Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent

Berufsbild
Anästhesietechnische-Assistentinnen und Assistenten wirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Narkosen mit. Zu den Tätigkeiten gehört die selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe im Anästhesiebereich in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Berufsgruppen. Sie betreuen und überwachen die narkotisierten Patienten fachkundig während der Operation und achten auf deren physische und psychische Verfassung. Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten arbeiten in Krankenhäusern sowie in medizinischen Einrichtungen.
Rechtsgrundlagen
Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin / zum Anästhesietechnischen Assistenten erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb (z.B. in einem Krankenhaus) und an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Schulen für Anästhesietechnische Assistenz). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G – stellt im § 2 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Weiterbildung
Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Gesundheitsfachberufe Inland; Pflegeausbildungsfond
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin