Über das Auftreten bzw. den Verdacht des Auftretens bestimmter Infektionskrankheiten (bzw. über die Verlausung) in einer Gemeinschaftseinrichtung, muss das bezirkliche Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigt werden.
Auch ist die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen nach der Trinkwasserverordnung zu beachten.
Das LAGeSo hat veranlasst, dass die Qualität der Innenraumluft in Schulen untersucht wurde. Aber nicht nur die Innenraumluft kann in Gemeinschaftseinrichtungen gesundheitliche Probleme verursachen. Auch Schädlinge wie Zecken oder der Eichenprozessionsspinner können auftreten.
Wenn Sie sich über die Möglichkeit der Vorsorge oder Abhilfe bei krankmachenden Einflüssen aus der Umwelt informieren möchten, dann werden Sie von uns beraten.