- Unverarbeitete pflanzliche und tierische Produkte sowie Tiere
- Dazu gehören beispielsweise Getreide, Obst, Gemüse, Ölsaaten und lebende Tiere wie Rinder, Schweine und Geflügel. Auch wildgesammelte Pflanzen, wie Beeren und Pilze, müssen kontrolliert werden.
- Verarbeitete pflanzliche und tierische Produkte für den menschlichen Verzehr
- Hierzu zählen z.B. Brotaufstriche, Teigwaren, Wurstwaren, Getränke.
- Futtermittel
Dazu gehören alle Futtermittel für ökologisch produzierte Tiere aber auch Heimtierfutter.
Neue Kategorien seit dem 01.01.2022:
Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden
Mate, Zuckermais, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und ähnliche Pflanzenteile sowie daraus hergestellte Produkte
Meersalz und andere Salze für Lebensmittel und Futtermittel
Seidenraupenkokons (für die Herstellung von Seide)
Natürliche Gummis und Harze
Bienenwachs
Ätherische Öle
Korkstopfen aus Naturkork (nicht gepresst und ohne Bindemittel)
Baumwolle und Wolle (nicht weiter bearbeitet)
Rohe Häute und unbehandelte Felle
Traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis
Nicht betroffen von der EU-Bio-Verordnung sind:
Produkte aus Jagd und Fischerei von wildlebenden Tieren
Kosmetika
Arzneimittel
Textilien