Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin gemäß § 9 Absatz 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) für das Finanzierungsjahr 2024

Die zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) veröffentlicht gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV die Höhe des gesamten Finanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin sowie die darauf entfallenden Finanzierungsanteile.
Der Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin beträgt für das Finanzierungsjahr 2024: 290.606.708,04 Euro.
Über das Sondervermögen Ausgleichsfonds des Landes Berlin nach dem Pflegeberufegesetz ist gemäß § 35 PflBG i.V.m. § 20 PflAFinV Rechnung zu legen. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 PflAFinV zum 31. Oktober des auf den Finanzierungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Das Ergebnis der Rechnungslegung für das Finanzierungsjahr 2022 ergab aufgrund nichtabgerufener Mittel einen Überschuss in Höhe von 6.459.514,37 Euro.
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Rechnungslegungen des Finanzierungsjahres 2022 ergibt sich für das Finanzierungsjahr 2024 ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 284.147.193,67 Euro.

Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 1 PflBG 57,2380 % auf die Krankenhäuser.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2024 einem Anteil in Höhe von 162.640.170,71 Euro.

Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 2 PflBG 30,2174 % auf die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2024 einem Anteil in Höhe von 85.861.894,10 Euro.

Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 3 PflBG 8,9446 % auf das Land Berlin.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2024 einem Anteil in Höhe von 25.415.829,89 Euro.

Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 4 PflBG 3,6 % auf die Pflegeversicherung.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2024 einem Anteil in Höhe von 10.229.298,97 Euro.