Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Informationen zur Benachrichtigungspflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind z.B. Kindertagesstätten, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Skabies (Krätze)
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
Darüber hinaus muss über Personen benachrichtigt werden, die verlaust sind.
Über Ausscheider folgender Infektionserreger:- Vibrio cholerae O 1 und O 139
- Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend
- Salmonella Typhi
- Salmonella Paratyphi
- Shigella sp.
- enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischem Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Shigellose
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
Die jeweilige Leitung dieser Einrichtungen ist nach § 34 Absatz 6 IfSG gegenüber dem für die Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigungspflichtig. Die Benachrichtigung hat an das Gesundheitsamt des Bezirks zu erfolgen, in dem sich die Gemeinschaftseinrichtung befindet.
Hier finden Sie die Kontaktdaten für Ihre Meldung an Ihr zuständiges Berliner Gesundheitsamt:
Link zu Gesundheitsämtern
Die Form der Benachrichtigung ist durch das IfSG nicht vorgegeben. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stellt ein Musterformular (online ausfüllbar) bereit, dass ausschließlich für die Verwendung durch Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG in Berlin bestimmt ist. Das Formular dient nicht zur Erhebung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten an das LAGeSo.
Formular zur Benachrichtigungspflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
PDF-Dokument (338.2 kB)
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Fachgruppe Surveillance und Epidemiologie von Infektionskrankheiten
E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)