G - erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder für die Ermäßigung der Kfz-Steuer. Mit dem Merkzeichen können Sie einen Mehrbedarf bei Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Erheblich gehbehindert bedeutet, dass die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das Gehvermögen kann z.B. als Folge von inneren Leiden, Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit eingeschränkt sein. Ortsübliche Wegstrecken können dann nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren für sich oder andere zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zu Fuß zurückgelegt wird.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Verkehrsanbindungen

Postanschrift für alle Dienstgebäude

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