Warum ist das EU-Bio-Logo wichtig?
Das EU-Bio-Logo sorgt dafür, dass Verbraucher*innen auf einen Blick erkennen können, ob ein Produkt wirklich nach ökologischen Standards produziert wurde.
Vorgaben für das EU-Bio-Logo
Das EU-Bio-Logo muss in genau festgelegter Form und Farbe auf den Produkten angebracht werden. Die Größe, Farbe und Anbringung des Logos sind genau definiert, um sicherzustellen, dass es für alle Verbraucher*innen gleich sichtbar und verständlich ist.
Das Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden. Das heißt, dass sie strenge Bedingungen für Herstellung, Verarbeitung und Lagerung entsprechen. Zulässig ist das Logo nur auf Produkten, die zu mindestens 95 % aus Bio-Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs bestehen und zusätzlich feste Vorgaben für die verbleibenden 5 % erfüllen.
Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört auch immer die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle, welche den letzten Aufbereitungsschritt kontrolliert hat. Die Codenummer einer Kontrollstelle setzt sich jeweils aus einem Länderkürzel (DE für Deutschland), „ÖKO“ und einer dreistelligen Kennziffer der Kontrollstelle zusammen. Darunter erfolgt die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Zutaten.
Welche Produkte müssen mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden?
Das EU-Bio-Logo ist verpflichtend für alle vorverpackten Lebensmittel, die in der EU als Bio-Produkte erzeugt und verkauft werden, anzuwenden.
Welche Produkte dürfen mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden?
Neben der verpflichtenden Kennzeichnung von fertig verpackten Bio-Lebensmitteln dürfen auch folgende Produkte mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden:
- Importierte Bio-Produkte: Auch Produkte, die aus einem Drittland importiert wurden und die EU-Bio-Vorgaben erfüllen, dürfen das Logo tragen.
- Nicht vorverpackte Bio-Produkte: Hierzu zählen z. B. frisches Obst und Gemüse auf Märkten oder in Geschäften, die die Bio-Kriterien erfüllen.
- Bio-Produkten aus der EU, die in ein Drittland exportiert werden.
Welche Produkte dürfen nicht mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden?
Es gibt auch Produkte, die das EU-Bio-Logo nicht tragen dürfen, auch wenn sie Bio-Zutaten enthalten. Dazu gehören:
- Produkte mit weniger als 95 % Bio-Zutaten: Produkte bei denen weniger als 95 % der Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft stammen, dürfen nicht mit dem EU-Bio-Logo versehen werden.
- Produkte, für die die Bio-Vorschriften nicht gelten: Hierzu zählen z. B. Kosmetika, Erzeugnisse aus Jagd und Fischerei, Textilien oder Holzprodukte. Diese sind nicht Bestandteil der EU-Bio-Verordnung.
- Umstellungsprodukte: Das sind Produkte, die von Flächen geerntet wurden, welche sich noch in Umstellung auf den ökologischen Landbau befinden. Erst wenn die Flächen die volle Umstellungszeit durchlaufen haben, können die Produkte von diesen Flächen mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.