

Statistische Aufbereitung auf Blatt mit Kugelschreiber und einem Tablet darüber liegend

Wohnungslose Menschen unterscheiden sich nach ihrer Wohnsituation und lassen sich grob in drei Teilgruppen einteilen: untergebrachte wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen, Trägerwohnungen, Notübernachtungen und weiteren Angeboten im System der Wohnungsnotfallhilfe leben, verdeckt wohnungslose Menschen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unterkommen, sowie wohnungslose Menschen ohne Unterkunft (obdachlose), die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben.

Die Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und die ergänzende Berichterstattung stellen zusammen eine wesentliche Datenbasis über Wohnungslosigkeit in Deutschland und Berlin bereit. Allerdings gibt es nur alle zwei Jahre einen vollständigen Überblick über die Wohnungslosigkeit in Berlin: Die Statistik über untergebrachte wohnungslose Menschen wird jährlich aktualisiert, die begleitende Berichterstattung über wohnungslose Menschen ohne Unterkunft sowie verdeckt wohnungslose Menschen hingegen nur alle zwei Jahre durchgeführt.

Wohnungslose Menschen in Berlin (2024)

  • 47.260 untergebrachte wohnungslose Menschen

    lebten am 31. Januar 2024 in Wohnheimen, Trägerwohnungen, Notübernachtungen und weiteren Angeboten im System der Wohnungsnotfallhilfe

  • 6.032 wohnungslose Menschen ohne Unterkunft

    lebten in der ersten Februarwoche 2024 auf der Straße oder in Behelfsunterkünften

  • 2.364 verdeckt wohnungslose Menschen

    kamen in der ersten Februarwoche 2024 vorübergehend bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unter

  • 55.656 wohnungslose Menschen insgesamt

    lebten Ende Januar/Anfang Februar 2024 in Berlin

Wohnungslose Menschen in Berlin (2025)

  • 53.610 untergebrachte wohnungslose Menschen

    lebten am 31. Januar 2025 in Wohnheimen, Trägerwohnungen, Notübernachtungen und weiteren Angeboten im System der Wohnungsnotfallhilfe

  • - wohnungslose Menschen ohne Unterkunft

    (wird vrsl. in der ersten Februarwoche 2026 wieder erfasst werden)

  • - verdeckt wohnungslose Menschen

    (wird vrsl. in der ersten Februarwoche 2026 wieder erfasst werden)

  • - wohnungslose Menschen insgesamt

    (Gesamtbild vrsl. erst 2026 wieder möglich)

Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen

Seit dem Jahr 2022 erhebt das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar, wie viele Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht sind. Grundlage der Statistik ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG).

Die Anzahl der Erhebungsmerkmale ist relativ klein und gesetzlich definiert:
  • Daten zur wohnungslosen Person: Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Haushaltstyp und Haushaltsgröße
  • Daten zur Art der Unterbringung: kurzfristig in Notschlafstellen oder Übernachtungsstellen, teilstationär, stationär, sonstiges
  • Daten zum Träger der Unterkunft: überörtliche Träger der Sozialhilfe, Gemeinden und Gemeindeverbände, freie Träger, gewerbliche Anbieter, sonstige Träger
  • Datum des Beginns der Unterbringung
  • Örtliche Zuordnung nach Gemeindeschlüssel

Geflüchtete Menschen werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin – etwa in Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) – untergebracht werden.
Untergebrachte wohnungslose Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben (im Asylverfahren, bei negativem Abschluss des Asylverfahren), werden in der Bundesstatistik nicht erfasst.

Ergänzende Berichterstattung über weitere Formen von Wohnungslosigkeit

Mit der amtlichen Statistik wird aber nur ein Teil der wohnungslosen Menschen in Deutschland erfasst. Nicht erfasst in der Bundesstatistik sind diejenigen wohnungslosen Personen, die in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten unterkommen, sowie wohnungslose Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Diese Daten sind Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird. Die begleitende Berichterstattung hat für 2024 erstmals regionale Daten ausgewiesen und ermöglicht somit erstmals ein Gesamtbild für Berlin.

Die Befragung orientiert sich hinsichtlich der Erhebungsmerkmale an der Statistik, geht jedoch darüber hinaus: Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Haushaltskonstellation, Dauer der Wohnungslosigkeit, Anlass des Wohnungsverlustes, Kontakte zum Hilfesystem, Einschätzung zur eigenen Gesundheit, Dauerhafte Beeinträchtigung oder Behinderung, Nutzung von Notunterkünften und Gründe für Nicht-Nutzung sowie Gewalterfahrungen.

Gesamtzahl

Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen in Berlin entspricht der bundesweiten statistischen Entwicklung und ist einerseits auf Verbesserungen der Datenmeldungen seit der Einführung der Statistik zurückzuführen. Andererseits werden seit 2023 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die infolge des russischen Angriffskrieges in Deutschland bzw. Berlin Zuflucht gesucht haben. Dies entspricht gut einem Drittel aller untergebrachten wohnungslosen Menschen.

Soziodemografische Merkmale

Geschlecht

Erläuterung: Im Rahmen der Statistik wird das Geschlecht in den Kategorien „Männlich”, „Weiblich”, „Divers (nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz)” „Ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz)” sowie „Unbekannt” erfasst. Personen mit den Geschlechtsangaben „Divers” und „Ohne Angabe” werden vom Statistischen Bundesamt aus Gründen der statistischen Geheimhaltung allerdings per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Die Merkmalsausprägung „Unbekannt“ enthält Fälle, für die der meldenden Stelle das Geschlecht nicht bekannt war.

Alter

Staatsangehörigkeit

Erläuterung: Im Rahmen der Bundesstatistik wird zwar für jede untergebrachte Person die „Staatsangehörigkeit” erfasst, das Statistische Bundesamt weist diese Darstellung allerdings aktuell nicht einzeln aus. Dort wird nur zwischen „Deutsche“ und „Nicht-Deutsche/Ausländer“ differenziert.

Haushaltstyp

Haushaltsgröße

Dauer der Unterbringung

Hilfsangebot

Ordnungsrechtlich untergebrachte wohnungslose Menschen

Erläuterung: In Berlin sind die Bezirksämter verantwortlich für die Unterbringung wohnungsloser Menschen soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerber*innen sowie Ausländer*innen beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) besteht.
Rechtsgrundlage für die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Personen ist § 17 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln.).
Die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke nutzen hierzu in der Regel nicht-vertragsgebundene Unterkünfte. Darüber hinaus verfügen einige Bezirke über bezirkseigene Unterkünfte. Bei Bedarf nutzen die Bezirke auch Hostels, Pensionen oder Ähnliches zur Unterbringung. Die Unterbringung geflüchteter Menschen bei positiv abgeschlossenem Asylverfahren (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) erfolgt auch in Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF).

Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Referat Wohnungsnotfallhilfe