Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Psychotherapeutin/Psychotherapeut

Berufsbild
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind befähigt, mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, festzustellen, zu heilen oder zu lindern. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung führen sie eine somatische Abklärung herbei. Zum Beruf der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten gehört neben der Psychotherapie auch die Beratung, Prävention und Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind häufig in eigenen Praxen tätig. Sie arbeiten ebenfalls in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Approbation) sind
- das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 15.11.2019 und
- die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 04.03.2020
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt ausschließlich an Universitäten und an Hochschulen, die einer Universität gleichgestellt sind, nicht an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Das Studium dauert in Vollzeit 5 Jahre und unterteilt sich in einen Bachelorstudiengang von 3 Jahren, der polyvalent ausgestaltet sein kann, sowie einen darauf aufbauenden Masterstudiengang von 2 Jahren. Maßgebliche Bestandteile sind neben der hochschulischen Lehre die berufspraktischen Einsätze. Der Bachelor- und der Masterstudiengang müssen akkreditiert und von der für Gesundheit zuständigen Stelle (in Berlin das LAGeSo) berufsrechtlich anerkannt worden sein.
Für den Zugang zu den Studiengängen, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Psychotherapeutischen Prüfung ist, sind ausschließlich die Universitäten zuständig.
Im Land Berlin werden derzeit berufsrechtlich anerkannte Bachelorstudiengänge an folgenden Universitäten und Hochschulen angeboten:
- Freie Universität Berlin (FU)
- Humboldt-Universität zu Berlin (HU)
- Internationale Psychoanalytische Universität Berlin (IPU)
- Medical School Berlin (MSB)
- Psychologische Hochschule Berlin (PHB).
Im Land Berlin werden derzeit berufsrechtlich anerkannte Masterstudiengänge an folgenden Universitäten bzw. gleichgestellten Hochschulen angeboten:
- Internationale Psychoanalytische Universität Berlin (IPU)
- Medical School Berlin (MSB).
Die Masterstudiengänge der
- Freien Universität Berlin (FU)
- Humboldt-Universität zu Berlin (HU)
- Psychologische Hochschule Berlin (PHB) befinden sich im Prüfverfahren.
Prüfungen
Die (staatliche) Psychotherapeutische Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt. Sie besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.
Berufsausübung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin/Psychotherapeut ausüben will, bedarf der Berufsausübungserlaubnis (Approbation) als Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Die Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut wird nach Bestehen der Psychotherapeutischen Prüfung und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, erteilt.
Weiterbildung
Die Weiterbildung in den wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren oder Methoden wird voraussichtlich in der Verantwortung der Psychotherapeutenkammern der Länder liegen. Weitere Informationen hierzu liegen diesbezüglich noch nicht vor.
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Sprechzeiten
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