Informationen zur Benachrichtigungspflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
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Worüber muss benachrichtigt werden?
Gemäß § 34 IfSG über Personen, die an folgenden Infektionen erkrankt oder dessen verdächtig sind:
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Skabies (Krätze)
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
Darüber hinaus muss über Personen benachrichtigt werden, die verlaust sind.
Über Ausscheider folgender Infektionserreger:- Vibrio cholerae O 1 und O 139
- Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend
- Salmonella Typhi
- Salmonella Paratyphi
- Shigella sp.
- enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischem Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Shigellose
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
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Wer muss benachrichtigen und wer muss benachrichtigt werden?
Die jeweilige Leitung dieser Einrichtungen ist nach § 34 Absatz 6 IfSG gegenüber dem für die Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigungspflichtig. Die Benachrichtigung hat an das Gesundheitsamt des Bezirks zu erfolgen, in dem sich die Gemeinschaftseinrichtung befindet.
Hier finden Sie die Kontaktdaten für Ihre Meldung an Ihr zuständiges Berliner Gesundheitsamt:
Link zu Gesundheitsämtern -
Wie muss benachrichtigt werden?
Die Form der Benachrichtigung ist durch das IfSG nicht vorgegeben. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stellt ein Musterformular (online ausfüllbar) bereit, dass ausschließlich für die Verwendung durch Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG in Berlin bestimmt ist. Das Formular dient nicht zur Erhebung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten an das LAGeSo.
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Formular zur Benachrichtigungspflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
PDF-Dokument (338.2 kB)