SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG)
Anspruch auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) besteht für Personen, die infolge einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung in der ehemaligen DDR gesundheitliche Schäden oder Nachteile erlitten haben. Weitere Informationen