Neuorganisation für beschleunigte Verfahren von SED-Haftopfern
Die Bearbeitung von Anträgen nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (SED-Haftopferentschädigung) wird künftig in der Rehabilitierungsbehörde der Abteilung II Soziales konzentriert. Ziel ist es, die Verfahren effizienter zu gestalten und die Bearbeitung deutlich zu beschleunigen.
Bislang sind Anerkennungsentscheidungen und Leistungsberechnungen in unterschiedlichen Bereichen des Versorgungsamtes des Lageso bearbeitet worden. Durch die Zusammenführung der Zuständigkeiten erfolgt die Bearbeitung künftig aus einer Hand.
Mit der Neuorganisation reagiert die Behörde auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Zahl an Anträgen, die zuletzt zu spürbaren Verzögerungen geführt hatte. Die Bündelung der Verfahren soll die fachliche Qualität stärken und mittelfristig für schnellere Entscheidungen sorgen.
Im Zuge der Umstellung kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese Übergangsphase ist notwendig, um die Abläufe nachhaltig effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
„Den Kolleginnen und Kollegen der Rehabilitierungsbehörde ist bewusst, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller auf eine zeitnahe Entscheidung angewiesen sind. Die Neuorganisation ist ein wichtiger Schritt, um die Verfahren künftig verlässlicher und schneller bearbeiten zu können“, so die Leiterin des Versorgungsamtes des Lageso, Heike Beyler.
Kontakt zur Rehabilitierungsbehörde:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Rehabilitierungsbehörde
Turmstr. 21 in 10559 Berlin
SED-Opferrente@lageso.berlin.de
Ab dem 11.05.2026 ist eine Telefon-Hotline unter der Nummer 030 90229 3444 geschaltet.