Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin gemäß § 9 Absatz 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) für das Finanzierungsjahr 2027.
Die zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) veröffentlicht gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV die Höhe des gesamten Finanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin sowie die darauf entfallenden Finanzierungsanteile.
Der Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin beträgt für das Finanzierungsjahr 2027: 411.791.748,75 Euro.
Gemäß § 32 PflBG ergibt sich der Finanzierungsbedarf aus der Summe aller Ausbildungsbudgets in Höhe von 397.482.382,96 Euro sowie einem Aufschlag von 3% der Summe aller Ausbildungsbudgets zur Bildung einer Liquiditätsreserve in Höhe von 11.924.471,49 Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 0,6% der Summe aller Ausbildungsbudgets zur Finanzierung der anfallenden Verwaltungs- und Vollstreckungskosten in Höhe von 2.384.894,30 Euro.

Über das Sondervermögen Ausgleichsfonds des Landes Berlin nach dem Pflegeberufegesetz ist gemäß § 35 PflBG i.V.m. § 20 PflAFinV Rechnung zu legen. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 PflAFinV zum 31. Oktober des auf den Finanzierungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Das Ergebnis der Rechnungslegung für das Finanzierungsjahr 2025 ergab aufgrund nichtabgerufener Mittel einen Überschuss in Höhe von 60.999.518,00 Euro:
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Rechnungslegung des Finanzierungsjahres 2025 ergibt sich für das Finanzierungsjahr 2027 ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 350.792.230,75 Euro.

Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 1 PflBG 57,2380 % auf die Krankenhäuser.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2027 einem Anteil in Höhe von 200.786.457,03 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 2 PflBG 30,2174 % auf die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2027 einem Anteil in Höhe von 106.000.291,53 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 3 PflBG 8,9446 % auf das Land Berlin.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2027 einem Anteil in Höhe von 31.376.961,89 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 4 PflBG 3,6 % auf die Pflegeversicherung.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2027 einem Anteil in Höhe von 12.628.520,30 Euro.

Kontakt Pflegeausbildungsfonds

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)

Mo. – Mi.
09:00 – 12:00 Uhr
Di. und Do.
13:00 – 16:00 Uhr
über die Hotline verfügbar.

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