Tierversuche sind gemäß § 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Bedingungen kann gemäß § 8a TierSchG ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Tierversuche dürfen in jedem Fall nur dann durchgeführt werden, wenn sie zu einem der im § 7a Abs. 1 TierSchG genannten Zwecke unerlässlich, das heißt alternativlos und ethisch vertretbar sind.
Um einen Tierversuch durchführen zu dürfen, muss ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde gerichtet werden. Für die Beantragung finden Sie entsprechende Formulare zum Herunterladen auf dieser Seite.
Die Einrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt und Versuchstiere gehalten werden, müssen eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte/n benennen. Alle Anträge sollen über die Tierschutzbeauftragten an die zuständige Behörde gerichtet werden. Über alle Tierversuche sind Aufzeichnungen nach § 9 TierSchG i.V.m. § 29 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) zu führen.
Wo ist das geregelt?
Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zu Tierversuchen national im TierSchG, der TierSchVersV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere relevante tierschutzrechtliche Regelungen, u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, und andere betroffene
Rechtsgebiete, z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?
Grundlegend müssen Tierversuche so geplant werden, dass
- die den Tieren zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden,
- die Zahl der verwendeten Tiere und
- die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden,
auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Darüber hinaus ist bei der Planung immer der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Grunde zu legen und möglichen Ersatz- und/oder Ergänzungsmethoden jederzeit Vorrang zu geben.
Bitte beachten Sie bei der Versuchsplanung auch die Hinweise in der Veröffentlichung Statistical review of animal trials-A guideline und den dazugehörigen “UserGuide for Biometric Planning of Animal Trials”.
Weitere Hilfestellung für die Projektplanung finden Sie u.a. auch in folgenden Artikeln: