Anerkennung von Betreuungsvereinen

Eine Gruppe von Personen sitzt in einem Kreis und hält die Hände gefaltet. Eine Person spricht und gestikuliert mit einer Hand, während die anderen aufmerksam zuhören, typische Szene einer Gruppentherapie oder Besprechung.

Betreuungsvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Betreuung. Sie gewinnen, beraten und qualifizieren ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, unterstützen Bevollmächtigte bei ihrer Tätigkeit und übernehmen auch selbst rechtliche Betreuungen. Damit tragen sie dazu bei, die Selbstbestimmung und die Rechte betreuungsbedürftiger Menschen zu stärken.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ist für die Anerkennung von Betreuungsvereinen im Land Berlin zuständig. Auf dieser Seite finden Sie unter anderem Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Unterlagen und zur Antragstellung.

Bitte beachten Sie: Für Ihre persönliche Anerkennung als Berufsbetreuer/in sind die jeweiligen Bezirksämter an Ihrem Wohnort zuständig.

Voraussetzungen zur Anerkennung

  • Es handelt sich um einen anerkannten, rechtsfähigen Verein.
  • Der Sitz und Tätigkeitsbereich ist in Berlin.
  • Es werden mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt.
  • Die dauerhafte Leistungsfähigkeit und das Vorlegen eines jährlichen Tätigkeitsberichts ist gewährleistet.
  • Es werden fachlich geeignete hauptamtliche Mitarbeitende beschäftigt, weitergebildet und haftpflichtversichert, davon mindestens zwei Mitarbeitende mit insgesamt einer Vollzeitstelle, die als Berufsbetreuerinnen und -betreuer registriert sind.
  • Es bestehen planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
  • Es werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte beraten und fortgebildet.
  • Es wird planmäßig über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen informiert.
  • Es wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitenden ermöglicht.
  • Der Betreuungsverein steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen der Betreuten.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein
  • Konzeption
  • Vereinssatzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bescheinigung vom Finanzamt für Körperschaften über Mildtätigkeit oder Gemeinnützigkeit
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stellenplan der angestellten, fachlich geeigneten, registrierten, hauptamtlichen Berufsbetreuerinnen und -betreuer

Eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Unterlagen und der bundes- und landesrechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen finden Sie unten zum Download. Bitte beachten Sie, dass eine unvollständige Einreichung der Antragsunterlagen zur Verzögerung bei der Antragsbearbeitung führen kann.

  • Übersicht: Anerkennungsvoraussetzungen und Nachweisunterlagen

    PDF-Dokument (132.2 kB) - Stand: 08/2026

  • Datenschutzerklärung (gem. Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung)

    PDF-Dokument (56.0 kB)

Antragstellung

Der formlose Antrag muss schriftlich eingereicht und von einer Person unterschrieben werden, die den Verein rechtsverbindlich vertreten darf. Einreichung aller Unterlagen bitte postalisch an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
II J 1, Anerkennung Betreuungsvereine
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Sollte ein anderer Übermittlungsweg gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an Kerstin.Posselt@lageso.Berlin.de

Verfahrensablauf

Der eingegangene Antrag wird durch das Lageso geprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt es einen Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein aus. Anschließend wird ein Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein ausgestellt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei etwa 3 Monaten. Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Weitere Informationen

Berliner Betreuungsvereine

Hier finden Sie die Kontaktdaten und Informationen zum Unterstützungsangebot der anerkannten Berliner Betreuungsvereine. Weitere Informationen

Förderung von Betreuungsvereinen

Das Lageso übernimmt auch die bedarfsgerechte Förderung von Betreuungsvereinen bzw. deren Standorten. Hier lesen Sie mehr dazu. Weitere Informationen

Rechtliche Betreuung

Auf ihrer Website informiert auch die Senatsverwaltung für Soziales zum Thema rechtliche Betreuung. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS).

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Anerkennung von Betreuungsvereinen

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Dienstgebäude

Verkehrsanbindungen