Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) sind als Regel- und Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen und ärztlich geleiteten Einrichtungen sowie den zur Krankenhausbehandlung zugelassenen Krankenhäusern vorbehalten.
Die Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft wird in einem antrags- und gebührenpflichtigen Genehmigungsverfahren durch das LAGeSo erteilt.