Abteilung Versorgung

Allgemeine Informationen zur Organisation der Abteilung Versorgung

Worum geht es?

Menschen, die in Deutschland leben oder arbeiten und bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde, sind schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
In Berlin wird die Schwerbehinderteneigenschaft vom Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) festgestellt.

Was müssen bzw. können Sie tun?

Sie können sich darüber informieren, welche Hilfe und Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderung im Versorgungsamt beantragen können.

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

http://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt

Was für Dienstleistungen gibt es?

http://www.berlin.de/lageso/behinderung/dienstleistungen-aus-dem-bereich-behinderung/service.84593.php

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Jede Tätigkeit des LAGeSo beruht auf einem gesetzlichen Auftrag. Die Zahl an Gesetzen ist sehr hoch. Deswegen haben wir die jeweiligen rechtlichen Grundlagen bei den einzelnen Dienstleistungen beschrieben.