Zahnärztin/ Zahnarzt

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Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) vom 26.01.1955 in der zuletzt geltenden Fassung (altes Recht).
Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 08.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung, gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem 01.10.2021 (Wintersemester 2021/22) neu aufnehmen. Für alle Studierenden der Zahnmedizin mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2021 gelten übergangsweise weiterhin die bisherigen bekannten Regelungen nach altem Recht.
Informationen zur Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 08.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung sowie die Übergangsregelungen von altem Recht zum neuen Recht finden Sie unter den Informationen zum Studium der Zahnmedizin nach neuem Recht.
Studium der Zahnmedizin (altes Recht):
- Prüfungsanmeldung und Approbationsbeantragung online
- Naturwissenschaftliche Vorprüfung (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur NV)
- Zahnärztliche Vorprüfung (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur ZV)
- Zahnärztliche Prüfung (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur ZP)
- Approbation (Zahnärztliche Prüfung im Land Berlin – bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Erteilung der Approbation)
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.