Trinkwasserhygiene

Ein Glas wird mit Leitungswasser gefüllt

Der rechtliche Rahmen für unser Lebensmittel Nr. 1 wird durch die Trinkwasserverordnung abgesteckt. Dem LAGeSo obliegen Ordnungs- und Durchführungsaufgaben nach dieser Verordnung. Dazu gehören insbesondere die hygienische Überwachung der zentralen Wasserwerke der Berliner Wasserbetriebe, die Leitung der Trinkwasserschutzzonenkommissionen und die Zulassung und Überwachung von Trinkwasseruntersuchungsstellen.
Eine entsprechende Liste der durch das LAGeSo erfolgreich geprüften Trinkwasseruntersuchungsstellen wird laufend aktualisiert und im Internet veröffentlicht.
Auf gesamtstädtischer Ebene übernimmt das LAGeSo die Koordination von Landesprogrammen z. B. zur Untersuchung von Trinkwasser aus Hausinstallationen, aus denen Wasser in Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kranken- und Pflegeheime) bereitgestellt wird. Die Überwachung der jeweiligen Hausinstallation ist die Aufgabe des Gesundheitsamts im jeweiligen Bezirk.

Eine entsprechende Liste der durch das LAGeSo erfolgreich geprüften Trinkwasseruntersuchungsstellen wird laufend aktualisiert und im Internet veröffentlicht.

Aufgaben der Bezirke

Hausinstallationen

Die Überwachung der Hausinstallationen, z. B. im Zusammenhang mit Legionellen, ist die Aufgabe des Gesundheitsamts im jeweiligen Bezirk. Weitere Informationen

Hausbrunnen

Auch die Überwachung von Anlagen, die nicht an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sind, liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Weitere Informationen