Was müssen bzw. können Sie tun?
Gehen Sie in Ihren Bezirk zum Bezirksamt. Dort gibt es einen Bereich „Soziale Wohnhilfe“. Dieser berät Sie und kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Wohnraum vermitteln. Nach einem erfolgreichen Antragsverfahren (Aufnahme in das GMS) werden Ihnen Wohnungen aus alle Bezirken angeboten. Wunschbezirke können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Aufgrund begrenzter Kapazitäten müssen Sie leider damit rechnen, dass Wartelisten bestehen.
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung von Wohnraum.