Anerkennung von Betreuungsvereinen

Akten mit Aufschrift Ehrenamt und Verein

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Die Betreuung kann durch ehrenamtliche oder Berufsbetreuer erfolgen.

Betreuungsvereine in den Berliner Bezirken

In Berlin gibt es in allen Bezirken anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort, unterstützen Ehrenamtliche bei der Betreuungsführung und bieten Fortbildungen sowie praktische Hilfen an. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiter/innen auch selbst Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen. Die Adressen und Kontaktdaten der anerkannten Berliner Betreuungsvereine sind auf den Seiten der Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine aufgelistet.

Aufgaben der Betreuungsvereine

Die Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine umfassen:

  • die Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer/innen; Einführung in ihre Aufgaben, Fortbildung und Beratung
  • Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung von betreuungsgerichtlich bestellten ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • die Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter
  • erstellen von Nachweisen über die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Erklärung der Bereitschaft zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung
  • im Einzelfall die Beratung zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, einschließlich bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • das Führen von Betreuungen

weiterführende Links zum Thema Betreuung