Hinweis:
Das Lageso baut derzeit in „ethikPool“, der digitalen Antragsplattform, eine neue Datenbank zu versuchsbeteiligten Personen in Tierversuchsvorhaben auf.
Zu diesem Zweck werden aktuell Zertifikate, Zeugnisse, Urkunden und Fortbildungsnachweise angefragt. Alle uns übermittelte Unterlagen müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 10 Jahren vernichtet werden.
Bitte reichen Sie für alle Personen, die neu in „ethikPool“ angelegt werden, einmalig die benötigten Unterlagen ein. Für alle bereits in „ethikPool“ angelegten und geprüften Personen ist eine erneute Übersendung nicht erforderlich.
Für die Mitarbeit und Durchführung in einem Versuchsvorhaben fordert das Lageso:
Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums:
- Veterinärmedizin, Humanmedizin, Zahnmedizin oder ein naturwissenschaftliches Studium (Approbationsurkunde/Zeugnis)
oder
- Nachweis über den Abschluss einer geeigneten Berufsausbildung (z. B. Biologielaborant:innen, Tierpflegende „Klinik und Forschung“ bzw. „Haus- und Versuchstiere“)
Nachweis der Sachkunde:
- Basisfachkundekurs (40 Stunden, ehemals FELASA B)
(Bei Zertifikaten aus dem Ausland wird eine deutsche oder englische Übersetzung gefordert und die Teilnahme an einem Modul für das deutsche Tierschutzrecht)
oder
- alternativ vergleichbare Nachweise/Zertifikate wie eindeutige Arbeitszeugnisse oder die Teilnahme an anderen Kursen
(z. B. weitere Fortbildungen in dem Stundenumfang mit ähnlichen Themen, die ein Basisfachkundekurs umfasst nach Anlage 2 Abschnitt 3 TierSchVersV)
Achtung: Bei speziellen Eingriffen, die nicht im Rahmen des Basisfachkundekurses gelehrt werden, sind Nachweise/Zertifikate (wie eindeutige Arbeitszeugnisse oder die Teilnahme an anderen Kursen/Lehrprogrammen) notwendig.
Für die Planung und Leitung von Versuchsvorhaben fordert das Lageso:
Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums:
- Veterinärmedizin, Humanmedizin, Zahnmedizin oder ein naturwissenschaftliches Studium (Approbationsurkunde/Zeugnis)
Nachweis der Sachkunde:
- Aufbaukurs (80 Stunden, ehemals FELASA C)
oder
- alternativ Basisfachkundekurs (ehemals FELASA B) plus weitere vergleichbare Nachweise/Zertifikate wie eindeutige Arbeitszeugnisse oder die Teilnahme an anderen Kursen
(z. B. weitere Fortbildungen in dem Stundenumfang mit ähnlichen Themen, die ein Aufbaukurs umfasst; insbesondere Planung und Überwachung, Belastungseinschätzung, Versuchstiermeldung etc.
Ausnahmegenehmigungen:
Nicht-operative Eingriffe: Für Personen, die (noch) keinen Abschluss in den oben aufgeführten Studiengängen oder Ausbildungen erworben haben, ist bei Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Dies betrifft auch die Durchführung von Betäubungen.
Operative Eingriffe: Für Personen, die (noch) keinen Hochschulabschluss in den oben aufgeführten Studiengängen erworben haben, ist bei Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich.
Hinweise zum Vorgehen des Lageso:
Ausnahmegenehmigungen werden für Studierende befristet bis zum Abschluss des Studiums ausgestellt.
Für Tierpflegende der Fachrichtung „Klinik und Forschung“ bzw. „Haus- und Versuchstiere“ und Biologielaborantinnen und Biologielaboranten ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn in Versuchsvorhaben ausschließlich nicht-operative Eingriffe durchgeführt werden sollen, die nachweislich im Rahmen der Ausbildung erlernt wurden (Teil des Ausbildungskatalogs). Für operative Eingriffe ist in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, diese wird personenspezifisch einmalig und unbefristet ausgestellt.
Bei Fragen zum Vorgehen bei hier nicht aufgelistete Personengruppen wenden Sie sich bitte an Ihre Behörde.
Alle Versuchsbeteiligten müssen sich außerdem mindestens acht Stunden im Jahr fortbilden und die Nachweise der Behörde auf Verlangen vorlegen.