Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin gemäß § 9 Absatz 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) für das Finanzierungsjahr 2023
Die zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) veröffentlicht gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV die Höhe des gesamten Finanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin sowie die darauf entfallenden Finanzierungsanteile.
Der Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin beträgt für das Finanzierungsjahr 2023: 222.885.260,57 Euro.
Über das Sondervermögen Ausgleichsfonds des Landes Berlin nach dem Pflegeberufegesetz ist gemäß § 35 PflBG i.V.m. § 20 PflAFinV Rechnung zu legen. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 PflAFinV zum 31. Oktober des auf den Finanzierungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Das Ergebnis der Rechnungslegung für das Finanzierungsjahr 2020 ergab aufgrund nichtabgerufener Mittel einen Überschuss in Höhe von 26.611.783,56 Euro.
Das Ergebnis der Rechnungslegung für das Finanzierungsjahr 2021 ergab aufgrund nichtabgerufener Mittel einen Überschuss in Höhe von 7.755.848,45 Euro.
Ausschließlich für das Finanzierungsjahr 2023 wurden die Rechnungslegungen der Finanzierungsjahre 2020 sowie 2021 berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rechnungslegungen der Finanzierungsjahre 2020 sowie 2021 ergibt sich für das Finanzierungsjahr 2023 ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 188.517.628,56 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 1 PflBG 57,2380 % auf die Krankenhäuser.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2023 einem Anteil in Höhe von 107.903.720,23 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 2 PflBG 30,2174 % auf die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2023 einem Anteil in Höhe von 56.965.125,89 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 3 PflBG 8,9446 % auf das Land Berlin.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2023 einem Anteil in Höhe von 16.862.147,82 Euro.
Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 4 PflBG 3,6 % auf die Pflegeversicherung.
Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2023 einem Anteil in Höhe von 6.786.634,62 Euro.