Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins
Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sind ab dem 01.01.2020 folgende Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe zugewiesen:
- Leistungen für Leistungsberechtigte, die Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin erhalten,
- Leistungen in Form der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung mit besonderem Pflegebedarf und besonderem Unterstützungsbedarf sowie
- die Durchführung besonderer Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe, in Form der Wahrnehmung der Aufgaben der Leistungserbringung zur Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen oder in Form ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten außerhalb des Landes Berlin,
soweit nicht die Jugendämter die Aufgabe wahrnehmen.
Die Zuständigkeit umfasst auch alle gleichzeitig erforderlichen Leistungen der Sozialhilfe.
Hilfe zur Pflege
Was ist Hilfe zur Pflege?
Hilfe zur Pflege ist eine Leistung für Menschen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht für den gesamten Bedarf ausreichen und denen keine ihnen nahestehenden Personen in ausreichendem Umfang helfen können. Menschen, die keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, weil sie nicht Mitglied sind oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erhalten Leistungen für den gesamten Bedarf. Die Leistungen umfassen häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und stationäre Pflege. Außerhalb der Hilfe zur Pflege sind auch Leistungen für einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung sowie für die gesamte Führung des Haushalts möglich.
Zu prüfen ist immer, ob und inwieweit das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die entstehenden Kosten einzusetzen sind.
Antragsvordrucke finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/ias/service/formulare/
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Eingliederungshilfe
Postfach 310929
10639 Berlin
- Tel.:
- (030) 90229-0
Nahverkehr
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Berlin, Goslarer Platz