Das Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) trägt den Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin mit einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von ca. 43,9 Mio. € im Rahmen von Zuwendungen nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44 LHO) für rund 100 Projekte der gesundheitlichen Arbeit Rechnung. Für die Laufzeit 2026 – 2030 wurde mit dem 4. Rahmenfördervertrag auch eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des IGP mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin geschlossen.
Gemeinsames Ziel ist es, einen Fokus auf die notwendigen Aufgaben im System der gesundheitlichen, psychosozialen und gesundheitsbezogenen sozialen Versorgung zu legen. Gegenstand dieses Programms ist die Zusammenarbeit der Partner zur Weiterentwicklung dieser Projekte im Rahmen des IGP, welches aus folgenden Handlungsfeldern besteht: