Sie haben durch Fremdeinwirkung einen gesundheitlichen Schaden erlitten.
Das soziale Entschädigungsrecht regelt die Leistungen zur Absicherung bei unverschuldet erlittenen Gesundheitsschäden. Anspruchsberechtigt sind Sie als:
- Opfer von Gewalttaten – Menschen, die überfallen wurden
- Opfer von SED-Unrecht – Menschen, die in der ehemaligen DDR Unrecht erfahren haben
- Haftgeschädigte – Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis waren
- Kriegsopfer – Menschen, die Opfer des Ersten oder Zweiten Weltkrieges wurden
- Impfgeschädigte – Menschen, die von einer Impfung krank wurden
- Zivildienstgeschädigte – Menschen, die während Ihres Zivildienstes einen Schaden erlitten haben
Worum geht es?
Damit Sie Ihre Gesundheit erhalten beziehungsweise bessern können bieten wir Ihnen verschiedene Versorgungsleistungen an. Diese können finanziell oder als Hilfe im alltäglichen Leben gewährt werden. Sie haben die Möglichkeit folgende Leistungen zu beantragen:Was müssen bzw. können Sie tun?
Sie können bei uns im Versorgungsamt einen Antrag nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Die erforderlichen Anträge finden Sie im Downloadcenter.
Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen
Sie können uns anrufen oder sich persönlich beraten lassen im
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin LAGeSo -
Versorgungsamt Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag
von 9:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
oder telefonisch unter 115
Welche Dienstleistungen gibt es?
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
- Kriegsopferfürsorge
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)