Rehabilitierungsbehörde SED-Unrecht

Um nach der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 und dem Beginn der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 politisches Unrecht „wiedergutzumachen“, trat am 4. November 1992 das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft.

Mit diesem und den nachfolgenden Gesetzen (2. und 3. SED-UnBerG) soll der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden. Mit der Novellierung der Gesetze zum 1. Juli 2025 erhalten politisch Verfolgte der ehemaligen DDR mehr Unterstützung.

Strafrechtliche Rehabilitierung

Strafrechtliche Rehabilitierung (Kapitalentschädigung)

Antragstellung auf strafrechtliche Rehabilitierung für rechtsstaatswidrige Haftzeit, Einweisung in Jugendwerkhöfe oder Kinderheime. Weitere Informationen

Verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung

Verwaltungsrechtliche und berufliches Rehabilitierung

Antragstellung auf Rehabilitierung für Betroffene von Verwaltungsunrecht oder bei politischer Verfolgung im Berufsleben Weitere Informationen

Zuwendung für Haftopfer

Besondere Zuwendung für Haftopfer

Besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente), mit Bescheinigung nach Häftlingshilfegesetz oder strafgerichtlichem Rehabilitierungsbeschluss. Weitere Informationen

Gesetzesänderung

Änderung der Gesetze zur SED-Rehabilitation

Mit der Gesetzesänderung zum 01.07.2025 erhalten politisch Verfolgte der ehemaligen DDR mehr Unterstützung. Weitere Informationen

Neuorganisation für beschleunigte Verfahren von SED-Haftopfern

Die Bearbeitung von Anträgen nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (SED-Haftopferentschädigung) wird künftig in der Rehabilitierungsbehörde der Abteilung II Soziales konzentriert. Ziel ist es, die Verfahren effizienter zu gestalten und die Bearbeitung deutlich zu beschleunigen.

Bislang sind Anerkennungsentscheidungen und Leistungsberechnungen in unterschiedlichen Bereichen des Versorgungsamtes des Lageso bearbeitet worden. Durch die Zusammenführung der Zuständigkeiten erfolgt die Bearbeitung künftig aus einer Hand.

Mit der Neuorganisation reagiert die Behörde auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Zahl an Anträgen, die zuletzt zu spürbaren Verzögerungen geführt hatte. Die Bündelung der Verfahren soll die fachliche Qualität stärken und mittelfristig für schnellere Entscheidungen sorgen.

Im Zuge der Umstellung kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese Übergangsphase ist notwendig, um die Abläufe nachhaltig effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.

Kontakt zur Rehabilitierungsbehörde:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Rehabilitierungsbehörde
Turmstr. 21 in 10559 Berlin
SED-Opferrente@lageso.berlin.de

Ab dem 11.05.2026 ist eine Telefon-Hotline unter der Nummer 030 90229 3444 geschaltet.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Rehabilitierungsbehörde

Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
E-Mail: SED.UnBerG@lageso.berlin.de

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