Hebamme/Entbindungspfleger nach schulischer Ausbildung

Die schulische Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger nach Hebammengesetz ist ausgelaufen. Es werden nur noch hochschulische Ausbildungen angeboten.

Führen der Berufsbezeichnung

Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Hebamme” bzw. “Entbindungspfleger” nach schulischer Ausbildung kann weiterhin ausgestellt werden. Das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Wenn Sie die schulische Ausbildung in Berlin absolviert haben, ist die zuständige Behörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.

Weiterbildung

Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mehrjährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf kann mit einer Weiterbildung die Berufsqualifikation verbessert werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen Bereich zu ermöglichen.

Derzeit haben Sie die Möglichkeit zur folgenden Weiterbildung:

Staatlich anerkannte Hebamme / staatlich anerkannter Entbindungspfleger für leitende Funktionen

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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