In der Europäischen Union (EU) gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Drittländern (Ukraine) in die EU gebracht werden, tierseuchenrechtliche Bestimmungen zum Schutz gegen die Tollwut. Geflüchtete, die Tiere der genannten Arten mitführen, sind verpflichtet, sich bei den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. In Berlin sind das die Fachbereiche Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke (VetLeb). Die Berliner Veterinärämter erreichen Sie über das Service-Portal Berlin.
Bitte füllen Sie das Anzeigeformular für die Einreise von Heimtieren gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 (PDF) aus und schicken dieses per Post oder eingescannt/abfotografiert per E-Mail an das Veterinäramt des Bezirks, in dem sich Ihre Unterkunft befindet.
Weitere Informationen zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine finden Sie auch auf der Homepage des BMEL.
Anfragen können auch per E-Mail an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz gerichtet werden.