Gl - Gehörlosigkeit

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder die Ermäßigung der Kfz-Steuer und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Gehörlos bedeutet Taubheit auf beiden Ohren. Dazu zählt auch die Hörbehinderung mit einer angeborenen oder in der Kindheit erworbenen, an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf beiden Ohren in Verbindung mit schweren Sprachstörungen.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

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  • Donnerstag

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Verkehrsanbindungen

Postanschrift für alle Dienstgebäude

Postfach 31 09 29
10639 Berlin