Allgemeines

Eine Seniorin und eine Pflegerin betrachten gemeinsam ein Album mit alten Fotos

Reform der Pflegeausbildung

Mit der Reform des Pflegeberufegesetzes (PflBG) wird die Pflegeausbildung und ihre Finanzierung grundlegend verändert. Ein wesentliches Ziel ist es, dass künftig ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte ausgebildet werden und die Attraktivität des Pflegeberufes insgesamt erhöht wird. Ab dem Jahr 2020 werden dazu die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Schulgeld wird abgeschafft. Außerdem haben die Auszubildenden einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung während der Ausbildung.

Finanzierung der Pflegeausbildung

Durch ein Umlageverfahren wird ein finanzieller Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geschaffen. Hierfür wird ein sogenannter Ausgleichsfonds errichtet. In diesen Ausgleichsfonds zahlen alle Krankenhäuser, alle stationären und alle ambulanten Pflegeeinrichtungen, das Land Berlin sowie die soziale und die private Pflegeversicherung Anteile ein. Die Mittel aus diesem Ausgleichsfonds werden dann an ausbildende Krankenhäuser sowie ausbildende stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und an die Pflegeschulen ausgezahlt, damit diese Kosten für die Pflegeausbildung und die Ausbildungsvergütung refinanziert erhalten.

Verwaltung des Ausgleichsfonds

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wird den Ausgleichsfonds als sogenannte zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz verwalten. Hierfür wurde im LAGeSo das Referat “Pflegeausbildungsfonds” gegründet. Die zuständige Stelle wird für die Ausbildung in der Pflege insbesondere den Finanzierungsbedarf der einzelnen Einrichtungen und Schulen und auf dieser Basis den gesamten
Finanzierungsbedarf des Fonds ermitteln, die Umlagebeträge der Einrichtungen festsetzen und die Zahlung an sämtliche ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen aus dem Ausgleichsfonds vornehmen.