Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP)

Das Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) trägt den Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin mit einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von ca. 43,9 Mio. € im Rahmen von Zuwendungen nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44 LHO) für rund 100 Projekte der gesundheitlichen Arbeit Rechnung. Für die Laufzeit 2026 – 2030 wurde mit dem 4. Rahmenfördervertrag auch eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des IGP mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin geschlossen.

Gemeinsames Ziel ist es, einen Fokus auf die notwendigen Aufgaben im System der gesundheitlichen, psychosozialen und gesundheitsbezogenen sozialen Versorgung zu legen. Gegenstand dieses Programms ist die Zusammenarbeit der Partner zur Weiterentwicklung dieser Projekte im Rahmen des IGP, welches aus folgenden Handlungsfeldern besteht:

1. Besondere gesundheitliche Bedarfslagen

Das Handlungsfeld „Besondere gesundheitliche Bedarfslagen“ beinhaltet neben Projekten, die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung chronischer Erkrankungen bieten, ein weites Feld unterschiedlicher gesundheitlicher Bedarfslagen. Zu diesem gehören z.B. der Umgang mit psychischen Erkrankungen, die Hilfestellung in krisenhaften Situationen und in schwieriger Lebenssituation sowie die Information zu spezifischen gesundheitsbezogenen Fragestellungen.
Einzelne Projekte widmen sich besonders Menschen mit Migrationshintergrund, Aspekten der Frauen- und Männergesundheit oder der Bewältigung gesundheitlicher Folgen von Gewalt.
Die Projekte im Handlungsfeld haben die Schwerpunktaufgaben Prävention und Gesundheitsförderung, Patienteninformation und Stärkung der Autonomie der Zielgruppenangehörigen, Selbsthilfe, psychosoziale Versorgung, Wissensvermittlung sowie Kooperation und Koordination.

2. HIV/AIDS, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden

Das Handlungsfeld HIV / Aids, sexuell übertragbare Erkrankungen sowie Hepatitiden gliedert sich in die Leistungsbereiche Prävention und Versorgung im Bereich von HIV und Aids, Entwicklung und Qualitätsmanagement sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Dabei umfasst der Bereich „Prävention und Versorgung“ die Schwerpunktaufgaben Prävention und Gesundheitsförderung, psychosoziale Angebote und Beratung, (ergänzende) medizinische und pflegerische Versorgung, Selbsthilfeförderung und Vermittlung von Wohnraum.

3. Verbundsystem Drogen und Sucht

Das Handlungsfeld Verbundsystem Drogen und Sucht gliedert sich in die Leistungsbereiche Ambulante Grundversorgung (Drogenberatungsstellen und niedrigschwellige Kontaktläden), Drogenkonsumräume, Komplementäre Versorgung (Betreutes Wohnen), Integration (Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration sowie zur Unterstützung ambulanter Therapie), Selbsthilfe und Angebote im Bereich legale Drogen.
Hierbei ist die Ambulante Grundversorgung in 6 Regionalen Suchthilfediensten organisiert, die ihr Angebot an Kontakt, Suchtberatung und Betreuung für alle drogenmissbrauchenden und –abhängigen Menschen sowie deren Angehörige in der jeweiligen Region verbindlich vorhält. Zu den Aufgaben der Suchthilfedienste im Bereich illegaler Drogen gehören u. a. Maßnahmen der Frühintervention, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Sinne der Schadensminimierung, Erarbeitung von Krankheitseinsicht, Motivationsherstellung, Therapievorbereitung und – vermittlung sowie Vermittlung in weiterführende Maßnahmen.

Diese sozialräumlich orientierte Grundversorgung wird durch die gesamtstädtischen Angebote der weiteren v.g. Leistungsbereiche zu einem Verbundsystem ergänzt. Hierbei wird besonderen zielgruppenspezifischen Anforderungen und Bedarfslagen Rechnung getragen.

Fachlicher und inhaltlicher Ansprechpartner ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – Bereich Gesundheit

Rechtliche Grundlagen

  • Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Integrierten Gesundheitsprogramms, Stand 19.12.2025

    PDF-Dokument (67.0 kB)

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