EU-Bio-Logo und Deutsches Bio-Siegel

EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo

Vorverpackte Bio-Lebensmittel aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Es besteht aus einem Blatt, das aus weißen Sternchen auf grünem Hintergrund besteht. Dieses Logo verleiht biologisch erzeugten, vorverpackten Produkten ein einheitliches Erkennungszeichen. Dies erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl von Bio-Produkten.

Warum ist das EU-Bio-Logo wichtig?

Das EU-Bio-Logo sorgt dafür, dass Verbraucher*innen auf einen Blick erkennen können, ob ein Produkt wirklich nach ökologischen Standards produziert wurde.

Vorgaben für das EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo muss in genau festgelegter Form und Farbe auf den Produkten angebracht werden. Die Größe, Farbe und Anbringung des Logos sind genau definiert, um sicherzustellen, dass es für alle Verbraucher*innen gleich sichtbar und verständlich ist.

Das Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden. Das heißt, dass sie strenge Bedingungen für Herstellung, Verarbeitung und Lagerung entsprechen. Zulässig ist das Logo nur auf Produkten, die zu mindestens 95 % aus Bio-Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs bestehen und zusätzlich feste Vorgaben für die verbleibenden 5 % erfüllen.

Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört auch immer die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle, welche den letzten Aufbereitungsschritt kontrolliert hat. Die Codenummer einer Kontrollstelle setzt sich jeweils aus einem Länderkürzel (DE für Deutschland), „ÖKO“ und einer dreistelligen Kennziffer der Kontrollstelle zusammen. Darunter erfolgt die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Zutaten.

Welche Produkte müssen mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden?

Das EU-Bio-Logo ist verpflichtend für alle vorverpackten Lebensmittel, die in der EU als Bio-Produkte erzeugt und verkauft werden, anzuwenden.

Welche Produkte dürfen mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden?

Neben der verpflichtenden Kennzeichnung von fertig verpackten Bio-Lebensmitteln dürfen auch folgende Produkte mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden:
  • Importierte Bio-Produkte: Auch Produkte, die aus einem Drittland importiert wurden und die EU-Bio-Vorgaben erfüllen, dürfen das Logo tragen.
  • Nicht vorverpackte Bio-Produkte: Hierzu zählen z. B. frisches Obst und Gemüse auf Märkten oder in Geschäften, die die Bio-Kriterien erfüllen.
  • Bio-Produkten aus der EU, die in ein Drittland exportiert werden.

Welche Produkte dürfen nicht mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden?

Es gibt auch Produkte, die das EU-Bio-Logo nicht tragen dürfen, auch wenn sie Bio-Zutaten enthalten. Dazu gehören:

  • Produkte mit weniger als 95 % Bio-Zutaten: Produkte bei denen weniger als 95 % der Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft stammen, dürfen nicht mit dem EU-Bio-Logo versehen werden.
  • Produkte, für die die Bio-Vorschriften nicht gelten: Hierzu zählen z. B. Kosmetika, Erzeugnisse aus Jagd und Fischerei, Textilien oder Holzprodukte. Diese sind nicht Bestandteil der EU-Bio-Verordnung.
  • Umstellungsprodukte: Das sind Produkte, die von Flächen geerntet wurden, welche sich noch in Umstellung auf den ökologischen Landbau befinden. Erst wenn die Flächen die volle Umstellungszeit durchlaufen haben, können die Produkte von diesen Flächen mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Das Deutsche Bio-Siegel. Bio nach EG-Öko-Verordnung. Weißes sechseck auf grünem Grund

Das Deutsche Bio-Siegel

Das Deutsche Bio-Siegel wurde bereits im Jahr 2001, also noch vor dem EU-Bio-Logo eingeführt. Es wurde geschaffen, um den Verbraucher*innen eine einfache Möglichkeit zu bieten, Bio-Produkte schnell zu erkennen und sich einen Überblick über die Vielzahl an Bio-Angeboten zu verschaffen.
Anders als das EU-Bio-Logo, das für viele Produkte verpflichtend ist, kann das Deutsche Bio-Siegel auf freiwilliger Basis zusätzlich genutzt werden. Unternehmer*innen, die ihre Produkte mit diesem Siegel kennzeichnen möchten, müssen die entsprechenden Produkte bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen, bevor die Produkte mit dem Siegel gekennzeichnet werden dürfen.

Wichtige Informationen zur Nutzung des Bio-Siegels

Jedes Produkt, das mit dem Deutschen Bio-Siegel versehen wird, muss den strengen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Die Anmeldung bei der Informationsstelle Bio-Siegel ist Voraussetzung für die Nutzung des Siegels. Die Gestaltung des Siegels und die korrekte Kennzeichnung sind ebenfalls genau festgelegt.

Wenn Sie mehr über die Nutzung, die Gestaltungsvorschriften oder die Anmeldung bei der Informationsstelle Bio-Siegel erfahren möchten, finden Sie detaillierte Informationen auf der offiziellen Website: Schritte zum Bio-Siegel.

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