Zur Außer-Haus-Verpflegung gehören alle Einrichtungen, in denen Lebensmittel zubereitet und für den Verzehr durch den Endverbraucher angeboten werden. Dazu zählen Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser, Catering-Unternehmen sowie mobile Stände und Fahrzeuge, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden.
Die Regelungen der EU-Öko-Verordnung 2018/848 gelten nicht für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung. Daher hat sich Deutschland entschlossen, eigenständige Regelungen auch für die Außer-Haus-Verpflegung zu schaffen. Diese speziellen Vorschriften sind in der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) festgelegt.
Bio in der Außer-Haus-Verpflegung
Inhaltsverzeichnis
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Meldeformular Bio AHVV
PDF-Dokument (124.2 kB)
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ANLAGE 1 Angaben zu Betriebseinheiten nach Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
PDF-Dokument (96.4 kB)
Bild: LAGeSo
Der Weg zum Bio-AHVV Zertifikat
Bild: Oekolandbau.de
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Herr Dirk Scholz
Mo – Fr. 9:00 – 16:00 Uhr