- Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
- Wirbeltiere oder Kopffüßer, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
züchten oder, auch zum Zwecke der Abgabe dieser Tiere an Dritte, halten, oder - Wirbeltiere zu den in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Tierschutzgesetz (TierSchG) genannten Zwecken züchten oder halten.
Versuchstierhaltung Berlin: Erlaubnis & Anträge beim Lageso
Versuchstierhaltung Berlin: Erlaubnis & Anträge
Bild: kazakovmaksim / depositphotos.com
Einrichtungen, die Wirbeltiere oder Kopffüßer für Tierversuche oder wissenschaftliche Zwecke züchten und halten, benötigen eine behördliche Genehmigung. Finden Sie die gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen nach dem Tierschutzgesetz sowie alle Antragsformulare des Lageso Berlin.
Inhaltsverzeichnis
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Antrag § 11 Erlaubnis (ZHV)
DOCX-Dokument (76.6 kB)
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Antrag Verwenderraum bzw. Anlage zu Antrag § 11 Erlaubnis (ZHV)
DOCX-Dokument (93.8 kB)
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Link zu den Arbeitspapieren der EU Kommission zur Umsetzung der RL 2010/63/EU
PDF-Dokument
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
Tierschutz
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