Veterinärwesen (Tierschutz, Tierseuchenentschädigung, Tierarzneimittel)

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren wenden sich für Hilfe und weiteren Kontakt bitte an die

Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.

Im Landesamt für Gesundheit und Soziales werden im Bereich des Veterinärwesens Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahrgenommen, insbesondere die Prüfung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen und die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken, aber auch spezielle Aufgaben im Tierseuchenbereich.
Zu den Aufgaben im Fachgebiet Veterinärwesen gehören unter anderem

  • die Prüfung von Tierversuchsanträgen und –anzeigen
  • die Überwachung von Tierversuchen
  • die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 TierSchG
  • die Überwachung von Versuchstierhaltungen
  • die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Versuchstiermeldung für das Land Berlin
  • die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige von Tierschutzbeauftragten
  • die Genehmigung der Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken aus Drittländern
  • die Zahlung von Entschädigungen für Nutztiere, die auf Grund einer Tierseuche getötet werden mussten
  • die Erhebung von Beiträgen in die Tiergesundheitskasse
  • die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
  • das Tierimpfstoffinspektorat (Umsetzung des Qualitätssicherungssystems der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG); Mitwirkung in den Expertenfachgruppen 13/14 und 16 der ZLG)

Wo kann ich mich informieren?

Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie auf folgenden Unterseiten