Gibt es Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegungen die von der Kontrollpflicht befreit sind?
Betriebe, die vor Ort lediglich zugekaufte vorverpackte Lebensmittel (hierzu zählen auch Getränkeflaschen) aus ökologischer Herstellung unverändert zum Endverbrauch anbieten, sind unter bestimmten Voraussetzungen von dem Kontrollverfahren befreit.
Welche Möglichkeiten der Kennzeichnung in der Speisenkarte existieren, wenn man auf das Angebot von ökologischen Speisen hinweisen will?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine gastronomische Einrichtung oder Außer-Haus-Verpflegung nach erfolgreicher Zertifizierung Bio-Produkte kennzeichnen kann.
Hier finden Sie einige Beispiele:
Bio-Zutat:
Eine einzelne Zutat bzw. ein einzelner Rohstoff stammt aus biologischer Erzeugung.
„Frühstücksteller mit Kochschinken, Käse, Butter, Bio-Ei, Brötchen“ und/oder Hinweis auf der Speisekarte „Wir verwenden ausschließlich Eier aus ökologische Erzeugung“
Bio-Komponente:
Alle Zutaten einer Speisekomponente stammen aus biologischer Erzeugung.
„Rindersteak mit Bio-Kartoffelgratin und Brokkoli“ oder „Tofubratling auf Bio-Rote-Beete-Salat“
Bio-Speise:
Alle Zutaten einer kompletten Speise stammen aus biologischer Erzeugung. „Bio-Linseneintopf“, „Spaghetti Bolognese (Bio)“ und/oder Hinweis auf der Speisekarte „Wir verwenden ausschließlich Produkte aus ökologische Erzeugung“